Wenn sich bei den Vorsorgeuntersuchungen herausstellt, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet sind, sofern die Schwangere unverändert weiterarbeitet, kann Ihr Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen, bestimmte Arbeiten einschränken oder verbieten. Ihr Arzt stellt hierüber ein entsprechendes Attest aus.