Durch den hkk Selbstbehalt beteiligen Sie sich an den Kosten Ihrer in Anspruch genommenen Leistungen bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Im Gegenzug sinkt Ihr Krankenkassenbeitrag. Sie können – je nach Höhe Ihres Einkommens – wählen, welche Stufe des hkk Selbstbehalt-Tarifes Sie wünschen. Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch, zahlt die hkk Ihnen eine Prämie von bis zu 500 EUR im Jahr. Nehmen Sie Leistungen in Anspruch beträgt Ihr maximaler Selbstbehalt die Höchstsumme der gewählten Tarifstufe.
Den hkk Selbstbehalt kann abschließen, wer als Mitglied bei der hkk versichert, volljährig ist und seine Beiträge selbst trägt.
Die Wahl des hkk Selbstbehalt-Tarifes ist immer zum 1. des Folgemonats möglich. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Voraussetzungen für die Teilnahme vorliegen. Mit der Wahl des Selbstbehalttarifes binden Sie sich für drei Jahre an den Tarif und die Mitgliedschaft bei der hkk.
Gesetzlich vorgeschrieben: Ihre Tarifwahl gilt für drei Jahre, in denen ein Kassenwechsel nicht möglich ist. Die Teilnahme endet automatisch zum 31.12. des jeweiligen Jahres oder nach dem Ende einer Verlängerungszeit.
Endet Ihre Teilnahme am Tarif hkk Selbstbehalt, muss bis zu einem erneuten Teilnahmebeginn mindestens ein Zeitraum von einem Kalenderjahr liegen. Mit der Neueinschreibung beginnt auch eine neue Mindestbindung.
Die Stufen des hkk Selbstbehalt-Tarifs
| Tarifstufe | Jahreseinkommen | Prämie | Selbstbehalt |
|---|---|---|---|
| Selbstbehalt 40 | über 4.000 bis 9.999 EUR | 40 EUR | 50 EUR |
| Selbstbehalt 100 | ab 10.000 bis 19.999 EUR | 100 EUR | 120 EUR |
| Selbstbehalt 240 | ab 20.000 bis 29.999 EUR | 240 EUR | 300 EUR |
| Selbstbehalt 380 | ab 30.000 bis zur JAEG* | 380 EUR | 550 EUR |
| Selbstbehalt 500 | über JAEG* | 500 EUR | 800 EUR |
*) JAEG = Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze 2010 = 49.950,00 EUR)
Grundsätzlich ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt sind ...
- Leistungen zur Prävention und zur Krankheitsverhütung
- Schutzimpfungen sowie ärztliche Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten (z. B. Diabetes, Krebs und Herz-Kreislauferkrankungen)
- jährliche Untersuchung zur Zahnvorsorge
- ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung.

