Das Förderverfahren
Die Förderung von Selbsthilfegruppen ist in zwei Stränge aufgeteilt:
- Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung sichert die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Des Weiteren soll sie die strukturelle Entwicklung der Selbsthilfe unterstützen. Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung kann durch örtliche Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen sowie durch Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene beantragt werden.
- Die krankenkassenindividuelle Förderung
Daneben haben Krankenkassen die Möglichkeit eine krankenkassenindividuelle Förderung durchzuführen.
Hier finden Sie den aktuellen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.
Förderung in Niedersachsen und Bremen
Die hkk fördert ebenso wie ihre Vorgängerkassen Handelskrankenkasse und IKK Weser-Ems Selbshilfegruppen in Bremen und Niedersachsen.
Anträge zur Förderung von Selbsthilfegruppen für Bremen finden Sie hier:
- kassenartenübergreifende Förderung für örtliche/regionale Selbsthilfegruppen im Land Bremen
- kassenartenübergreifende Förderung der Landesorganisation der Selbsthilfe im Land Bremen
- krankenkassenindividuelle Projektförderung in Bremen
Anträge zur Förderung von Selbsthilfegruppen für Niedersachsen finden Sie hier:
- kassenartenübergreifende Förderung für örtliche/regionale Selbsthilfegruppen
in Niedersachen - krankenkassenindividuelle Förderung
in Niedersachsen
Allgemeine Informationen zur Selbsthilfeförderung in Bremen und Bremerhaven finden Sie hier.
Förderung auf Bundesebene
Sie finden hier den Antrag auf kassenartenübergreifende Gemeinschaftsörderung für die Bundesorganisationen der Selbsthilfe.
Das gemeinsame Rundschreiben 2010 zur Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe nach § 20 SGB V.
