Immer im Freien und mit Sicherheits-Abstand entzünden
Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Oft genug lässt sich jedoch beobachten, dass Personen auch in einer Menschenmenge Feuerwerkskörper zünden. Meiden Sie im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit entsprechende Ansammlungen. Aber auch den Abstand zu Bäumen etc. sollten Sie im Blick haben. Trifft eine Rakete einen Ast, kann sie umgelenkt werden – mit möglicherweise gefährlichen Folgen.
Raketen nur senkrecht starten lassen
Die meisten Menschen verwenden eine leere Flasche als Startrampe für eine Feuerwerksrakete. Das ist im Prinzip gut, wenn die Flasche sicher steht und nicht umkippen kann. Besser ist es jedoch, ein Umkippen der Flasche unmöglich zu machen. Das erreicht man ganz einfach, indem man die Flasche in eine leere Getränkekiste stellt.
Finger weg von Blindgängern
Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, sollten Sie nicht erneut verwenden. Die Zündschnur ist dann meist so kurz, dass es zur Explosion in Ihrer Hand kommen kann.
Nicht in der Hand zünden
Auch das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Denn bei Knallkörpern kann die Druckwelle zu erheblichen Verletzung der Finger oder der ganzen Hand führen. Bei Raketen wiederum erreicht der Feuerstrahl eine hohe Temperatur, so dass Verbrennungen drohen.
Neben diesen Sicherheitsaspekten gilt es selbstverständlich auch, den gesetzlichen Rahmen zu beachten. Der sieht vor, dass Feuerwerkskörper der Klasse II nur in der Zeit zwischen dem 31. Dezember um 0:00 Uhr und dem 1. Januar um 24:00 Uhr gezündet werden dürfen. Rund um Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime, Kirchen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gilt sogar: Feuerwerkskörper jedweder Art dürfen überhaupt nicht gezündet werden.