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Ausgleich des Verdienstausfalls durch Kranken-Tagegeldversicherung

Einkommenabsicherung durch Krankentagegeld

(LVM-Zusatzschutz Tarif KT oder KGE)

hkk privat Krankentagegeld

Könnten Sie auf etwa ein Viertel Ihres Nettoeinkommens verzichten?

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer nur in den ersten 6 Wochen ihren vollen Lohn vom Arbeitgeber. Danach zahlt die Krankenkasse etwa 75 Prozent des Nettoeinkommens als Krankengeld.

Reichen Ihnen 75 Prozent? Wohl kaum, um den Lebensunterhalt mit allen regelmäßig anfallenden Kosten zu sichern. Aber ca. 25 Prozent fehlen Ihnen, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind. Und das kann schnell passieren, z. B. bei einem Sportunfall: Aus einem "Fehltritt" werden schnell 10 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Bei einem Nettoeinkommen von 2.000 Euro fehlen dann zum Beispiel 500 Euro. Ist Ihr Einkommen höher, wird das Minus sogar noch größer. Mit dem LVM-Ergänzungsschutz Tarif KT und KGE sichern Sie einen Verdienstausfall ab.

  • Die Zahlung erfolgt lohn- und einkommensteuerfrei auch für Sonn- und Feiertage; unbegrenzte Leistungsdauer bis eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit endet.
  • Speziell im Tarif KGE: Ist unfallbedingt ein stationärer Krankenhausaufenthalt notwendig, wird das Krankentagegeld schon für die Dauer des Krankenhausaufenthalts gezahlt.
  • Für beide Tarife gilt: Im europäischen Ausland besteht Versicherungsschutz nur bei akut notwendigen stationären Krankenhausaufenthalten.

Weiterführende Informationen

Dieser Ergänzungsschutz ist eine Zusatzversicherung unseres Kooperationspartners LVM. Daher erhalten hkk-Kunden die Zusatzversicherung zu vergünstigten Konditionen. Für weitere Fragen steht Ihnen die kostenfreie Telefonnummer des LVM 0800/ 586 3733 zur Verfügung.