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Eigenanteile zur Gesundheitsversorgung

Unser Gesundheitswesen – kompliziert aber sozial. Bereits mit der Gesundheitsreform im Jahre 2004 wurden viele Regelungen geändert. Die hkk bietet Ihnen im Folgenden eine übersichtliche Zusammenfassung, damit Sie kein Geld verlieren!

Als Daumenregel gilt: bei allen Leistungen wird eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten erhoben - höchstens 10 Euro, mindestens 5 Euro. Wenn die Kosten unter 5 Euro liegen, wird der tatsächliche Preis bezahlt. Dabei sind die Belastungsobergrenzen eindeutig definiert und durch Freibeträge wird Rücksicht auf Familien genommen.

Folgende Höchstgrenzen gelten

  • Die Summe aller Zuzahlungen darf im Regelfall zwei Prozent aller jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (z.B. Gehalt oder Rente) nicht übersteigen, Sie beteiligen sich jedoch mindestens mit 84,24 Euro jährlich.
  • Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, werden Sie nur mit maximal einem Prozent belastet, mindestens jedoch mit 42,12 Euro jährlich
  • Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren entfallen sogar sämtliche im Folgenden genannten Zuzahlungen (mit Ausnahme von Fahrkosten).
  • Außerdem werden von der Berechnungsgrundlage Ihrer Einnahmen Freibeträge für die mitversicherten Angehörigen abgezogen. Die Zuzahlungen werden übrigens auch bei Versicherten fällig, die Kostenerstattung gewählt haben.

Wann und bei wem müssen Sie die Zuzahlungen leisten?

Grundsätzlich immer dann, wenn Sie die entsprechende Leistung in Anspruch nehmen. Sie zahlen direkt vor Ort - also beispielsweise in der Arztpraxis, in der Apotheke oder beim Krankengymnasten. Es kann sein, dass einzelne Anbieter, z.B. Arztpraxen oder Krankenhäuser, auch mit einer Überweisung einverstanden sind. Dies sollten Sie jedoch vorher klären. Ihre Zuzahlung verbleibt übrigens beim Arzt bzw. Therapeuten und wird nicht an die Krankenkasse weitergeleitet.

Im akuten Notfall - z.B. bei Unfällen - besteht natürlich immer ärztliche Behandlungspflicht, auch wenn der Patient die Zuzahlung nicht sofort leisten kann. Diese ist dann im Nachhinein zu erbringen.

Siehe zu diesem Thema auch: Die Gesundheitsreform

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