FAQs - Häufig gestellte Fragen
App
In unserer hkk Service-App haben Sie die Möglichkeit bspw. Ihre Adress- und Kontaktdaten zu verwalten, eine Gesundheitskarte zu bestellen oder Ihre Krankmeldung einzureichen. Außerdem kann unter dem Menüpunkt „Bescheinigungen“ direkt eine Ersatzbescheinigung für die Versichertenkarte zur Vorlage beim Arzt heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bankverbindungen
Die Sparkasse Bremen AG
Swift-Code/BIC: SBREDE22XXX
IBAN: DE79 2905 0101 0001 0065 43
Bonusprogramm
Gerne können Sie sich hier für unser Bonusprogramm anmelden. Sie erhalten anschließend einen bonusaktiv-Pass per Post, in dem Sie sich unterschiedliche Aktivitäten aus den Bereichen „Früherkennung und Vorsorge“ sowie „Gesundheit und Sport“ bestätigen lassen können. Wenn Sie den bonusaktiv-Pass bei uns einreichen, wählen Sie zwischen einer Sofortauszahlung oder einem Gesundheitszuschuss, den Sie für eine Vielzahl an Gesundheitsleistungen einsetzen können. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Eine Aktivität ist ausreichend, um eine bonusaktiv-Prämie in Form des Sofortbonus oder Gesundheitszuschusses zu erhalten. Es gibt keine Mindest- oder Höchstzahl an erforderlichen Aktivitäten.
Wurde der bonusaktiv-Pass einmal eingereicht, ist keine erneute Einreichung für das Teilnahmejahr möglich.
Sie erhalten nach Eingang Ihres bonusaktiv-Passes eine Bestätigung über die Höhe Ihres Gesundheitszuschusses. Wie hoch der jeweilige Zuschuss für die einzelnen Aktivitäten ist, können Sie Ihrem bonusaktiv-Pass entnehmen.
Aktuell ist es nicht möglich, den Stand Ihres Gesundheitszuschusses online einzusehen.
Der Gesundheitszuschuss ermöglicht es Ihnen, sich über die hkk-Extraleistungen hinaus mehr Naturmedizin, Leistungen der Osteopathie, die professionelle Zahnreinigung, Fitness-Tracker, privaten Krankenzusatzschutz unseres Partners LVM Versicherung und vieles mehr erstatten zu lassen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Corona
Bitte wenden Sie sich an Ihre Landesgesundheitsbehörde. Eine Übersicht finden Sie hier. Die Krankenkassen haben keinen Einfluss auf die Terminvergabe.
Seit dem 30. Juni 2022 gilt in Deutschland eine neue Corona-Testverordnung. Nur bestimmte Personen haben weiterhin Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Dazu gehören zum Beispiel:
- Kinder bis 5 Jahre,
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, u. a. Schwangere im ersten Trimester,
- Menschen, die ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim besuchen,
- pflegende Angehörige und
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten.
Eine Eigenbeteiligung von 3 Euro wird fällig, wenn Sie
- eine „rote Kachel“ in der Corona-Warn-App haben,
- eine Veranstaltung in einem Innenbereich besuchen oder
- Kontakt zu einer gefährdeten Person haben.
Wer Symptome hat, die auf Corona hindeuten können, sollte zum Arzt gehen und sich dort testen lassen.
Eine Kostenerstattung ist nicht möglich.
Weitere Infos zu COVID-19 Tests erhalten Sie hier.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die hkk erhält direkt nach Ihrem Arztbesuch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als Krankmeldung in digitaler Form, da in Deutschland ansässige Vertragsärzte dazu verpflichtet sind, Ihre Krankmeldung elektronisch direkt an die hkk zu schicken. Eine Krankmeldung muss durchgehend durch Ihren Arzt nachgewiesen werden.
Sie erhalten außerdem einen Ausdruck für Ihre Unterlagen. Ggf. einen zweiten für die Arbeitsagentur. Für Ihren Arbeitgeber erhalten Sie keinen Ausdruck, da dieser Ihre Krankmeldung bei uns abrufen kann.
Sie sind jedoch weiter dazu verpflichtet, Ihren Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur umgehend über Ihre Krankmeldung und deren voraussichtlichen Dauer zu informieren. Der Arbeitsagentur müssen Sie weiterhin Ihre Krankmeldung übersenden.
