Die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen sollen Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig erkennen und Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung einleiten. Von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr sorgen insgesamt neun Untersuchungen dafür, dass Ihr Nachwuchs unbeschwert aufwachsen kann.
Die hkk übernimmt die Kosten für die Untersuchungen in dem jeweils in der Tabelle angegebenen Zeitraum.
| Untersuchung | Zeitfenster | |
|---|---|---|
| U1 | Direkt nach der Geburt | Keins |
| U2 | 3. bis 10. Lebenstag | 3. bis 14. Lebenstag |
| U3 | 4. bis 6. Lebenswoche | 3. bis 8. Lebenswoche |
| U4 | 3. bis 4. Lebensmonat | 2. bis 4,5. Lebensmonat |
| U5 | 6. bis 7. Lebensmonat | 5. bis 8. Lebensmonat |
| U6 | 10. bis 12. Lebensmonat | 9. bis 13. Lebensmonat |
| U7 | 21. bis 24. Lebensmonat | 20. bis 27. Lebensmonat |
| U7a | 21. bis 24. Lebensmonat | 34. bis 36. Lebensmonat |
| U8 | 43. bis 48. Lebensmonat | 43. bis 50. Lebensmonat |
| U9 | 60. bis 64. Lebensmonat | 58. bis 66. Lebensmonat |
| J | 13. bis 14. vollendetes Lebensjahr | 12. bis 15. vollendetes Lebensjahr |
Die hkk bietet darüber hinaus zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche an. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Grundsätzlich hat der Kinderarzt bzw. die Kinderärztin bei diesen Untersuchungen nicht nur die Gesundheit des Säuglings im Blick, sondern steht den Eltern auch als Ratgeber zur Seite und kann dazu beitragen, Unsicherheiten zu beseitigen. Denn was früher in der Großfamilie von klein auf selbstverständlich war, ist heutzutage für viele Eltern, die zum ersten Mal Nachwuchs erwarten, eine Premiere: der Umgang mit einem Säugling.
Auf diese vier Untersuchungen folgen in bestimmten Zeitabständen weitere Vorsorgetermine, über die wir in Zukunft ausführlich berichten werden.

