Wahlkrankengeld für Selbstständige und Künstler 

Die Tarife zum Wahlkrankengeld sind in der Satzung der hkk nachzulesen. Die Prämienhöhe sowie sonstige Bedingungen finden Sie unter § 38 a der Satzung.

Broschüre Krankentagegeld

Unsere Krankentagegeld-Versicherung bietet hauptberuflich Selbstständigen eine zusätzliche finanzielle Sicherheit.

Das Wahlkrankengeld

Unter § 38 a Abs. 9 der Satzung sind folgende Tarife aufgelistet:

1. selbstständig Tätige, unständig Beschäftigte sowie befristet Beschäftigte:
a. vom 29. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit an in Abhängigkeit ihres nachgewiesenen durchschnittlichen monatlichen Arbeitseinkommens sowie Arbeitsentgeltes bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung,

b. vom 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit an in Abhängigkeit ihres nachgewiesenen durchschnittlichen monatlichen Arbeitseinkommens sowie Arbeitsentgeltes von mindestens 5.512,50 Euro bis 8.571,60 Euro (tgl. Wahlkrankengeld von 128,64 Euro bis 200 Euro) oder

c. vom 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit an in Abhängigkeit ihres nachgewiesenen durchschnittlichen monatlichen Arbeitseinkommens sowie Arbeitsentgeltes von mindestens 5.512,50 Euro bis 8.571,60 Euro (tgl. Wahlkrankengeld von 128,64 Euro bis 200 Euro).

2. Künstler und Publizisten
Vom 15. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit an in Abhängigkeit ihres nachgewiesenen durchschnittlichen monatlichen Arbeitseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Das Wahlkrankengeld beträgt 70% des durchschnittlichen monatlichen Arbeitseinkommens. § 47 Abs. 4 Sätze 3 und 4 SGB V gelten entsprechend.

 

Broschüre Krankentagegeld

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Weitere Informationen über das Wahlkrankengeld finden Sie in unserem Flyer

Wenn Sie einer der Tarife interessiert, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

Alternativ können Sie uns auch anrufen oder Post an „hkk Krankenkasse, 28185 Bremen“ senden.