Krankengeld für Selbstständige
Sie sind selbstständig tätig: Dann können Sie sich für einen Einkommensausfall bei Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichern.
Ihr Anspruch auf Krankengeld
Der Beginn Ihres Anspruchs richtet sich nach dem Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt. Ab dem 43. Tag nach Feststellung erhalten Sie Krankengeld. Nach fünf Wochen sendet Ihnen die hkk automatisch einen Antrag auf Krankengeld zu.
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Arbeitseinkommen, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt, höchstens 120,75 EUR (2024) täglich. Die hkk berechnet dies aus dem letzten Einkommensteuerbescheid vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Krankengeld ist unter bestimmten Voraussetzungen beitragspflichtig zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Um dies klären zu können, sendet Ihnen die hkk einen Fragebogen zu. Als Selbstständiger entrichten Sie aus Ihrem Krankengeld Beiträge zur Pflegeversicherung.
Sie möchten sich als Selbstständiger mit Krankengeldanspruch versichern: Hier erhalten Sie weitere Informationen über die Beitragsbemessung und die Beitragssätze.
Sie sind bereits als Selbstständiger bei der hkk versichert aber es fehlt Ihnen noch der Krankengeldanspruch: Dann können Sie hier das Formular ausfüllen.
Darüber hinaus bietet die hkk einen Tarif für eine ergänzende Absicherung für die Zeit vor dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder für Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze an.
Hier erhalten Sie weitere Informationen (Wahlkrankengeld)