Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr zahlen wir auch die "Pille" oder die "Spirale". Auch bei einer künstlichen Befruchtung können wir unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Kosten leisten - fragen Sie uns.
Auch die Kosten für weitere ärztliche Beratungen trägt die hkk. Zum Beispiel über die Möglichkeit, sich einen Kinderwunsch zu erfüllen, über den Erhalt oder über den erlaubten Abbruch einer Schwangerschaft.

