Schadhafte Beatmungsgeräte der Firma Philips Respironics
- Versicherte können sich einer Sammelklage in Italien anschließen
- hkk Krankenkasse hat betroffene Versicherte informiert
Bremen, 25.11.2024: Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die ein potenziell schadhaftes Beatmungsgerät der Firma Philips Respironics genutzt haben, können sich im Schadensfall bis zum 31.12.2024 einer Sammelklage in Italien anschließen. Darüber informiert die hkk in Übereinstimmung mit anderen Krankenkassen. Für die Betroffenen entstehen hierbei auch im Falle einer möglichen Niederlage vor Gericht keinerlei Anwalts- oder Prozesskosten.
Hintergrund ist ein im Sommer 2021 öffentlich gewordener Serienschaden bei Philips-Beatmungsgeräten, die bei beatmungspflichtigen Patientinnen und Patienten zu Hause zur Anwendung gekommen sind, beispielsweise bei schwerer Schlafapnoe. In den Geräten wurde ein Schaumstoff verbaut, der sich zersetzen und eingeatmet werden kann. Laut Hersteller kann die Nutzung der betroffenen Geräte schwere Folgen für die Gesundheit haben, auch ein toxisches oder karzinogenes Risiko kann nicht ausgeschlossen werden (BfArM-Referenznummer 11651/21 und 11652/21).
Kostenfreie Klagemöglichkeit in Italien
Die hkk hat potenziell betroffene Versicherte mit einem persönlichen Anschreiben darauf hingewiesen, dass sie ihre Ansprüche durch einen Beitritt zu einer Sammelklage in Italien sichern können. Betroffene können sich zusätzlich online unter dem Suchbegriff „Sammelklage Philips“ informieren.
Anders als in Deutschland ist in Italien eine Sammelklage ohne den Nachweis eines konkret und kausal belegbaren Gesundheitsschadens möglich. Für eine Teilnahme an der Sammelklage ist es ausreichend, dass der oder die Versicherte belegt, mit einem Gerät aus dem Rückruf versorgt worden zu sein. Da den Versicherten bei einer Klageabweisung keinerlei Kosten entstehen und im Erfolgsfall ein Schmerzensgeld an die einzelnen Versicherten ausgezahlt wird, bestehen bei der Sammelklage in Italien keine Kostenrisiken. Die Teilnahme an der Sammelklage verhindert, dass mögliche Ansprüche der Versicherten am 31.12.2024 verjähren.
Krankenkassen engagieren sich für mehr Rechte der Versicherten in Deutschland
Die Information zur Sammelklage in Italien ist Bestandteil des allgemeinen Engagements der gesetzlichen Krankenkassen zur Stärkung der Rechte ihrer Versicherten in Deutschland. Die Krankenkassen kritisieren, dass die Rechte von Versicherten in anderen EU-Staaten zum Teil deutlich besser geschützt sind als hierzulande. Beispiel dafür ist auch ein 2009 bekanntgewordener Vorfall von defekten Brustimplantaten. Betroffene Frauen in Deutschland haben keine Entschädigung erhalten. „Wir als gesetzliche Krankenkasse setzen uns mit der Unterstützung der Sammelklage gegen Philips für eine Stärkung von Patientenrechten ein“ sagt Dr. Cornelius Erbe, Bereichsleiter Versorgungsmanagement bei der hkk Krankenkasse. Die gemeinsame Kritik der Kassen richtet sich hier auch gegen die Politik, die eine Reform des Patientenrechtegesetzes nicht angeht.
Über die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse): Die hkk zählt mit mehr als 940.000 Versicherten zu den großen gesetzlichen Krankenkassen und ist in den vergangenen Jahren um mehrere hunderttausend Kunden gewachsen. Mit ihrem Zusatzbeitrag von 0,98 Prozent ist sie eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands. Der jährliche Beitragsvorteil für Beschäftigte beträgt bis zu 714 Euro; für Selbstständige, die ihre Beiträge selbst zahlen, bis zu 1.428 Euro jährlich. Zu den überdurchschnittlichen Leistungen zählen unter anderem mehr als 1.000 Euro Kostenübernahme je Versicherten und Jahr für Naturmedizin, Schutzimpfungen und Vorsorge sowie für Schwangerschaftsleistungen. Das vorteilhafte Preis-Leistungs-Verhältnis wird durch eine über Jahrzehnte gewachsene Finanzstärke und Verwaltungskosten ermöglicht, die mehr als 30 Prozent unter dem Branchendurchschnitt liegen. Rund 1.500 Mitarbeitende betreuen 2024 ein Haushaltsvolumen von rund 3,9 Milliarden Euro. Rund 3,0 Milliarden Euro davon entfallen auf die Krankenversicherung und 0,9 Milliarden Euro auf die Pflegeversicherung.