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Rotaviren-Impfung für Säuglinge

Als eine der ersten Krankenkassen in Deutschland übernimmt die hkk die Kosten für die Impfung von Säuglingen zwischen der 7. und der 26. Lebenswoche gegen Rotaviren.

Erstattung der Kosten

Die hkk erstattet die Kosten für den Impfstoff, die derzeit je Kind zwischen 175 und 193 Euro liegen, in voller Höhe. Für die ärztliche Leistung der Gabe des Impfstoffs vergütet die hkk analog zur ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) einen Betrag von jeweils 4,66 Euro.

Da die Rotavirenimpfung noch nicht als gesetzliche Regelleistung zugelassen ist, kann die hkk die Leistung noch nicht über die Versichertenkarte abrechnen. Daher erhalten die Eltern vom Arzt ein Privatrezept über den Impfstoff, den sie in der Apotheke zunächst selbst bezahlen müssen. Nach Einreichen der Quittung zusammen mit der Rechnung des zugelassenen Kinderarztes nimmt die hkk die Erstattung vor.

Zur Erkrankung mit Rotaviren

Rotaviren sind in Deutschland – neben den Noroviren – häufig nachgewiesene Erreger von akuten Durchfallerkrankungen, die unbehandelt sogar tödlich verlaufen können. Die meisten Erkrankungen erfolgen in den ersten Lebensjahren; so sind bis zum 3. Lebensjahr über 90 % der Kinder infiziert. Zwar sind grundsätzlich alle Altersgruppen betroffen, jedoch treten Krankheitsverläufe, die eine Krankenhausbehandlung notwendig machen, vorwiegend bei Säuglingen und Kleinkindern zwischen dem 6. Monat und dem 2. Lebensjahr auf.

Die Erkrankungen verlaufen in Deutschland aufgrund der guten medizinischen Versorgung nur selten tödlich. Das Hauptrisiko besteht in einem bedrohlichen Flüssigkeitsverlust, der aufgrund der häufigen Brechanfälle durch orale Flüssigkeitszufuhr nicht mehr wettgemacht werden kann. Bei älteren Kindern und Erwachsenen kommt es nur zu leichten Symptomen, dennoch können sie nach einer Ansteckung die Erreger ausscheiden. Der Großteil der Erkrankungen tritt in der kalten Jahreshälfte auf.

Weitere Informationen finden Sie auch unter diesem Link:

www.dgk.de/a-z

Vorbeugungsmaßnahmen

Zur Vorbeugung sollten allgemeine Hygienestandards eingehalten werden. Gezielte Desinfektionsmaßnahmen haben im Normalfall wenig Erfolg, da Rotaviren weder durch UV-Strahlung noch haushaltsübliche Chemikalien zerstört werden. Infizierte Kinder dürfen keine öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten, besuchen.

Impfstoffe und Impfverfahren

Seit Sommer 2006 sind in Deutschland zwei orale Impfstoffe (Schluckimpfung) gegen Rotaviren verfügbar, die nur für Säuglinge bis zur 24. bzw. 26. Lebenswoche zugelassen sind. Die Zulassung erfolgte durch die European Medicines Agency (EMEA), die jeweils einen Europäischen Öffentlichen Beurteilungsbericht (EPAR) über die Impfstoffe veröffentlicht hat.

Die Wirksamkeit beider Impfstoffe zur Verhinderung einer schweren Rotaviruserkrankung liegt nach klinischen Studien bei 96–98 %, so dass über 90 % aller entsprechenden Krankenhausbehandlungen vermieden werden können. Obwohl noch keine zuverlässige Bewertung der Dauer des Impfschutzes möglich ist, wird derzeit von einem Schutz für 2 bis 3 Jahre ausgegangen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Rotavirus-Schutzimpfung noch nicht generell für alle Säuglinge. Laut dem Epidemiologischen Bulletin Nr. 2 der STIKO vom 12. Januar 2007 kann die Impfung jedoch für einige Säuglinge unter Berücksichtigung ihrer individuellen sozialen und gesundheitlichen Situation sinnvoll sein. Eltern sollten immer gemeinsam mit dem Kinderarzt Nutzen und Risiken einer Impfung gegeneinander abwägen.

Die beiden verfügbaren Impfstoffe sind Rotarix® von GlaxoSmithKline und RotaTeq® von Sanofi Pasteur MSD, die in 2 bzw. 3 Schluckimpfungen verabreicht werden. Die erste Gabe erfolgt ab der 6. Lebenswoche, die letzte Dosis sollte vor Vollendung der 24. bzw. 26. Lebenswoche gegeben werden.

Risiken und Nebenwirkungen

Der enge Zulassungszeitraum soll die Gefahr einer Invagination (Darmeinstülpung) minimieren, deren Auftreten 1998 bei der Gabe eines Vorläuferimpfstoffs in den USA vermehrt beobachtet worden war. Bei den aktuell in Deutschland zugelassenen Rotavirusimpfstoffen konnte jedoch nachgewiesen werden, dass das Risiko einer Invagination nicht erhöht ist.

Allerdings werden von den Herstellern leichtere Nebenwirkungen als „sehr häufig“ (betrifft mehr als 10 von 100 Patienten) oder „häufig“ (betrifft 1 bis 10 von 100 Patienten) angegeben, darunter Durchfall, Erbrechen, Blähungen, Bauchschmerzen, Fieber oder Infektionen der oberen Atemwege.

Die Impfstoffe können gleichzeitig mit Impfstoffen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Pertussis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B verabreicht werden.

Quellen und weitere Informationen

www.rki.de (Robert Koch Institut, Epidemiologisches Bulletin vom 12. Januar 2007)

www.emea.europa.eu (European Medicines Agency, EPAR H-C-639 und EPAR H-C-669)

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