Infoportal Vertragspartner
In diesem Bereich gibt die hkk Ihre Absicht zum Abschluss von Hilfsmittellieferungsverträgen (§127 SGB V) bekannt. Darüber hinaus werden hier Vertragsdokumente für unsere Vertragspartner zum Download bereitgestellt.
Bekanntmachung nach § 127 Abs. 2 S. 3 SGB V
Die hkk beabsichtigt, zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 07 (Blindenhilfsmittel) und 25 (Sehhilfen) einen Vertrag nach § 127 Abs. 2 S. 1 SGB V zu schließen.
Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen, vorzugsweise schriftlich oder per E-Mail, bei folgender Stelle anfordern:
hkk – Frank van Hettinga
Martinistr. 26 in 28195 Bremen
Telefon: (0421) 3655-1342
E-Mail: frank.vanhettinga@hkk.de
Als Grundlage dient ein Vertragsentwurf der hkk.
Die Angebote können bei der oben genannten Stelle bis zum 31. August 2009 abgegeben werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bekanntmachung nach § 127 Abs. 2 S. 3 SGB V
Die Ersatzkassen hkk und HEK beabsichtigen, zur Versorgung ihrer in Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein wohnhaften Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 (orthopädische Maßschuhe und orthopädische Schuhzurichtungen am konfektionierten Schuh) einen Vertrag nach § 127 Abs. 2 S. 1 SGB V zu schließen.
Als Grundlage dient ein Vertragsentwurf der hkk.
Die Angebote können bis zum 31. August 2009 abgegeben werden.
