Ihr großer Vorteil bei der hkk: Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. So sichert der hkk-Versicherungsschutz Ihren Ehegatten bzw. Lebenspartner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und insbesondere auch Ihre Kinder rundum mit dem leistungsstarken hkk-Sorglos-Paket ab.
Die kostenfreie Familienversicherung für Ihren Partner

Voraussetzung für die hkk-Familienversicherung des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners ist, dass das monatliche Einkommen (z. B. Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Kapitalvermögen, etc.) des Partners 365 Euro bzw. 400 Euro bei Ausübung eines Minijobs nicht überschreiten darf (Stand 2011).
Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen für eine Familienversicherung Ihres Partners:
- Ihr Angehöriger ist nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht (siehe auch Bedingungen für die Versicherungspflicht) befreit worden.
- Ihr Angehörige ist nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig. Hauptberuflich selbstständig ist jemand dann, wenn eine selbstständige Tätigkeit der Mittelpunkt Ihrer Erwerbstätigkeit steht bzw. diese Tätigkeit dem Grunde nach auf Erwerb ausgerichtet ist.
Die kostenfreie Familienversicherung für Ihre Kinder

Ihre Kinder als hkk-Kunde sind sich des hochwertigen hkk-Versicherungsschutzes absolut sicher, denn sie können bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres bei den Eltern hkk-familienversichert werden.
Der kostenfreie Familienversicherungsschutz besteht darüber hinaus bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, solange Ihr Kind noch nicht erwerbstätig ist. Nehmen ihre familienversicherten Kinder eine Tätigkeit auf, darf das Einkommen daraus lediglich 365 Euro, bzw. 400 Euro bei Ausübung eines Minijobs, nicht überschreiten - sonst würde Ihr Kind selbst versicherungspflichtig werden und die Vorraussetzungen zur hkk-Familienversicherung erlöschen.
Ist ein Elternteil nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, darf das monatliche Einkommen des nicht gesetzlich versicherten Elternteils in der Regel nicht höher als 4.162,50 Euro, siehe auch Grenze für die Versicherungspflicht, sein.
Befinden sich Ihre Kinder in einer Schulausbildung bzw. im Studium oder leisten sie ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Freiwilliges Ökologisches Jahr ab, sichert sie die hkk sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ab. Das gilt für den Fall, wenn ein Soziales Jahr ohne Vergütung geleistet wird.
Haben Ihre Kinder durch Wehr- oder Zivildienstzeiten ihre schulische Ausbildung bzw. das Studium unterbrochen, verlängert die hkk selbstverständlich den umfassenden hkk-Familienversicherungsschutz um die Dauer der Dienstzeit. Durch die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes können ab 01.07.2011 begonnene Freiwilligendienste ebenfalls zur Verlängerung führen. Damit hilft Ihre hkk, die begonnene Ausbildung auch möglichst erfolgreich abzuschließen.
Auch im Falle eines schweren Schicksalsschlages lässt die hkk Ihre Kinder nicht allein. Ist Ihr Kind wegen einer Behinderung nicht in der Lage sich selbst zu unterhalten, besteht der hkk-Familienversicherungsschutz ohne jegliche Altersbegrenzung.