Sie müssen die Arbeitsunfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden elektronisch bei der jeweiligen Krankenkasse abfragen, da Arztpraxen keine Ausfertigungen für Arbeitgeber ausstellen – telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Die Abfrage sollte frühestens am 5. Tag der Arbeitsunfähigkeit gestellt werden. Eine pauschale Anfrage ist nicht zulässig – Ihnen muss der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit bekannt sein.
Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und der Abfrage der Vorerkrankungen ab 2023.
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Wenn Sie Ihre Gesundheitskarte verloren haben oder sie durch Diebstahl abhanden gekommen ist, können Sie bequem online eine neue Gesundheitskarte bestellen. Für Sie fallen dabei keine Kosten an.
Bis Sie die neue Gesundheitskarte in den Händen halten, können zwei bis drei Wochen vergehen. Sollte in der Zwischenzeit ein Besuch in einer Arztpraxis anstehen, können Sie sich ganz leicht online eine Versicherungsbescheinigung herunterladen und diese in der Praxis vorzeigen.
Wie bestelle ich eine neue Gesundheitskarte oder lade mir eine Versicherungsbescheinigung herunter?
Beides ist bequem über die hkk Service-App möglich.
Sie haben die App noch nicht? Hier gelangen Sie zur Registrierung.
Sie können sich jederzeit und in nur wenigen Klicks online eine Versicherungsbescheinigung herunterladen und diese als Ersatz für Ihre Gesundheitskarte in Ihrer Praxis vorzeigen.
Wie lade ich mir eine Versicherungsbescheinigung herunter?
Dies ist bequem über die hkk Service-App möglich. Ebenso das Bestellen einer neuen Gesundheitskarte.
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Sollten Sie eine neue Gesundheitskarte erhalten haben, vergewissern Sie sich, dass Sie die neue Gesundheitskarte nutzen. Ihre bisherige Karte wird automatisch gesperrt, auch wenn das Gültigkeitsdatum noch nicht erreicht ist. Manchmal kann das Problem auch daran liegen, dass Ihre Arztpraxis ein Update für das Kartenlesegerät durchführen muss.
Kann dies ausgeschlossen werden und Ihre neue Gesundheitskarte funktioniert nicht, fordern Sie sich bequem online eine neue an. Bis Sie die neue Gesundheitskarte in den Händen halten, können zwei bis drei Wochen vergehen. Wenn in der Zwischenzeit ein Besuch in einer ärztlichen Praxis anstehen sollte, können Sie sich bequem online eine Versicherungsbescheinigung herunterladen und diese in der Praxis vorzeigen.
Wie bestelle ich eine neue Gesundheitskarte oder lade mir eine Versicherungsbescheinigung herunter?
Beides ist bequem über die hkk Service-App möglich.
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Bevor wir Ihnen eine Gesundheitskarte ausstellen können, müssen zwei Voraussetzungen erfolgt sein:
- Sofern Sie zuvor bereits bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, muss Ihre Vorkasse Ihre Krankenversicherungsnummer freigeben. Den Prozess zur Freigabe leiten wir mit der Bestätigung Ihrer hkk-Versicherung (auch Familienversicherung) automatisch in die Wege. Sobald uns die Rückmeldung vorliegt, erhalten Sie automatisch Ihre Gesundheitskarte(n), diese treffen in der Regel zwei Wochen vor Beginn der Versicherung bei Ihnen ein.
- Sofern das 15. Lebensjahr bereits vollendet wurde, benötigen wir ein Foto für die Gesundheitskarte. Dieses können Sie bequem hier hochladen, sofern uns dieses noch nicht vorliegt. Bitte beachten Sie, dass ein Hochladen erst möglich ist, wenn Sie unsere Bestätigung für die beginnende Versicherung erhalten haben.
Sind die beiden obigen Voraussetzungen erfüllt oder treffen auf Sie nicht zu (z.B. weil das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde), erhalten Sie Ihre Gesundheitskarte automatisch.
Ihre Gesundheitskarte ist nicht rechtzeitig angekommen?
