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Europäische Krankenversicherungskarte

Seit Beginn 2006 ist die "European Health Insurance Card" (EHIC) Bestandteil jeder neuen hkk-Versichertenkarte. Der Vorteil: Die Karte ersetzt den "guten alten" Auslandskrankenschein bei Privatreisen und Sie können die gesetzlichen Leistungen innerhalb der EU einfacher in Anspruch nehmen.

EHIC - für Sie von Vorteil

Die EHIC ist schon in Ihre neue hkk-Versichertenkarte integriert – Sie erkennen es am blauen Design der Kartenrückseite mit dem europäischen Sternenring. Sie können also Ihre EHIC zukünftig direkt beim Arzt oder im Krankenhaus vorlegen. Der aufwändige Umtausch des Auslandskrankenscheins in einen nationalen Behandlungsschein entfällt. Besonders praktisch dabei: Abgerechnet wird vom jeweiligen Arzt oder Krankenhaus über eine Verbindungsstelle direkt mit der hkk.
Wenn Sie also demnächst ins europäische Ausland reisen, vergewissern Sie sich rechtzeitig, ob Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen jeweils eine eigene hkk-Versichertenkarte mit EHIC haben.

Wie bekomme ich die Versichertenkarte mit EHIC-Funktion?

Beantragen Sie die Karte bitte spätestens vier Wochen vor Reisebeginn bei uns. Sollte Ihre hkk-Versichertenkarte sowieso ablaufen, schicken wir Ihnen automatisch eine neue Karte mit EHIC-Funktion zu. Das Ablaufdatum Ihrer Karte finden Sie rechts unten auf der Vorderseite. Dort steht beispielsweise "0609" für den 30. Juni 2009.
Für Reisen in Vertragsstaaten, die nicht EU-Mitglied sind, benötigen Sie nach wie vor einen Auslandskrankenschein, den Sie bitte spätestens 10 Tage vor Reiseantritt bei uns bestellen.

Vorsicht vor Versorgungslücken

Mit der EHIC werden Sie unter den Bedingungen Ihres Gastlandes im Rahmen der öffentlichen Versorgung behandelt. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist jedoch in vielen EU-Ländern geringer als in Deutschland. Oft ist nur ein Teil der Ärzte und Krankenhäuser für die Sozialversicherung bzw. den staatlichen Gesundheitsdienst zugelassen und kann die EHIC akzeptieren. Auch gelten in manchen Ländern erheblich höhere Eigenanteile als in Deutschland. Diese darf eine deutsche Krankenkasse laut Sozialgesetzbuch nicht übernehmen. Gerade beim Zahnarzt ist die Übernahme der Kosten in einigen Ländern begrenzt oder sogar ganz ausgeschlossen. Was nicht übernommen wird, zahlen Sie privat. Die Kosten eines Rücktransports aus dem Ausland dürfen wir ebenfalls nicht erstatten.

Um Versorgungslücken zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen - zum Beispiel unser günstiges Versicherungspaket hkk privat Auslandsreise-Krankenversicherung.

Private Auslandszusatzversicherung: hkk privat Auslandsreise-Krankenversicherung

Einen großen Nutzen zum kleinen Preis bietet Ihnen die private Auslandszusatzversicherung hkk privat, die Sie vor Auslandsreisen unbedingt abschließen sollten. Einen günstigen und soliden Rundum-Schutz erhalten hkk-Versicherte mit dem weltweit gültigen Schutzpaket hkk privat Auslandsreise-Krankenversicherung des LVM. Genauere Information inklusive Antragsformular erhalten Sie von uns per E-Mail, per Telefon sowie in allen hkk-Geschäftsstellen.

Wo die EHIC gilt

Die EHIC gilt in allen EU-Staaten sowie den Urlaubsparadiesen Martinique, Réunion, Französisch Guayana, Guadeloupe, Saint-Pierre und Miquelon, Madeira, Azoren, Ceuta und Melilla. Zur EU gehören Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und  Zypern.

Darüber hinaus gilt die EHIC in Grönland, Gibraltar, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Nicht gültig ist die EHIC in Bosnien und Herzegowina, Jugoslawien (Serbien und Montenegro), Tunesien sowie der Türkei. Hier gilt weiterhin ein landesspezifischer "Auslandskrankenschein". Diesen tauschen Sie bei der Krankenkasse am Urlaubsort in einen Behandlungsschein um, den Sie beim Arzt oder im Krankenhaus vorlegen.

In allen anderen Ländern erhalten Sie keinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Schließen Sie unbedingt eine Auslandsreisekranken-
versicherung ab.

Geplante Behandlung im Ausland

Wer sich vor Reiseantritt für eine Behandlung in einem anderen Land entscheidet, benötigt auch weiterhin vorab eine Einverständniserklärung der hkk, damit die Kosten übernommen werden können. Wenn Sie sich im Ausland privat behandeln lassen, bezahlen Sie grundsätzlich zunächst vor Ort. Wir können Ihnen dann nach Vorlage der Rechnung den in Deutschland gültigen gesetzlichen Vertragssatz erstatten, der jedoch weit unter Ihrem Rechnungsbetrag liegen kann. Davon müssen wir noch die deutsche Praxisgebühr und die Eigenanteile für Arzneimittel abziehen.

Für den Job oder das Studium ins Ausland

Wenn Sie aus beruflichen Gründen, für ein Studium oder ein Praktikum ins Ausland fahren, gelten unter Umständen andere Bestimmungen. Bitte setzen Sie sich vorher unbedingt mit uns in Verbindung, damit Ihr Versicherungsschutzweiter gewährleistet ist. Wenn Sie Arbeitslosengeldbeziehen und Ihren Krankenversicherungsschutz erhaltenwollen, benötigen Sie eine Zustimmung der Agentur für Arbeit, bevor Sie Deutschland verlassen.

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