
Spitzenversorgung bei der hkk
Werden Sie hkk-Kunde – Profitieren Sie von kompetenter Beratung, individuellem Service und vielen Extraleistungen!
Übrigens: Die hkk ist Deutschlands einzige bundesweit geöffnete Krankenkasse, die jährlich 60 Euro Prämie auszahlt.
Egal ob pflichtversichert oder freiwillig versichert: die hkk bietet Ihnen den umfassenden Versicherungsschutz mit vielen zusätzlichen Leistungen – weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus.
Und Sie können Ihre direkten Familienangehörigen, also Ihren Ehegatten bzw. Lebenspartner und Ihre Kinder hkk-familienversichern - und das zum Nulltarif!
Ihre hkk-Vorteile auf einen Blick:
- Überdurchschnittliche Leistungen und zahlreiche zusätzliche Angebote
- Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert - im Gegensatz zu privaten Versicherungen.
- Die hkk verlangt von Ihnen keine Gesundheitsprüfung.
- Der Beitrag zur hkk orientiert sich an der Höhe Ihres Einkommens. So werden Sie nie finanziell überfordert - von jetzt an bis ins hohe Alter.
- Fast alle Leistungen der hkk erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte. Sie brauchen keine Vorauszahlung aus eigener Tasche zu leisten.
- Als Versicherter Ihrer hkk sind Sie Teil einer starken Solidargemeinschaft – das garantiert Ihre Unabhängigkeit.
So rechnen Sie Ihren Beitrag aus:
Als Angestellter beträgt Ihr Beitragssatz bei der hkk 15,5 %. Und darin ist Ihr Anspruch auf Krankengeld bereits enthalten!
1. Beitrag der hkk: 15,5 %
Ihr Anteil entspricht 8,2 % Ihres Bruttoarbeitsentgelts, die verbleibenden 7,3 % übernimmt Ihr Arbeitgeber. Berechnet wird der Beitrag maximal aus 3.825 Euro (2012) – jeder weitere Euro an Arbeitsentgelt ist beitragsfrei - egal, wie viel Sie mehr verdienen.
Sonstige Beitragssätze
- Ermäßigter Beitragssatz für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld: 14,9 %.
- Beitragssatz für gesetzliche Renten* und rentenähnliche Einnahmen (Versorgungsbezüge) und Arbeitseinkommen neben Rente oder Versorgungsbezügen: 15,5 %
*) abzüglich des Beitragsanteils der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) in Höhe von 7,3% auf die gesetzliche Rente
