Medikamente auf Reisen

Eine Reiseapotheke gehört immer ins Urlaubsgepäck. Und wer auf bestimmte Arzneimittel angewiesen ist, muss diese zusätzlich dabei haben. Doch nicht alle Medikamente darf man bedenkenlos einpacken und ins Ausland mitnehmen.

Egal ob im Urlaub oder auf Geschäftsreisen: Eine Reiseapotheke sollte immer dabei sein. Sie ermöglicht im Zweifelsfall nicht nur schnelle Linderung, sondern kann auch helfen, umständliche Wege und Verständigungsschwierigkeiten im Ausland zu vermeiden. Schließlich muss man sonst nicht nur in ungewohnter Umgebung eine Apotheke suchen, sondern sich in der Apotheke zusätzlich in einer Fremdsprache verständlich machen.

Gut gepackte Reiseapotheke

Da ist es gut, wenn man die wichtigsten Sachen griffbereit hat. Dazu zählen juckreizstillende Präparate gegen Insektenstiche und Sonnenbrand, Mittel zur Wunddesinfektion, Mittel gegen Magenbeschwerden, Durchfall und Reisekrankheit, Abführmittel sowie fiebersenkende Präparate und schmerzstillende Mittel. Bewährt hat es sich außerdem – speziell bei Flugreisen – Nasentropfen oder Nasenspray griffbereit zu haben. Denn schon eine harmlose Erkältung mit leicht geschwollenen Schleimhäuten kann bewirken, dass der Luftdruckausgleich über die Ohrtrompete bzw. Eustachische Röhre nicht mehr funktioniert. Das kann sehr schmerzhaft sein. Die abschwellende Wirkung von Nasensprays verschafft in der Regel Linderung.

Zur Reiseapotheke gehört ebenfalls ein Fieberthermometer, bruchsicher verpackt, und Verbandsmaterial in unterschiedlichster Ausführung: Verschieden große Pflaster, elastische Binden, sterile Kompressen, Leukoplast zum Fixieren von Verbänden und Mullbinden sollten Sie gemeinsam mit Schere und Pinzette ebenfalls einpacken. Auch eine spezielle Zeckenpinzette macht Sinn! Und wer im Urlaub viel zu Fuß unterwegs sein wird – sei es beim Trekking oder bei ausgiebigen Stadtbesichtigungen – sollte auch an Blasenpflaster denken.

Tipp: Alle Apotheken bieten handliche Sets, die bereits grundlegend ausgestattet sind. Aber Achtung: Wenn Sie solch eine Reiseapotheke vor längerer Zeit gekauft haben, sollten Sie vor dem nächsten Urlaub das Haltbarkeitsdatum der Arzneimittel überprüfen. 

Besondere Bedürfnisse bei Kindern oder exotischen Reisezielen

Darüber hinaus gilt: Über die Grundausstattung hinaus sollte man jede Reiseapotheke den jeweiligen konkreten Erfordernissen anpassen. Wer zum Beispiel mit Kindern in den Urlaub fährt, sollte Durchfallmittel auch als Zäpfchen oder Saft parat haben. Denn gerade kleine Kinder haben manchmal Schwierigkeiten, Tabletten zu schlucken. Auch fiebersenkende Zäpfchen sind dann sinnvoll. Tragen die Kinder noch Windeln, empfiehlt sich zudem eine Salbe gegen Pilzerkrankungen.

Auch das Reiseziel muss man beim Packen der Reiseapotheke berücksichtigen. Wer in die Tropen oder Subtropen fährt, sollte ein Mittel zur Wasserdesinfektion dabei haben. Unter Umständen ist auch eine Malariaprophylaxe notwendig. Hierfür ist jedoch eine entsprechende tropenmedizinische Beratung erforderlich – diese Mittel muss ein Arzt verschreiben.

Probleme beim Grenzübertritt

Bei den bisher genannten Mitteln sollte es beim Grenzübertritt keinerlei Probleme geben, wenn man sie für den persönlichen Bedarf mit sich führt. Anders verhält es sich jedoch bei Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dazu gehören neben starken Schmerzmitteln auch Medikamente zur Behandlung von ADHS sowie Psychopharmaka, etwa zur Behandlung von Depressionen. Wer auf solche Medikamente angewiesen ist und eine Auslandsreise antreten möchte oder muss, sollte sich vorab immer mit dem Arzt beraten.

Für eine Reise innerhalb des so genannten Schengen-Raumes – dazu zählen die beliebtesten Reiseziele innerhalb der Europäischen Union wie Dänemark, Griechenland, Italien, Spanien, Österreich, Portugal aber auch Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz und Norwegen – kann der Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Darin werden die Medikamentendosis, die einzelnen Wirkstoffe sowie die Reisedauer vermerkt. Achtung: Diese Bescheinigung muss im Anschluss von der Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden!

Für Reisen außerhalb des Schengen-Raumes gibt es jedoch keine einheitliche Regelung. Hier können die Importbestimmungen von Land zu Land sehr unterschiedlich sein, so dass Reisenden, die auf solch starke Medikamente angewiesen sind, nichts anderes übrig bleibt, als sich direkt an die entsprechende diplomatische Vertretung zu wenden – also die Botschaft oder das Konsulat. 

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