Wir senden Ihnen mit Bestätigung Ihrer hkk-Versicherung automatisch eine Versicherungsbescheinigung zu, die Sie bei Ihren Ärzt*innen als Ersatz für die Gesundheitskarte vorzeigen können.
Sie können sich in der hkk Service-App jederzeit eine neue Versicherungsbescheinigung herunterladen.
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Bei einer Namensänderung erhalten Sie eine neue Gesundheitskarte. Wenn Sie uns Ihren neuen Namen bereits mitgeteilt haben, erhalten Sie Ihre neue Karte automatisch. Sonst informieren Sie uns bitte über Ihre Änderung. Wie das am einfachsten geht, erfahren Sie hier. Bis zum Eintreffen Ihrer neuen Gesundheitskarte können Sie problemlos Ihre bisherige Gesundheitskarte verwenden.
Bei einer Änderung Ihrer Adresse erhalten Sie keine neue Gesundheitskarte. Die Daten auf Ihrer Karte werden automatisch bei Ihrem nächsten Praxisbesuch aktualisiert. Dafür müssen Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen. Falls wir noch nicht informiert wurden, erfahren Sie hier, wie Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.
Es kann immer mal wieder passieren, dass Sie automatisch eine neue Gesundheitskarte von uns erhalten.
Dies kann unterschiedliche Gründe haben:
- Eine Gesundheitskarte ist fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit erhalten Sie automatisch eine neue Karte.
- In bestimmten Abständen gibt es neue Kartengenerationen. Auch dies kann dazu führen, dass Sie unaufgefordert eine neue Karte erhalten.
Kann ich meine alte Gesundheitskarte vorerst weiter nutzen?
Da Ihre bisherige Gesundheitskarte automatisch gesperrt wird, nutzen Sie bitte direkt die neue Karte.
Wie kann ich meine alte Gesundheitskarte entsorgen?
Sie können Ihre alte Karte selbst entsorgen. Zerschneiden Sie vor der Entsorgung den Chip und alle personenbezogenen Daten.
Da Ihre bisherige Gesundheitskarte durch Ausstellung einer neuen Karte automatisch gesperrt wird, nutzen Sie bitte direkt die neue Karte.
Sie erhalten rechtzeitig und automatisch eine neue Gesundheitskarte von uns, wenn Ihre aktuelle Karte abläuft. Dies ist in der Regel nach 10 Jahren der Fall. Sollte Ihre Karte ablaufen und Sie haben inzwischen das 15. Lebensjahr vollendet, benötigen wir zur Ausstellung einer neuen Gesundheitskarte ein Foto von Ihnen. Dies können Sie hier bequem hochladen und werden dann automatisch mit einer neuen Gesundheitskarte versorgt.
Ja, auch alle mitversicherten Familienangehörigen erhalten eine eigene Gesundheitskarte. Ab Vollendung des 15. Lebensjahres ist für die Ausstellung ein Lichtbild erforderlich. Bei einem Wechsel zur hkk kann es sein, dass die Karten für die Angehörigen zeitversetzt bei Ihnen eintreffen.
Sie haben zwei Möglichkeiten, uns Ihr Lichtbild zukommen zu lassen:
- Wir schreiben Sie an, sobald wir ein Bild von Ihnen benötigen. Sie können Ihr digitales Bild einfach über unsere Bildupload-Anwendung hochladen.
- Alternativ nutzen Sie den beiliegenden Rückantwortbogen. Kleben Sie Ihr Foto dort einfach auf und senden den Rückantwortbogen per Post an uns zurück. Das Porto übernehmen wir.
Die Bearbeitungsdauer bis zum Erhalt Ihrer Gesundheitskarte liegt bei etwa 14 Werktagen.
Sie müssen in der Zwischenzeit zum Arzt und haben noch keine Karte?
Sie können sich in der hkk Service-App jederzeit eine Versicherungsbescheinigung herunterladen, die Sie beim Arztbesuch vorzeigen.
Sie haben die App noch nicht? Hier gelangen Sie zur Registrierung.
Eine Erstattung der Kosten für das Foto ist nicht möglich. Es gibt keine Vorgabe, dass das Foto biometrisch und aus einem Fotostudio sein muss. Informationen zu den genauen Vorgaben erhalten Sie hier.
