Die Stimmen der Sozialwahl bei der hkk sind ausgezählt. Der Wahlausschuss der hkk hat das Ergebnis festgestellt. Von 718.819 Wahlberechtigten haben 153.150 Wahlberechtigte gewählt, davon haben 9.034 online ihre Stimme abgegeben. Auf die sich zur Wahl stellenden Listen entfielen folgende Stimmen:
Liste | Name | Stimmen | Prozentsatz | Sitze |
Liste 1 | hkk-Gemeinschaft e.V. | 83.572 | 54,82 % | 5 |
Liste 2 | BfA DRV-Gemeinschaft e.V. | 36.599 | 24,01 % | 2 |
Liste 3 | ver.di | 32.267 | 21,17 % | 2 |
Die Bekanntmachung des Wahlausschuss finden Sie hier.
Grundsätzlich ist der Staat für die soziale Sicherung, also auch für die Krankenversicherung zuständig. Er könnte somit auch eine einheitliche Krankenversicherung in Form einer Einheitskasse aufbauen. Aus guten Gründen hat er sich jedoch darauf beschränkt, den politischen Rahmen für die Sozialversicherung festzulegen. Die weitere Ausgestaltung liegt in den Händen der Selbstverwaltung der Krankenkassen. Das oberste Gremium der Selbstverwaltung der hkk ist der Verwaltungsrat. Darin engagieren sich jeweils neun Versicherten- und Arbeitgebervertreter*innen ehrenamtlich für dieInteressen der Versicherten und Arbeitgeber*innen der hkk.
Der Verwaltungsrat hat Entscheidungs- und Überwachungsrechte, die für die hkk-Versicherten von grundsätzlicher Bedeutung sind. So z. B. beschließt er den Haushalt, die Abnahme der Jahresrechnung und Satzungsänderungen. Das hat für hkk-Versicherte vielfältige Vorteile, wie beispielsweise den deutlich günstigeren Zusatzbeitragssatz sowie Mehrleistungen wie Bonusprogramme, Wahltarife, Modellvorhaben und besondere Versorgungsformen. Deshalb kommt diesem Gremium eine wichtige Bedeutung zu. Die Versicherten haben bei der Sozialwahl 2023 die Möglichkeit, durch ihre Stimmabgabe Einfluss auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrates zu nehmen.
Zur Wahl stehen keine einzelnen Personen, sondern Wahllisten. Gewerkschaften und andere selbstständige Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung sowie deren Verbände und sogenannte freie Listen sind laut Sozialgesetzbuch berechtigt, Vorschlagslisten für die Wahl einzureichen. Folgende Listen wurden vom Wahlausschuss für die Sozialwahl zugelassen:
- hkk-Gemeinschaft e.V.
- BfA DRV-Gemeinschaft – Die Unabhängigen – Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Sozialversicherung e.V.
- ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft in der Handelskrankenkasse (hkk)
Die Sozialwahl ist grundsätzlich eine Briefwahl, der Postbriefkasten ist also die Wahlurne. Ende April 2023 werden die Wahlunterlagen, bestehend aus einem Anschreiben mit dem roten Wahlbriefumschlag und dem Stimmzettel, versandt. Sie füllen den Stimmzettel aus, indem Sie eine Liste ankreuzen. Dann stecken Sie den hellblauen Stimmzettel in den roten Wahlbriefumschlag. Den verschlossenen Wahlbriefumschlag werfen Sie unfrankiert in einen Postbriefkasten. Oder Sie reichen ihn persönlich bei einer hkk-Geschäftsstelle ein. Es ist wichtig, den mitgelieferten und keinen anderen Umschlag zu verwenden: Er ist nämlich zugleich ihr Wahlausweis. In die Wahlurne wandert zum Schluss nur der Stimmzettel: Es handelt sich bei der Sozialwahl schließlich um eine geheime Wahl.
Wahltag ist der 31. Mai 2023. Das bedeutet:
Bis zum Ablauf dieses Tages müssen die Wahlbriefe bei der hkk eingegangen sein. Sie sollten Ihren Wahlbrief also rechtzeitig abschicken, möglichst gleich, nachdem Sie die Wahlunterlagen erhalten haben.
Das Ergebnis der Wahl wird öffentlich bekannt gemacht und kann hier ab Mitte Juni 2023 eingesehen werden.
Wahlberechtigt ist, wer am 1. Januar 2023 Mitglied der hkk war, das 16. Lebensjahr vollendet hat und in Deutschland oder im europäischen Ausland seinen Wohnsitz hat. Wichtig: Wer nach dem 1. Januar 2023 Mitglied der hkk geworden ist, kann den Verwaltungsrat der Krankenkasse wählen, deren Mitglied er zu diesem Zeitpunkt war.
Grundsätzlich finden die Sozialwahlen auch bei anderen Krankenkassen, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung statt. Deshalb kann es vorkommen, dass Sie auch Wahlunterlagen für die Sozialwahl anderer Sozialversicherungsträger erhalten. Nehmen Sie auf jeden Fall an allen Wahlen teil, damit Sie Ihr Recht auf Mitbestimmung ausüben können.