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*) Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min

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Krankentagegeld

Seit August gibt es das Krankengeld für Selbstständige wieder. Damit können selbstständig Tätige und Arbeitnehmer** sowie Künstler und Publizisten, die in der Künstlersozialkasse pflichtversichert sind, wieder ein gesetzliches Krankengeld wählen.

Krankentagegeld-Versicherung

Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Arbeitseinkommen, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt, höchstens 85,75 Euro täglich. Um das gesetzliche Krankengeld zu erhalten, müssen Sie eine Wahlerklärung abgeben.

Darüber hinaus haben wir Tarife für eine ergänzende Absicherung für die Zeit vor dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit und/oder eine oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (von 85,75 Euro täglich) für Sie erarbeitet. 

Dieses Angebot können Sie bis zum 49. Lebensjahr wählen.

Wenn Sie sich flexibel absichern wollen, schicken Sie den Antrag einfach ausgefüllt und unterschrieben per Post an die folgende Adresse zurück:

hkk Erste Gesundheit.
Abteilung Mitgliedschaft
Tannenstraße 11-13
26122 Oldenburg

Haben Sie Fragen? Kein Problem - wir helfen gern. Rufen Sie uns an unter 0421/36 55 0 und 01801/455 255* oder schauen Sie in einer unserer Geschäftsstellen vorbei.

*) Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min
**) ohne Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen bei Arbeitsunfähigkeit.

Download, Flyer und Antrag

Hier können Sie sich den Flyer "Krankentagegeld-Versicherung" sowie das Antragsformular herunterladen.

Flyer Krankentagegeld-Versicherung

Antrag