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Als Daumenregel gilt: bei allen Leistungen wird eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten erhoben - höchstens 10 Euro, mindestens 5 Euro. Wenn die Kosten unter 5 Euro liegen, wird der tatsächliche Preis bezahlt. Dabei sind die Belastungsobergrenzen eindeutig definiert und durch Freibeträge wird Rücksicht auf Familien genommen.

