Die hkk Familienversicherung für Neugeborene
Für einen guten Start ins Leben: Mit der hkk Krankenversicherung ist auch Ihr Neugeborenes optimal abgesichert. Dafür müssen Sie es nur innerhalb der ersten zwei Lebensmonate anmelden - selbstverständlich beitragsfrei.
Was bietet die hkk für Neugeborene?
Ihr Nachwuchs ist bei uns von Anfang an in guten Händen und profitiert bereits ab dem ersten Tag von unseren kostenfreien Leistungen, wie:
- Vorsorgeuntersuchungen und notwendige ärztliche Behandlungen
- Hebammenhilfe, wie z. B. die Hebammensuche und -beratung
- Impfungen
- Rückbildungskurse
- Ärztlich verordnete Arznei-, Verbands-, Hilfs- oder Heilmittel (ohne gesetzliche Zuzahlung)
- und vieles mehr
Weiter Extraleistungen sowie hilfreiche Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu "Schwangerschaft und Geburt".
Ist ein Neugeborenes automatisch krankenversichert?
Nein, zwar können die ersten Vorsorgeuntersuchungen erstmal über die Versichertenkarte der Mutter abgerechnet werden, dennoch muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt die Anmeldung rückwirkend erfolgen. Ihr Kind hat ab dem Tag der Geburt Anspruch auf die kostenfreie hkk Familienversicherung.
Für die Anmeldung bei der Krankenkasse wird der Antrag (siehe Infokasten rechts) sowie die Geburtsurkunde , die bei der Anmeldung des Kindes vom Standesamt ausgestellt wird, benötigt. Sind beide Elternteile über eine gesetzliche Krankenkasse versichert, gilt die betragsfreie Familienversicherung bei der Krankenkasse eines Elternteils.
Sind Neugeborene immer durch die gesetzliche Familienversicherung mitversichert?
Wenn beide Elternteile bei einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, wird auch das Neugeborene über die beitragsfreie Familienversicherung gesetzlich versichert.
Etwas komplizierter wird es, wenn einer der Elternteile in einer privaten Krankenversicherung ist:
- Wenn die Eltern unverheiratet sind, haben sie die Wahl, ob das Baby in die privaten oder in die gesetzlichen Krankenversicherung soll.
- Bei verheirateten Elternteilen entscheidet das Einkommen:
- Das Baby darf nicht in eine gesetzliche Familienversicherung, wenn der privat versicherte Elternteil Hauptverdiener ist und sein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet (monatlich 5.775,00 Euro).
- Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wäre möglich, ist aber meist teurer als ein eigener Vertrag bei der privaten Krankenversicherung.
- Verdient der gesetzlich versicherte Elternteil mehr als der privat versicherte, darf das Neugeborene in die Familienversicherung.
Gut zu wissen: Wenn sich die Einkommenssituation ändert oder die Eltern heiraten, kann es sein, dass sich der Versicherungsstatus des Kindes ändert.