Gelebte Demokratie
Alle sechs Jahre finden die Sozialwahlen statt. Das Mindestalter zum Wählen beträgt
16 Jahre.
Die gewählten ehrenamtlichen Vertreter treffen im Verwaltungsrat alle wesentlichen Enscheidungen für die Krankenkasse hkk. Beispielsweise kann nur er die Satzung der hkk ändern. Darüber hinaus stellt das Gremium den Haushaltsplan fest. Es wählt den hauptamtlichen Vorstand, regelt seine Anstellungsbedingungen und überwacht seine Arbeit. Weitere Aufgaben sind die Jahresrechnungen der hkk abzunehmen und den Vorstand zu entlasten sowie zu beschließen, welche sachverständigen Prüfer für die jährliche Prüfung der Betriebsabläufe und der Rechnungsführung bestellt werden. Auch über die Fusion mit einer oder mehreren anderen Krankenkassen kann nur dieses Leitungsgremium entscheiden.
Wahlausschuss für die Sozialwahl 2011
Zur Vorbereitung und Durchführung der Sozialwahl hat der Verwaltungsrat der hkk einen Wahlausschuss gebildet. Dieser hat am 6. Mai 2010 seine Arbeit aufgenommen und nähere Informationen über das Wahlverfahren sowie über die beim Aufstellen und Einreichen von Vorschlagslisten zu beachtenden Vorschriften herausgegeben.
Die Informationen finden Sie hier
