Erste Hilfe bei einem Verkehrsunfall: Wie verhalte ich mich richtig?

Bei Verkehrsunfällen ist es wichtig, dass Sie als Ersthelfer über das nötige Wissen und die richtigen Handgriffe verfügen. Bei der hkk Krankenkasse erfahren Sie, wie Sie Verletzten helfen können, die Sicherheit aller Beteiligten gewährleisten und schnellstmöglich professionelle medizinische Hilfe herbeirufen.

Autor: hkk Redaktionsteam

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Maßnahmen: Das gilt es bei einem Unfall zu tun

  • Auf die eigene Sicherheit achten!
  • Eigenes Fahrzeug in 10-20 m Sicherheitsabstand zur Unfallstelle abstellen.
  • Warnweste anziehen.
  • Warnblinkanlage einschalten.
  • Warndreieck aufstellen: Im Abstand von ~50m (innerorts), ~100m (Landstraße), 150-200m (Autobahn) zum Unfallort. Bei Kurven und Bergkuppen das Warndreieck davor aufstellen.
  • Notruf wählen und Anweisungen bzw. Rückfragen beachten.
  • Erste Hilfe leisten.

Bleiben Sie danach bei der betroffenen Person. Trösten und beruhigen Sie sie, achten Sie auf Vitalfunktionen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einem Verkehrsunfall

Die relevanten Maßnahmen zur Erstversorgung bei einem Unfall unterscheiden sich je nach Verletzung. Beispielhaft kann das bedeuten:

  • Ansprechbare Betroffene beruhigen und trösten. Falls nötig, Rettungsdecke verwenden - goldene Seite nach außen, silberne nach innen. Siehe hierzu auch unsere Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unterkühlungen.
  • Blutungen versorgen.
  • Ist die betroffene Person nicht bei Bewusstsein, Atmung überprüfen: Hebt und senkt sich der Brustkorb? Sind Atemgeräusche zu hören? Legen Sie Ihre Wange an Mund und Nase der Person und achten Sie auf einen Luftstrom.
    • Bei normaler Atmung betroffene Person in Stabile Seitenlage versetzen.
    • Bei keiner oder unregelmäßiger Atmung sofort Herzdruckmassage einleiten! Wichtig: Vermeiden Sie es, Herzdruckmassage UND Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Von der Atemspende wird abgeraten, wenn Sie damit nicht vertraut sind.

So retten Sie Personen aus einem Auto oder LKW

Möglicherweise müssen Sie nach dem Unfall verletzte oder bewusstlose Personen aus einem Fahrzeug befreien. Dafür gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Gurt lösen / eventuell durchschneiden
  • Den Bewusstlosen an der fernen Hüfte fassen und auf die Sitzkante ziehen
  • Betroffenen an der fernen Hüfte und am nahen Knie fassen und mit dem Rücken zur Tür drehen
  • Wichtig: Wenn der Airbag nicht ausgelöst wurde, niemals Ihren Kopf zwischen Armaturenbrett und zu rettende Person positionieren
  • Betroffenen im Rettungsgriff fassen:
    • Hinter der Person stehen, unter den Achseln nach vorne greifen.
    • Einen Unterarm der betroffenen Person quer vor die Brust legen.
    • Mit beiden Händen diesen Arm greifen (alle Finger auf derselben Seite).
    • Dann rückwärts gehen.
  • Betroffenen vorsichtig aus dem Fahrzeug ziehen
  • Betroffenen an einen sicheren Ort bringen, zudecken
     

Muss ich bei einem Verkehrsunfall helfen?

Es ist Ihre Pflicht, bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe zu leisten. Tun Sie das nicht, gilt das als unterlassene Hilfeleistung (§ 323c des Strafgesetzbuchs (StGB). Sie brauchen sich auch keine Sorgen darüberzumachen, in dieser Situation falsch zu helfen: Solange Sie mit der notwendigen und gebotenen Sorgfalt Erste Hilfe leisten, machen Sie sich nicht strafbar.

Denken Sie immer daran: Einzig das Nichtstun ist bei einem Autounfall falsch.