Eine Doppelversorgung der eGK ist ausgeschlossen. Für getrennt lebende Elternteile ist es nicht möglich, dass beide Elternteile eine Versichertenkarte für das Kind besitzen. Auch Pflegeheime können keine zusätzliche Versichertenkarte erhalten. Alternativ kann beim Arztbesuch eine Versichertenbescheinigung vorgelegt werden. Diese können Sie jederzeit in der hkk Service-App herunterladen.
Sie haben die App noch nicht? Hier gelangen Sie zur Registrierung.
Extraleistungen
Die hkk bietet Ihren Versicherten eine Vielzahl exklusiver Zusatzangebote im Wert von mehr als 1.000 Euro an, die weit über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen. Einen detaillierten Überblick aller Extraleistungen finden Sie hier.
Wir übernehmen 40 Euro pro Behandlung für vier Behandlungen pro Kalenderjahr – also insgesamt bis zu 160 Euro. Bitte reichen Sie dafür die Rechnung Ihres Osteopathen zusammen mit einer ärztlichen Empfehlung ein. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist, dass der Therapeut Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist oder hierfür die nötige Qualifikation hat.
Wir übernehmen 100 Prozent der Kosten für den Impfstoff und den damit einhergehenden Arztkosten für die Reiseimpfungen, die für Ihr Reiseziel empfohlen werden. Hier können Sie nachlesen, welche Impfungen für Ihr Reiseland empfohlen werden.
Wir erstatten pro Kalenderjahr maximal 100,00 Euro für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichte Arzneimittel aus den Bereichen Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Bitte lassen Sie sich das Naturarzneimittel von Ihrem Arzt verschreiben und reichen Sie uns die Unterlagen anschließend ein. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Familienversicherung
Einen Antrag auf Familienversicherung finden Sie hier. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen zum Thema Familienversicherung. Bitte reichen Sie uns den Antrag per Post, E-Mail, Fax oder digital über die hkk Service-App bzw. unser Online-Formular ein.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), unsere Aufsichtsbehörde, verpflichtet die hkk in regelmäßigen Abständen die Voraussetzungen der Familienversicherung anhand eines Fragebogens zu überprüfen. Aus diesem Grund erhalten Sie jährlich von der hkk einen Fragebogen mit der Bitte, diesen ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Weiterführende Informationen zum Thema Familienversicherung finden Sie hier.
Fahrkosten
Grundsätzlich werden die Fahrkosten nur zu stationären Behandlungen übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Kostenübernahme zu ambulanten Behandlungen möglich. Eine Übersicht zu den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme von Fahrkosten finden Sie hier.
Grundsätzlich werden die Kosten nur in Höhe der öffentlichen Verkehrsmittel übernommen. Andere Transportmittel müssen ärztlich verordnet werden. Weitere Informationen zum Thema Fahrkosten finden Sie hier.
Es gibt genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Fahrten. Bitte schauen Sie nach, welche Fahrt der Arzt verordnet hat. Ist die Fahrt genehmigungsfrei, benötigen wir die Verordnung nicht. Ist die Fahrt genehmigungspflichtig, reichen Sie uns die Verordnung bitte vor der Fahrt zur Genehmigung ein. Weitere Informationen zum Thema Fahrkosten finden Sie hier.
Hilfsmittel
Das kommt auf das Hilfsmittel an. In jedem Fall benötigen Sie eine Verordnung Ihres Arztes. Weitere Informationen zum Thema Hilfsmittel finden Sie hier.
Grundsätzlich zahlen Sie ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. In manchen Fällen fordert z. B. das Sanitätshaus einen wirtschaftlichen Eigenanteil an. Dieser Eigenanteil hängt immer vom Produkt ab und wird nicht durch die hkk erstattet. Weitere Informationen zum Thema Hilfsmittel finden Sie hier.
Kinderkrankengeld
Sie erhalten vom Kinderarzt eine Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Bitte füllen Sie den Antrag auf der Bescheinigung aus und senden Sie uns die Unterlagen zur Prüfung zu. Weitere Informationen zum Thema Kinderkrankengeld finden Sie hier.
