Die hkk. zahlt Ihr Mutterschaftsgeld in der Regel in zwei Überweisungen.
Die 1. Zahlung erfolgt sobald der hkk alle erforderlichen Unterlagen vor der Geburt Ihres Babys vorliegen (ärztliche Bescheinigung, Antrag, Entgeltbescheinigung / Einkommensnachweis) erhalten Sie die erste Zahlung für die Zeit bis zum errechneten Geburtstermin.
...und wenn das Baby da ist: Glückwunsch - Sie sind stolze Eltern! Sobald Sie vom Standesamt die Geburtsbescheinigungen erhalten haben, reichen Sie die „Bescheinigung für Mutterschaftshilfe“ (im Original) bei Ihrer hkk ein. Aufgrund dieser Bescheinigung berechnet die hkk das Ende Ihrer Schutzfrist und überweist Ihnen das Mutterschaftsgeld.