Feuerwerk mit Freude

Rund um Silvester herrscht in den Notaufnahmen der Kliniken meist Hochbetrieb. Ein Grund dafür: Unfälle mit Silvesterkrachern und Feuerwerkskörpern. Wenn man auf ein paar Punkte achtet, lassen sich diese jedoch meistens verhindern.

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Feuerwerk, so wie wir es kennen, erfüllt eigentlich nur einen Zweck: Es soll uns Menschen Freude bereiten. Und das hat eine lange Tradition. Ursprünglich stammt die Idee mit den Böllern und Raketen aus Fernost. Schließlich haben die alten Chinesen das Schwarzpulver erfunden. Doch die Japaner haben die Techniken adaptiert und regelrecht zu einer Kunstform weiterentwickelt. Das japanische Wort für Feuerwerk – hana-bi – bedeutet wörtlich übersetzt: Blumen aus Feuer.

Nach Europa gelang das Feuerwerk bereits im 13. Jahrhundert. Die Araber hatten über ihre weitverzweigten Handelsbeziehungen die Kunst der Raketenherstellung von den Asiaten erlernt. Mit dem Ende des Mittelalters gewann der Adel an dem Spektakel, das sich bestens für repräsentative Zwecke verwenden ließ, zunehmend Gefallen. Feuerwerk wurde an den europäischen Höfen zur Modeerscheinung und kam anlässlich von Geburten, Hochzeiten, Krönungen und Kriegserfolgen zum Einsatz. Für die breite Masse wurde es jedoch erst mit der industriellen Produktion und dem Bedeutungsverlust des Adels zugänglich. Seitdem haben Knallkörper, farbenfrohe Raketen etc. in Deutschland ihren festen Platz im Feiertagskalender und dürfen von erwachsenen Privatpersonen in der Silvesternacht gezündet werden.

Damit es beim Spaß bleibt, ist es sinnvoll, sich an ein paar Verhaltensregeln mit den explosiven und brennbaren Artikeln zu erinnern:

Feuerwerkskörper wird mit einem Streichholz angezündet.

Nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden Alle in Deutschland verkauften Feuerwerkskörper müssen das BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen. Dabei gilt:

1

Kleinstfeuerwerk

Die Klasse BAM-PI ist für Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Knallerbsen reserviert. Minderjährige sollten diese erst ab 12 Jahren und dann auch nur unter der Aufsicht Erwachsener verwenden.

2

Silvesterfeuerwerk mit Leuchtraketen, Knallern etc.

Zur Klasse BAM-PII gehört das typische Silvesterfeuerwerk mit Leuchtraketen, Knallern etc. Es darf nur von Erwachsenen gekauft und eingesetzt werden. In den Geschäften erhältlich ist es erst kurz vor Silvester.

3

Achtung:

Verwenden Sie niemals Feuerwerkskörper aus unbekannten oder dubiosen Quellen. Ein Großteil der schweren Feuerwerks-Unfälle – teilweise bis hin zum Verlust von Gliedmaßen – geht auf minderwertige nicht zugelassene Produkte zurück.

Immer im Freien und mit Sicherheits-Abstand entzünden 

Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Oft genug lässt sich jedoch beobachten, dass Personen auch in einer Menschenmenge Feuerwerkskörper zünden. Meiden Sie im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit entsprechende Ansammlungen. Aber auch den Abstand zu Bäumen etc. sollten Sie im Blick haben. Trifft eine Rakete einen Ast, kann sie umgelenkt werden – mit möglicherweise gefährlichen Folgen.

Raketen nur senkrecht starten lassen
Die meisten Menschen verwenden eine leere Flasche als Startrampe für eine Feuerwerksrakete. Das ist im Prinzip gut, wenn die Flasche sicher steht und nicht umkippen kann. Besser ist es jedoch, ein Umkippen der Flasche unmöglich zu machen. Das erreicht man ganz einfach, indem man die Flasche in eine leere Getränkekiste stellt.

Finger weg von Blindgängern
Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, sollten Sie nicht erneut verwenden. Die Zündschnur ist dann meist so kurz, dass es zur Explosion in Ihrer Hand kommen kann.

Nicht in der Hand zünden
Auch das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Denn bei Knallkörpern kann die Druckwelle zu erheblichen Verletzung der Finger oder der ganzen Hand führen. Bei Raketen wiederum erreicht der Feuerstrahl eine hohe Temperatur, so dass Verbrennungen drohen.

Neben diesen Sicherheitsaspekten gilt es selbstverständlich auch, den gesetzlichen Rahmen zu beachten. Der sieht vor, dass Feuerwerkskörper der Klasse II nur in der Zeit zwischen dem 31. Dezember um 0:00 Uhr und dem 1. Januar um 24:00 Uhr gezündet werden dürfen. Rund um Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime, Kirchen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gilt sogar: Feuerwerkskörper jedweder Art dürfen überhaupt nicht gezündet werden.