Der Grundsatz des deutschen Rechts beruht auf dem Territorialprinzip. Dies bedeutet, dass das deutsche Recht grundsätzlich nur auf deutschem Hoheitsgebiet, also dem räumlichen Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches (SGB), anzuwenden ist und zwar unabhängig von der Staatsbürgerschaft der betroffenen Person. Ist eine Person in Deutschland beschäftigt, gelten für sie die deutschen Rechtsvorschriften über Sozialversicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung).
Eine abweichende Regelung gilt in den Fällen der Entsendung (§ 4 SGB IV). Liegt eine Entsendung vor, gelten die deutschen Vorschriften über die Sozialversicherung auch außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs Deutschlands weiter. Eine Entsendung nach § 4 SGB IV liegt vor, wenn:
- eine Entsendung in ein Gebiet außerhalb des Geltungsbereiches des Sozialgesetzbuches
- im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses vorliegt, und diese
- im Voraus oder durch Eigenart der Beschäftigung zeitlich begrenzt ist.
Bei Entsendungen in das vertragslose Ausland ist § 4 SGB IV uneingeschränkt anzuwenden. Zum „vertragslosen Ausland“ zählen alle Staaten, mit denen Deutschland nicht durch EWG-Verordnungen bzw. durch ein Abkommen über soziale Sicherheit verbunden ist. Wird eine Person in einen EWR- oder Abkommensstaat entsandt, sind allerdings die vorrangigen Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts zu beachten.
Antrag auf Prüfung der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ins vertragslose Ausland
Sofern für eine Person, die ihre Erwerbstätigkeit in einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz ausübt, und die Voraussetzungen nach § 4 SGB IV erfüllt sind, benötigt sie als Nachweis einen Vordruck E 101 DE. Diesen Vordruck stellt die hkk für Sie aus.
Antrag auf Ausstellung eines A1 bzw. E 101 DE bei Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat
Weiterführende Fragen zu „Arbeiten im Ausland“ und eine Übersicht zu Staaten mit denen Regelungen bestehen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) unter folgendem Link: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm