Der Gesundheitszuschuss

Der Gesundheitszuschuss ist Bestandteil des hkk bonusaktiv. Wer am Bonusprogramm teilnimmt und den Gesundheitszuschuss wählt, kann sich bestimmte Gesundheitsleistungen bezuschussen lassen.

Gut zu wissen: Hier finden Sie alle Informationen zum Gesundheitszuschuss. Allgemeine Informationen zum Bonusprogramm, den Teilnahmebedingungen und dem Ablauf finden Sie auf der Seite zum hkk bonusaktiv.

Zahngesundheit

  • Professionelle Zahnreinigung
  • Wunschvollnarkose
  • Alternative Wurzelbehandlung
  • Festsitzende Retentionsspangen (Retainer)
  • Glattflächenversiegelung als Schutzbehandlung der Zähne vor Einsetzen einer festen Zahnspange
  • Funktionsanalyse des Kieferbereichs im Rahmen zahnärztlicher Behandlungen

Sehhilfen

  • Brillen
  • Kontaktlinsen
  • Sehtests

Naturmedizin

  • Osteopathie
  • Akupunktur
  • Anthroposophische Heilmittel (z. B. Heileurythmie)
  • Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis
  • Naturarzneimittel

Familienleistungen

  • Baby- oder Kleinkindschwimmen
  • Eltern-Baby-Kurse (PEKIP®, DELFI®, EIBa®)

Sport und Fitness

Weitere Extras

  • Private Krankenzusatzversicherungs-Verträge, z.B. des Kooperationspartners der hkk, der LVM-Krankenversicherungs-AG
  • Erste Hilfe Kurse

So nutzen Sie den Gesundheitszuschuss

Reichen Sie Ihre Rechnungen einfach über die hkk Service-App ein. Die hkk erstattet die Kosten bis zur Höhe des Rechnungsbetrags, maximal jedoch bis zur Höhe Ihres verfügbaren Gesundheitszuschusses.

Gut zu wissen: Rechnungen müssen bis zum 31.12. des Folgejahres nach der Teilnahme eingereicht werden. 

Zuschuss für Fitness-Tracker und Smartwatches: Bis zu 280 Euro

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Wir unterstützen Sie beim Kauf eines Fitness-Trackers oder einer Smartwatch mit einem Zuschuss von bis zu 280 Euro.

Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite zu Fitness-Trackern und Smartwatches.

Häufige Fragen zum Gesundheitszuschuss