Gut versichert zum Nulltarif: hkk-Familienversicherung

Mit der Familienversicherung der hkk sind Ihre Angehörigen beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. So haben auch Ehe- bzw. Lebenspartner*innen aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Kinder denselben Anspruch auf Leistungen wie Sie als beitragszahlendes Mitglied (§ 10 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)). Hier erfahren Sie alles zum Thema Familienversicherung.

Das bietet Ihnen die Krankenversicherung der hkk

Ein Vater ht seine Tochter am Strand huckepack und seine Frau und sein Sohn laufen dahinter.
  • Zusätzliche Vorsorge für Schwangere, Kinder und Jugendliche
  • Haushaltshilfe, kostenlose Erstbrille für Kinder und Jugendliche
  • Homöopathie, Osteopathie und alternative Medikamente
  • Erweiterte Schutz- und Reiseimpfungen
  • Attraktives Bonusprogramm
  • Eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands: Bis zu 627,72 Euro Beitragsvorteil jährlich
  • Ausgezeichnet von Focus Money als "Top Krankenkasse" (07/2026)

Antrag auf Familienversicherung: So einfach geht's.

Sie möchten Ihre Familienmitglieder oder Ihr neugeborenes Kind bei der hkk mitversichern? Den Antrag stellen Sie ganz einfach und bequem über unser Online-Formular.

Für die Anmeldung gibt es verschiedene Wege: 

  • Sind Sie bereits hkk-Mitglied, melden Sie sich am besten mit Ihrem Benutzerkonto an – zum Beispiel, wenn Sie unsere Online-Services oder Apps nutzen. Alternativ wählen Sie die Anmeldung ohne Benutzerkonto.
  • Wechseln Sie neu zur hkk und Ihre Versicherung hat noch nicht begonnen, ist der Interims-Login der richtige Weg für Sie.

Anschließend prüfen wir sorgfältig, ob ein Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V besteht, und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Die Bearbeitung dauert in der Regel sieben Werktage. Falls wir für die Prüfung weitere Nachweise benötigen, kann es etwas länger dauern. Der Antrag ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

Mach's digital!

Mit der hkk Service-App

  • Online-Postfach
  • Online-Anträge und Bescheinigungen
  • Bonusprogramm für Ihre Gesundheit
  • Schnelle und einfache Datenverwaltung
Mehr Infos zur Service-App

Familienversicherung für Neugeborene

Sie haben ein Baby bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Hier erfahren Sie, was zu tun ist, um Ihren Nachwuchs optimal abzusichern.

Welche Familienmitglieder können beitragsfrei mitversichert werden?

Folgende Angehörige sind beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Dabei gilt der gleiche Anspruch auf Leistungen wie für beitragszahlende Mitglieder:

  • Ehe- oder Lebenspartner*innen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Leibliche und adoptierte Kinder
  • Stiefkinder und Enkel, wenn Sie in den Haushalt des Mitglieds aufgenommen wurden oder das versicherte Mitglied überwiegend für den Lebensunterhalt sorgt
  • Pflegekinder, sofern sie nicht beruflich vom versicherten Mitglied versorgt werden

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Welche Voraussetzungen gelten für die Familienversicherung?

Familienangehörige können beitragsfrei mitversichert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Wohnsitz des zu versicherten Familienangehörigen ist in Deutschland.
  • Das monatliche Gesamteinkommen liegt unter der aktuellen Einkommensgrenze von 565 Euro. Dazu gehören unter anderem:
    • Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung (inkl. der zu erwartenden Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld). Hiervon ausgenommen sind Minijobber. Für eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) beträgt die Einkommensgrenze seit dem 01.01.2026: 603 Euro monatlich. Die Grenze orientiert sich am Mindestlohn.
    • Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung  
    • Einnahmen aus Kapitalvermögen
    • Renten, auch Hinterbliebenenrenten und ausländische Renten
    • Steuerpflichtige Unterhaltszahlungen
  • Das Familienmitglied ist nicht versicherungsfrei oder privat versichert, wie zum Beispiel Beamten, Soldaten oder Richter.
  • Das Familienmitglied ist nicht versicherungspflichtig, zum Beispiel aufgrund einer mehr als geringfügigen Beschäftigung oder Rente.
  • Das Familienmitglied ist nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig (die selbstständige Tätigkeit steht nicht im Mittelpunkt seiner Erwerbstätigkeit).

Übrigens: Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird jedes Jahr neu überprüft. Hier finden Sie mehr Informationen zur jährlichen Überprüfungsaktion.

Wie lange sind Kinder kostenfrei mitversichert?

Sie können Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag mitversichern, wenn diese nicht erwerbstätig sind. Die Altersgrenze steigt bis zum 25. Geburtstag, wenn Ihre Kinder

  • eine Schule oder Hochschule besuchen
  • eine Berufsausbildung ohne Entgelt absolvieren,
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Auslandsjugendfreiwilligendienst (nach § 6 JFDG) leisten.

Wenn die Berufs- oder Schulausbildung unterbrochen wird, zum Beispiel durch einen Freiwilligendienst, kann die Familienversicherung um bis zu zwölf Monate verlängert werden.

Gut zu wissen: Ist ein Kind wegen einer Behinderung nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten, besteht der hkk-Familienversicherungsschutz ohne jegliche Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind innerhalb der Altersgrenzen familienversichert war.

Was muss ich beachten, wenn mein(e) Ehe- oder Lebenspartner*in nicht gesetzlich versichert ist?

Ist die/der mit Ihrem Kind verwandte Ehe- oder Lebenspartner*in privat oder über die Freie Heilfürsorge versichert, benötigen wir auf jeden Fall einen aktuellen Einkommensnachweis (aktuelle Verdienstbescheinigung oder aktueller Einkommensteuerbescheid) Ihrer/Ihres Ehe-Lebenspartner*in zusätzlich zum Antrag auf Familienversicherung.

Wenn das Einkommen Ihrer/Ihres Ehe-Lebenspartner*in regelmäßig die Einkommensgrenze von 6.450 Euro pro Monat (Stand 2026) übersteigt, ist eine Familienversicherung unter Umstanden ausgeschlossen.

Ausnahme: Ihr Einkommen (als hkk-Mitglied) ist größer als das Ihrer/Ihres Ehe-Lebenspartner*in. 

Häufig gestellte Fragen zur Familienversicherung

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