Wenn Sie in den letzten zwölf Monaten eine Einmalzahlung erhalten haben, liegt das Bruttokinderkrankengeld bei 100 Prozent des ausgefallenen Entgelts. Sollten Sie keine Einmalzahlung erhalten haben, liegt der Betrag bei 90 Prozent des ausgefallenen Entgelts. Weitere Informationen zum Thema Kinderkrankengeld finden Sie hier.
Krankengeld
Die Unterlagen für das Krankengeld schicken wir Ihnen automatisch in der fünften Woche der Arbeitsunfähigkeit zu. Weitere Informationen zum Thema Krankengeld finden Sie hier.
Grundsätzlich zahlt die hkk nach Ablauf der sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgebers Krankengeld. Weitere Informationen zum Thema Krankengeld finden Sie hier.
Die Zahlung von Krankengeld erfolgt immer rückwirkend. Suchen Sie beispielsweise heute den Arzt auf und reichen Sie uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, zahlen wir Ihnen rückwirkend bis zu Ihrem letzten Arztbesuch das Krankengeld aus.
Mitglied werden
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft bei der hkk entschieden haben. Die Mitgliedschaft können Sie direkt hier abschließen.
Der Beitrag wird prozentual von Ihrem Einkommen berechnet. Der allgemeine Beitragssatz, den alle Krankenkassen erheben, beträgt 14,6 Prozent. Dazu kommt der individuelle Zusatzbeitrag, der bei der hkk 2025 bei 2,19 Prozent liegt. Damit ist und bleibt die hkk eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kümmern wir uns um die Kündigung Ihrer Vorkasse. Bitte reichen Sie uns einen Antrag auf Mitgliedschaft ein und wir setzen uns mit Ihrer Vorkasse in Verbindung. Sind Sie privat krankenversichert, setzen Sie sich bitte mit Ihrer derzeitigen Versicherungsgesellschaft in Verbindung.
Mutterschaft
Sie erhalten von Ihrem Frauenarzt/Ihrer Frauenärztin eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag. Bitte füllen Sie den Antrag auf der Bescheinigung aus und reichen Sie uns diese ein. Weitere Informationen zum Thema Mutterschaftsgeld finden Sie hier.
Die hkk übernimmt alle Kosten für die medizinische Betreuung vor und nach der Geburt: die Kosten für Schwangerschaftsgymnastik, die Pflegekosten im Krankenhaus, das Honorar für die Hebamme, alle Kosten für Medikamente, Verband- und Heilmittel und natürlich auch die Kosten für die Entbindung. Informationen zu unseren Extra-Leistungen im Rahmen der Schwangerschaft finden Sie hier.
Nach dem Mutterschutzgesetz ist der Arbeitgeber zu informieren, sobald die Schwangerschaft bekannt ist.
Sie erhalten mit der ersten Zahlung des Mutterschaftsgeldes einen Antrag auf Familienversicherung zugeschickt. Bitte schicken Sie den Antrag nach Geburt des Kindes an uns zurück. Sollten Sie kein Mutterschaftsgeld von uns erhalten, können Sie den Antrag hier herunterladen.
Pflegeversicherung
Nach Antragsstellung wird Sie der Medizinische Dienst Zuhause besuchen, um eine Beurteilung über die Hilfebedürftigkeit vorzunehmen. Auf der Basis der Beurteilung werden pflegebedürftige Personen in einen der fünf Pflegegrade eingestuft. Den Antrag auf Pflegeversicherung sowie Informationen zur Einreichung finden Sie hier.
Stammdatenänderung
Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname oder der Ihres mitversicherten Kindes durch Eheschließung, Scheidung oder sonstige Gründe geändert hat, können Sie uns dies einfach und unkompliziert im Online-Formular „Namensänderung“ mitteilen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite für Namensänderung.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Adressänderung online in der hkk Service-App eigenständig durchzuführen. So haben wir Ihre neue Anschrift schnellstmöglich im System.
Alternativ können Sie Ihre Adressänderung per E-Mail, Post oder Fax einreichen. Bitte übermitteln Sie uns die Änderung entweder formlos auf einem unterschriebenen Dokument oder lassen Sie uns eine Kopie oder ein Foto von Ihrem Personalausweis oder Ihrer Meldebescheinigung zukommen.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Bankverbindung per E-Mail, Post, Fax oder über unsere Service-App abzuändern. Bitte übermitteln Sie uns die Änderung formlos auf einem unterschriebenen Dokument. Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, benötigen wir ein neues SEPA-Mandat im Original zurück. Das Formular finden Sie hier.
