Start-up: die hkk-Krankenversicherung für Selbstständige
hkk-Kunden genießen einen besonders umfassenden Versicherungsschutz. Kommen auch Sie als Freiberufler in den Genuss unserer umfangreichen Leistungen.
Das bietet die Krankenversicherung der hkk Selbstständigen
- Auch 2023 eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands
- Extraleistungen im Wert von mehr als 1.000 Euro jährlich
- Arztterminservice: schnell und einfach zum nächsten Termin
- Professionelle Zahnreinigung (bei teilnehmenden Zahnärzten)
- Attraktive Krankentagegeld-Versicherung
- Ausgezeichnet von Focus Money als "Top Krankenkasse" (07/2023)

Smarte Entscheider wählen in Sachen Gesundheit die hkk: Sie bietet Ihnen ein überragendes Leistungsangebot. Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten, was Sie für ein gesundes und erfolgreiches Berufsleben als Selbstständiger brauchen.
Zur Beitragsberechnung bei Selbstständigen
Allgemeines zur Beitragsberechnung bei Selbstständigen
Für hauptberuflich Selbstständige werden die Beiträge nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen. Werden neben der selbstständigen Tätigkeit noch weitere Einkünfte erzielt, gehören diese ebenfalls zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Dabei liegt die maximale monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bei 4.987,50 EUR (2023) und die Mindestbemessungsgrundlage bei 1.131,67 Euro (2023).
Grundlage für die Bemessung der Beiträge bildet der Einkommensteuerbescheid, der zuletzt bei der hkk vorgelegt wurde. Bis zum 31. Dezember 2017 wurden Ihre Beiträge grundsätzlich ab dem Folgemonat der Ausstellung Ihres Einkommensteuerbescheides, bei Nachweis geringerer Einnahmen ab dem Folgemonat der Einreichung bei der hkk, neu berechnet.
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Verfahren einer vorläufigen Festsetzung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Personen, die über Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und/oder Vermietung und Verpachtung verfügen. Für diese Personenkreise erfolgt die Beitragseinstufung ab dem 1. Januar 2018 zunächst unter Vorbehalt. Sobald der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr eingereicht wird, werden die Beiträge für das entsprechende Kalenderjahr rückwirkend korrigiert und auf Grundlage des Einkommensteuerbescheides endgültig festgesetzt. Dies gilt für alle Einkommensteuerbescheide ab dem Steuerjahr 2018. Zeitgleich bildet der neu erlassene Einkommensteuerbescheid ab dem Folgemonat seiner Ausstellung die Grundlage für die nächste vorläufige Beitragsberechnung. Einkommensschwankungen werden durch diese Verfahrensweise vollständig berücksichtigt und die Beiträge der tatsächlichen Einkommenssituation in dem jeweiligen Kalenderjahr angepasst.
Beitragssatz zur Krankenversicherung für Selbstständige
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung (ohne Anspruch auf Krankengeld) beträgt 14,98 Prozent – der hkk-Zusatzbeitrag von 0,98 Prozent ist darin bereits enthalten. Mit Anspruch auf Krankengeld beträgt der Beitragssatz zur Krankenversicherung 15,58 Prozent.
Mehr Informationen zum Krankengeld und den hkk-Wahltarifen finden Sie hier.
Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Selbstständige
Ihr Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent. Für kinderlose Versicherte nach Vollendung des 23. Lebensjahres und für kinderlose Mitglieder, die nach dem 31.12.1939 geboren sind, erhöht sich der Beitrag um 0,35 Prozent auf 3,4 Prozent.
Voraussetzung für die Beitragsberechnung von Selbstständigen
Für die Beitragsberechnung von Selbstständigen wird mindestens ein monatliches Einkommen von 1.131,67 Euro (2023) zugrunde gelegt. Diese Mindesteinnahme wird selbst dann herangezogen, wenn weniger oder gar kein Einkommen erzielt wird. Der monatliche Mindestbeitrag ab dem 1. Januar 2023 beträgt:
Beitragssatz | monatlicher Beitrag |
---|---|
Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld (14,0 %) | 158,43 Euro |
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld (14,6 %) | 165,22 Euro |
hkk-Zusatzbeitrag (0,98 %) | 11,09 Euro |
Pflegeversicherung (3,05 %) | 34,52 Euro |
Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren | 38,48 Euro |
Bequeme Zahlung mit SEPA-Lastschriftmandat
Sie wollen sich über die termingerechte Überweisung Ihrer Beiträge keine Gedanken mehr machen müssen? Wir nehmen Ihnen gern diese Arbeit ab! Nutzen Sie einfach und bequem unser SEPA-Lastschriftmandat.
Wichtig: Bitte senden Sie uns das SEPA-Mandat im Original oder als Fax zurück. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht ausreichend!
Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für Selbstständige
- Wie sinnvoll ist ein Krankenkassen-Wechsel für Selbstständige?
- Wie einfach kann ein Freiberufler die Krankenkasse wechseln?
- Kann der aktuell zu zahlender Beitrag reduziert werden, wenn Selbstständige Gewinneinbrüche zu verzeichnet haben?
- Wie sind Selbstständige im Krankheitsfall abgesichert?
- Ist man als hauptberuflich Selbstständiger krankenversicherungspflichtig? Welche Möglichkeiten zur Krankenversicherung gibt es?
- Bekommen Selbstständige die gleichen Krankenkassen-Leistungen wie Angestellte?
- Wie zahlen Selbstständige die Beiträge zur Krankenversicherung?