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Spitzenversorgung bei der hkk

Werden Sie hkk-Kunde – Profitieren Sie von kompetenter Beratung, individuellem Service und vielen Extraleistungen!

Übrigens: Die hkk ist Deutschlands einzige bundesweit geöffnete Krankenkasse, die jährlich 60 Euro Prämie auszahlt.

Egal ob pflichtversichert oder freiwillig versichert: die hkk bietet Ihnen den umfassenden Versicherungsschutz mit vielen zusätzlichen Leistungen – weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus.

Und Sie können Ihre direkten Familienangehörigen, also Ihren Ehegatten bzw. Lebenspartner und Ihre Kinder hkk-familienversichern - und das zum Nulltarif!

Ihre hkk-Vorteile auf einen Blick:

  • Überdurchschnittliche Leistungen und zahlreiche zusätzliche Angebote
  • Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert - im Gegensatz zu privaten Versicherungen.
  • Die hkk verlangt von Ihnen keine Gesundheitsprüfung.
  • Der Beitrag zur hkk orientiert sich an der Höhe Ihres Einkommens. So werden Sie nie finanziell überfordert - von jetzt an bis ins hohe Alter.
  • Fast alle Leistungen der hkk erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte. Sie brauchen keine Vorauszahlung aus eigener Tasche zu leisten.
  • Als Versicherter Ihrer hkk sind Sie Teil einer starken Solidargemeinschaft – das garantiert Ihre Unabhängigkeit.

So rechnen Sie Ihren Beitrag aus:

Als Angestellter beträgt Ihr Beitragssatz bei der hkk 15,5 %. Und darin ist Ihr Anspruch auf Krankengeld bereits enthalten!

Beispielrechnung

Ihr hkk-Beitrag:
8,2 Prozent Ihres Monatsverdienstes (brutto) von 3000 Euro = 246,00 Euro

Ihr Gesamtbeitrag beträgt also 246,00 Euro hkk-Beitrag

1. Beitrag der hkk: 15,5 %
Ihr Anteil entspricht 8,2 % Ihres Bruttoarbeitsentgelts, die verbleibenden 7,3 % übernimmt Ihr Arbeitgeber. Berechnet wird der Beitrag maximal aus 3.825 Euro (2012) – jeder weitere Euro an Arbeitsentgelt ist beitragsfrei - egal, wie viel Sie mehr verdienen.

Sonstige Beitragssätze

  • Ermäßigter Beitragssatz für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld: 14,9 %.
  • Beitragssatz für gesetzliche Renten* und rentenähnliche Einnahmen (Versorgungsbezüge) und Arbeitseinkommen neben Rente oder Versorgungsbezügen: 15,5 %

*) abzüglich des Beitragsanteils der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) in Höhe von 7,3% auf die gesetzliche Rente

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