Versand von Originalen
Nachdem uns ein Original-Poststück erreicht hat, wird dieses gescannt und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, welche versichert, dass die durch den Scanprozess erstellte PDF/A-Datei mit dem Original übereinstimmt. Anschließend werden die Originale nach einer kurzen Lagerung datenschutzkonform vernichtet. Ab dem Zeitpunkt der Vernichtung kann durch die hkk ein Ausdruck des eingescannten Poststücks mit dem Vermerk, dass dieser mit dem Original übereinstimmt, zur Verfügung gestellt werden. Ihr eingesendetes Original können wir Ihnen leider nicht zurücksenden.
Vollmacht
Im Leben ist es wichtig vorzusorgen um auch in schwierigen Zeiten die richtigen Entscheidungen zu treffen. Krankheiten können unvorhergesehen eintreten, von einem Tag auf den anderen, und rein statistisch gesehen, wird jeder zweite Mensch im Alter pflegebedürftig.
In besonders schwierigen und fordernden Lebensphasen kann es nötig sein, die Unterstützung anderer Menschen in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise wenn Sie Hilfe bei allen Themen rund um die Kranken- und Pflegeversicherung benötigen. In diesem Falle ist es möglich, dass Sie Personen Ihres Vertrauens die Vollmacht einräumen, für Sie tätig zu werden.
Für Privatpersonen gibt es für die Gestaltung einer Vollmacht meistens keine Vorschriften. Dennoch fällt es vielen schwer, einen passenden Text zu formulieren.
Wir möchten Sie als hkk unterstützen und stellen Ihnen hier eine Vollmacht zur Verfügung, die alle erforderlichen Inhalte enthält und die Sie nur noch um Ihre persönlichen Angaben ergänzen müssen.
Bitte laden Sie dazu einfach das PDF Formular herunter und senden Sie dieses per Post an die in dem Formular eingedruckte Adresse.
WICHTIG: Das Formular muss zwingend von Ihnen als Antragssteller/ Versicherten unterschrieben werden. Eine Unterschrift der bevollmächtigen Person ist nicht gültig
Sie befähigen mit einer Vollmacht eine andere Person für Sie eine Willenserklärung gegenüber der hkk abzugeben und Anträge zu stellen. Dadurch kann es sein, dass Sie selbst nicht mehr die Post erhalten.
Sie können die hkk-Vollmacht jederzeit schriftlich widerrufen, wenn Sie weiterhin geschäftsfähig sind.
Zahnärztliche Leistungen
Versicherte ab 18 Jahren können einmal im Jahr eine kostenlose professionelle Zahnreinigung (PZR) bei einer der teilnehmenden DentNet Netzwerk-Praxen in Deutschland wahrnehmen. Bitte nutzen Sie die Zahnarztsuche von DentNet, um einen der über 1.000 teilnehmenden Vertragszahnärzte in Ihrer Nähe zu finden. Alternativ ist eine Erstattung im Rahmen unseres Bonusprogramms möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte reichen Sie uns den Heil- und Kostenplan zur Prüfung ein. Sie erhalten die Unterlagen anschließend per Post zurück. Sollten Sie ein Bonusheft führen, schicken Sie es bitte in Kopie mit. Weitere Informationen zum Thema Zahnersatz finden Sie hier.
Eine Kopie des Bonusheftes reicht aus.
Zuzahlungsbefreiung
Grundsätzlich kann jeder eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen dafür, können Sie hier nachlesen.
Gerne können Sie uns den Antrag für eine Zuzahlungsbefreiung zusammen mit Ihren Zuzahlungsbelegen und Einkommensnachweisen einreichen. Sie haben die Möglichkeit, uns die Unterlagen per E-Mail, Post, Fax oder über unsere Service-App einzureichen.
Die Belastungsgrenze richtet sich nach Ihrem Einkommen. Im Regelfall liegt die Belastungsgrenze bei zwei Prozent aller jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, reduziert sich die Belastungsgrenze auf ein Prozent. Weiterführende Informationen rund um das Thema Zuzahlungsbefreiung finden Sie hier.