1. Hitzequelle entfernen bzw. ausschalten
Gerade bei schmerzhaften Brandverletzungen ist die Versuchung groß, alles stehen und liegen zu lassen – und sofort die Wunde zu kühlen. Noch wichtiger ist es jedoch, sich zu vergewissern, dass von der Hitzequelle keine weitere Gefahr ausgeht. Unterschätzen Sie niemals ein außer Kontrolle geratenes Feuer: Rufen Sie die Feuerwehr! Und bringen Sie sich und andere in Sicherheit.
2. Schwere der Verbrennung einschätzen
Bei punktuellen leichten Verbrennungen sind – außer dem Kühlen, dem möglichen Abdecken der Wunde und ggf. dem Gang zum Arzt – keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Handelt es sich jedoch um großflächigere Verbrennungen 2. oder 3. Grades (s.o.) sollten Sie sofort den Notarzt rufen. Möglicherweise besteht Lebensgefahr!
3. Kühlen – mit Bedacht
Kleinflächige Verbrennungen 1. und 2. Grades können Sie mit lauwarmem Leitungswasser kühlen. Alternativ sind auch feuchte Tücher möglich, z.B. wenn sich die Brandwunde im Gesicht befindet. Verwenden Sie kein Eis, da sonst Erfrierungen drohen. Auch zu kaltes Wasser kann problematisch sein, da es den Kreislauf zusätzlich belastet. Wichtig: Verwenden Sie ausschließlich sauberes Wasser, also z.B. Leitungswasser. Denn ist das Wasser verschmutzt, kann es zu gefährlichen Infektionen in der Brandwunde kommen.
4. Brandwunden abdecken
Brandwunden, die über eine leichte Rötung hinausgehen, sollte man locker und keimfrei abdecken – am besten mit einer nicht flusenden Wundauflage. Handelt es sich um großflächigere Verbrennungen, ist es zudem wichtig, den Betroffenen zuzudecken. Denn gerade bei Brandwunden kommt es zu einem hohen Temperaturverlust des Körpers, so dass schnell eine Unterkühlung (siehe auch unsere Maßnahmen bei Unterkühlung) droht. Sollte Kleidung o.ä. in die Haut eingebrannt sein: Überlassen Sie das Entfernen immer den Ärzten!
5. Keine Hausmittel, keine Salben
Auf die Brandwunde dürfen weder Öl noch Mehl oder andere Hausmittel aufgebracht werden. Ob eine weitere Behandlung mit Gelen oder Salben sinnvoll oder gar erforderlich ist, entscheidet immer der Arzt. Solch eine Behandlung ist in keinem Fall Teil der Erste-Hilfe-Maßnahmen.