Der Gesundheitszuschuss
Der Gesundheitszuschuss ist Bestandteil des hkk bonusaktiv. Wer am Bonusprogramm teilnimmt und den Gesundheitszuschuss wählt, kann sich bestimmte Gesundheitsleistungen bezuschussen lassen.
Gut zu wissen: Hier finden Sie alle Informationen zum Gesundheitszuschuss. Allgemeine Informationen zum Bonusprogramm, den Teilnahmebedingungen und dem Ablauf finden Sie auf der Seite zum hkk bonusaktiv.
Zahngesundheit
- Professionelle Zahnreinigung
- Wunschvollnarkose
- Alternative Wurzelbehandlung
- Festsitzende Retentionsspangen (Retainer)
- Glattflächenversiegelung als Schutzbehandlung der Zähne vor Einsetzen einer festen Zahnspange
- Funktionsanalyse des Kieferbereichs im Rahmen zahnärztlicher Behandlungen
Sehhilfen
- Brillen
- Kontaktlinsen
- Sehtests
Naturmedizin
- Osteopathie
- Akupunktur
- Anthroposophische Heilmittel (z. B. Heileurythmie)
- Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis
- Naturarzneimittel
Familienleistungen
- Baby- oder Kleinkindschwimmen
- Eltern-Baby-Kurse (PEKIP®, DELFI®, EIBa®)
Sport und Fitness
- Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus (z. B. Fitness-Tracker, Smartwatches mit entsprechender Funktionalität)
- Sport- und Fitness-Ausrüstung
- Sport- und Gesundheits-Apps
- Sportveranstaltungen (Teilnahmegebühren)
Weitere Extras
- Private Krankenzusatzversicherungs-Verträge, z.B. des Kooperationspartners der hkk, der LVM-Krankenversicherungs-AG
- Erste Hilfe Kurse
So nutzen Sie den Gesundheitszuschuss
Reichen Sie Ihre Rechnungen einfach über die hkk Service-App ein. Die hkk erstattet die Kosten bis zur Höhe des Rechnungsbetrags, maximal jedoch bis zur Höhe Ihres verfügbaren Gesundheitszuschusses.
Gut zu wissen: Rechnungen müssen bis zum 31.12. des Folgejahres nach der Teilnahme eingereicht werden.
Zuschuss für Fitness-Tracker und Smartwatches: Bis zu 280 Euro
Wir unterstützen Sie beim Kauf eines Fitness-Trackers oder einer Smartwatch mit einem Zuschuss von bis zu 280 Euro.
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite zu Fitness-Trackern und Smartwatches.
Häufige Fragen zum Gesundheitszuschuss
Ja, das geht. Ihr Gesundheitszuschuss ist immer im Jahr der Teilnahme und auch im kompletten Folgejahr gültig. Wenn Sie durch eine erneute Teilnahme am hkk bonusaktiv im Folgejahr einen neuen Zuschuss bekommen, können Sie einfach beide für dieselbe Rechnung einsetzen.
Nein. Der Gesundheitszuschuss kann nicht für Mitgliedsbeiträge in einem Sportverein oder Fitnessstudio genutzt werden. Bezuschusst werden ausschließlich einmalige Teilnahmegebühren für Sportveranstaltungen, zum Beispiel Laufveranstaltungen oder Fußball-Wochenenden.
Zu Sport- und Fitnessausrüstung gehören Kleidung, Schuhe, Sport- und Fitnessgeräte.
Ja, das ist möglich. Sie können Ihren Gesundheitszuschuss für mehrere Rechnungen nutzen, solange der verfügbare Betrag noch nicht ausgeschöpft ist.
Nein. Der Gesundheitszuschuss ist eine persönliche Leistung und kann deshalb nicht auf andere Personen übertragen werden