Organspende - eine wichtige Entscheidung

Mehr als jeder zweite Bundesbürger hat inzwischen eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen. Seinen Willen dokumentiert hat jedoch nur jeder Dritte. Ein Organspendeausweis hilft, die Angehörigen in einer schwierigen Situation zu entlasten.

Weiterhin niedrige Spenderzahlen

Sich mit dem eigenen Tod auseinandersetzen fällt vielen schwer. Dabei kann jeder durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall schnell in eine Situation geraten, in der er ein lebensrettendes Organ benötigt. 933 Menschen haben laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) im Jahr 2021 nach ihrem Tod Organe gespendet. Damit ist die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr zwar leicht angestiegen, laut der Stiftung Eurotransplant warten hierzulande jedoch knapp 8.500 Menschen dringend auf ein passendes Spenderorgan. Trotz der verhältnismäßig niedrigen Spenderzahlen ist Organspende kein Tabu-Thema. Eine repräsentative Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2020 zeigt, dass 82% der Bundesbürger einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüberstehen. Als häufigstes Motiv gaben die Befragten an, anderen helfen zu wollen und dem eigenen Tod einen Sinn zu geben. Eine bewusste Entscheidung für oder gegen eine Organspende haben bislang jedoch nur 62 % der Befragten getroffen. Schriftlich festgehalten haben dies lediglich 44 % – zumeist im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder in beidem. 18 % der Befragten haben sich zwar entschieden, Ihre Entscheidung aber nicht schriftlich festgehalten.

Information und Aufklärung

Jeder Bundesbürger soll regelmäßig über das Thema Organspende informiert und aufgefordert werden, seine persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu dokumentieren. Dies ist und bleibt freiwillig und wird nicht registriert. Für die Aufklärung sind neben der BZgA auch die Krankenkassen zuständig: Sie sollen ihren Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, Unterlagen in Form eines Organspendeausweises sowie Aufklärungsmaterialien zur Verfügung stellen, wenn ihnen die elektronische Gesundheitskarte ausgestellt wird. So hat jeder die Möglichkeit, seinen Willen zur Organspende zu dokumentieren.

Arztpraxen, Erste-Hilfe-Kursen und Ausweisstellen

Seit dem 1. März 2022 ist ein ergänzendes Gesetz, das "Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende", in Kraft getreten. So werden Bürger*innen nun auch in Arztpraxen, Ausweisstellen oder Erste-Hilfe-Kursen informiert. Durch die zusätzlichen Berührungspunkte mit dem Thema Organspende soll die Informationsabdeckung noch weitreichender sein.

Fünf Entscheidungmöglichkeiten

Der Organspendeausweis dient als verbindliches Dokument der eigenen Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende. Dabei kann man aus fünf Optionen wählen:

  1. Man stimmt der Organ- und Gewebespende generell zu.
  2. Man schließt einzelne Organe oder Gewebe von der Spende aus.
  3. Man gestattet die Entnahme nur für bestimmte Organe oder Gewebe.
  4. Man widerspricht der Entnahme.
  5. Man gibt eine Person an, die über die Organspende im Fall des Todes entscheiden soll.

Wer seine Zustimmung zur Organspende gibt, sollte sich vorher gut informieren und diese wohl überlegen. Sie ist eine lebenswichtige Entscheidung, die jedoch nicht zwangsläufig ein Leben lang gilt, sondern jederzeit geändert oder widerrufen werden kann. Doch auch wer sich gegen eine Entnahme seiner Organe nach seinem Tod ausspricht, sollte dies dokumentieren. Denn die persönliche Entscheidung sorgt für Klarheit und entlastet die Angehörigen, die ansonsten eine Entscheidung treffen müssen.

Mehr Informationen zur Organspende auf einen Blick

In dieser Broschüre können Sie sich ebenfalls umfassend über das Thema Organspende informieren.

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