Pflegeversicherung

Pflegebedürftig kann jeder werden und im Alter sind wir fast alle auf Unterstützung angewiesen. Die Pflegeversicherung dient unseren Versicherten im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung, die gewöhnliche und regelmäßige Verrichtungen des täglichen Lebens erschweren oder unmöglich machen.

Grundsätzlich ist die hkk als Ihre Krankenkasse auch gleichzeitig für Ihre Pflegeversicherung zuständig. So stellen wir sicher, dass Sie und Ihre Angehörigen im Falle einer Pflegebedürftigkeit geschützt sind und die nötige Unterstützung erhalten. Der Grad der Selbstständigkeit wird in so genannten Pflegegraden festgehalten, nach denen sich Art und Umfang der Hilfe richten. Ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes (MD) wird bei einem persönlichen Besuch, den Umfang der Pflegebedürftigkeit einschätzen.

Beiträge zur Pflegeversicherung

Die Beiträge für die Pflegeversicherung werden nach den Einnahmen, die auch der Krankenversicherung zugrunde liegen, bemessen. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze liegt dabei bei 4.987,50 Euro (2023). Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beläuft sich bundesweit auf 3,4 Prozent; für Kinderlose auf 4,0 Prozent wobei der Kinderlosen-Aufschlag von 0,6 Prozent grundsätzlich von den Versicherten allein getragen wird. Für Familien mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren gibt es Abschläge. Versicherte, die nach dem Beamtenrecht einen Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, zahlen nur die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrags.

Die Beträge für krankenversicherungspflichtige Beschäftigte werden zusammen mit den Beiträgen für die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung direkt vom Arbeitgeber an die hkk-Pflegekasse überwiesen. Dies gilt in den meisten Fällen auch für freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer, insbesondere, wenn die Beiträge bei der Lohnzahlung vom Arbeitgeber einbehalten werden.

Definition der Pflegebedürftigkeit

Als pflegebedürftig gilt, wer aus gesundheitlichen Gründen in seiner Selbstständigkeit oder in bestimmten Fähigkeiten beeinträchtigt ist und daher Hilfe von anderen benötigt. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit erfolgt anhand von sechs Modulen:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn die Hilfe mindestens für sechs Monate und "in erheblichem Maße" erforderlich ist.

Ziel der Hilfestellung ist es:

  • vorhandene Fähigkeiten zu fördern
  • verloren gegangene Fähigkeiten wieder zu erlernen
  • nicht vorhandene Fähigkeiten zu entwickeln
  • Tätigkeiten des täglichen Lebens zu übernehmen, wenn diese nicht mehr selbst übernommen werden können

Pflegemodelle

Je nach persönlicher Situation gibt es verschiedene Pflegemodelle:

  • die häusliche Pflege (durch Familie mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes)
  • Tages- und Nachtpflege (wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang gewährleistet werden kann, z.B. bei berufsbedingter Abwesenheit der Pflegeperson)
  • Verhinderungspflege (vorübergehender Ersatz für eine Pflegeperson, die Angehörige zu Hause pflegt)
  • Kurzzeitpflege (wenn die häusliche Pflege nicht sichergestellt ist, stehen Einrichtungen der Kurzzeitpflege zur Verfügung)
  • Vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim (wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist)

Pflegesuche

Sie suchen eine passende ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung? Sie möchten sich über Kosten, Lage und Qualität der Einrichtung informieren? Der ausgezeichnete hkk Pflegelotse hilft Ihnen bei der Suche in ganz Deutschland.

Die hkk hilft in jedem Fall bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür am besten unsere hkk Pflegesuche, um eine geeignete Pflegeinrichtung zu finden.

Haben Sie Fragen zu den Leistungen bei Pflegebedürftigkeit oder dem Antragsverfahren, dann beraten die Mitarbeiter*innen der hkk-Pflegekasse Sie gerne unter folgender Telefonnummer.

Sie möchten mehr erfahren?

Mehr Informationen zum Thema Pflege finden Sie in unseren Broschüren. Dort können Sie unsere Info-Materialien entweder direkt als PDF-Dokument herunterladen oder bei uns bestellen.

Alles rum um Online-Pflegekurse, Online-Beratung oder weitere allgemeine Informationen zum Thema Pflege finden Sie auch in unserem allgemeinen Themen-Bereich „Pflege“

Ratgeber Pflege

Finden Sie hier unsere Broschüre rund um das Thema Pflege zum einfachen Download. Folgende Inhalte erwarten Sie u. a.:

  • Pflege und Pflegeversicherung bei der hkk
  • Pflegebedürftigkeit
  • Häusliche und stationäre Pflege
  • Leistungen für pflegende Angehörige

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.