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Auslandsschutz

Rundum versichert auch im Ausland: Nutzen Sie die umfassenden Angebote der hkk-Auslandsversicherung, damit Sie Ihren Urlaub in vollen Zügen genießen können! Erfahren Sie hier mehr über den hkk-Auslandsschutz.

Nie unversichert in den Urlaub!

Über die Europäische Krankenversicherungskarte – kurz EHIC - (European Health Insurance Card) sind Sie auch in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz krankenversichert. Die EHIC befindet sich bei neueren Karten auf der Rückseite Ihrer hkk-Versichertenkarte. Sollte Ihre Versichertenkarte die EHIC noch nicht enthalten, benötigen Sie einen Auslandskrankenschein.

Wenn Sie bei einer Erkrankung im Urlaub dem Arzt oder der Klinik die EHIC vorlegen, können die Kosten hierüber direkt mit der zuständigen Krankenkasse des Reiselandes abgerechnet werden. In den Abkommenstaaten Bosnien-Herzegonwina, Serbien und Montenegro, Türkei und Tunesien gilt statt der EHIC jedoch noch der „gute alte" hkk-Auslandskrankenschein. Bitte denken Sie rechtzeitig vor Urlaubsbeginn daran, sich diese so genannte Anspruchsbescheinigung zu besorgen. Als registrierter Nutzer unserer hkk Internetfiliale können Sie die Bescheinigung direkt an Ihrem PC ausdrucken.

Leider wird die EHIC bzw. die Anspruchsbescheinigung nicht immer von den örtlichen Ärzten und Kliniken akzeptiert. Sie werden dann als Privatpatient behandelt und erhalten dann eine Rechnung. Die Rechnung reichen Sie zur Erstattung bei der hkk ein. Bitte beachten Sie, dass die hkk Ihnen nur die Kosten erstatten kann, die auch in Deutschland angefallen wären. Die möglicherweise entstehenden Restkosten müssen Sie selbst tragen. Wir empfehlen daher vor Urlaubsantritt stets den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.

In Reiseländern, mit denen kein Abkommen besteht, (u. a. USA, Süd- u. Mittelamerika, Südafrika, Fernost, Australien) müssen Sie die Kosten immer selbst tragen. Eine Erstattung ist hier nicht möglich.

Ihre Absicherung im Ausland ist besonders wichtig, wenn ein Kranken-hausaufenthalt erforderlich werden sollte.

Bei der ambulanten ärztlichen Behandlung müssen Sie in einigen Ländern damit rechnen, länger nach einem Arzt suchen zu müssen, der in dem jeweiligen Sozialver-sicherungsabkommen zugelassen ist. Zudem darf die hkk Ihnen grundsätzlich nur Behandlungskosten in der Höhe erstatten, die in Deutschland hierfür angefallen wären.

Rundum im Ausland abgesichert: Die Zusatzversicherung der hkk

Wir empfehlen Ihnen für Ihre Auslandsreisen die attraktive hkk privat Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese Zusatzversicherung übernimmt nicht nur Behandlungskosten in weit größerem Umfang, sondern auch einen eventuell notwendigen Rücktransport, der im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens auf keinen Fall gezahlt werden darf.
Planen Sie eine Reise in ein Land, das nicht durch die EHIC oder den Auslands-krankenschein abgedeckt ist, sollten Sie unbedingt eine solche Zusatzversicherung abschließen.

Sie erhalten keinen privaten Versicherungsschutz? Nutzen Sie den besonderen Service der hkk!

Versicherten, die aufgrund einer Krankheit oder ihres Alters keinen privaten Reiseversicherungsschutz erhalten, bietet die hkk einen besonderen Service: Wir sichern Ihnen für eine Reisezeit von maximal sechs Wochen im Jahr die Übernahme anfallender Behandlungskosten zu - in Höhe des Betrages, den eine vergleichbare Akut-Behandlung in der Bundesrepublik gekostet hätte. Diese Kostenübernahme müssen Sie vor Antritt der Reise bei uns beantragen.

Gehen Sie auf Nummer sicher

Bei einigen Auslandsaufenthalten, insbesondere in Übersee, sind möglicherweise verschiedene Impfungen sinnvoll. Die Kosten hierfür übernimmt die hkk. Informationen erhalten Sie u. a. über die Impf- und Beratungsstelle für Reise- und Tropenmedizin am Hafengesundheitsamt Bremen: (04 21) 361 85 85.

Der hkk-Auslandsratgeber

Holen Sie sich vor Ihrem Urlaub den hkk-Auslandsratgeber mit weiteren Infos und wichtigen Tipps zum Auslandskrankenschein.

Studium oder Berufstätigkeit im Ausland

Wenn Sie sich aus beruflichen Gründen oder wegen eines Studiums im Ausland aufhalten, kann die hkk unter bestimmten Bedingungen die Kosten einer Behandlung übernehmen. Wir erstatten dann die Kosten in der Höhe, die in Deutschland angefallen wäre. Bei Arbeitnehmern ist grundsätzlich zunächst der Arbeitgeber für den Versicherungssschutz im Ausland verantworlich.

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihres Auslandsaufenthalts an uns, damit wir Sie beraten können.

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