Ja, bitte teilen Sie der hkk alle Änderungen mit, die die Familienversicherung betreffen. Insbesondere Änderungen zum Familienstand, zu den Einkommensverhältnissen oder zur Schulausbildung haben Auswirkungen auf die Familienversicherung.
Wir sind gestetzlich dazu verpflichtet in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung weiterhin erfüllt sind. Aus diesem Grund erhalten Sie jährlich von der hkk einen Fragebogen mit der Bitte, diesen ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden.
Ja, die Überprüfung der Familienversicherung erfolgt immer für einen rückwirkenden Zeitraum. Vom Datum des letzten Prüfbogens bis zum Ausscheiden aus der hkk werden die Informationen noch benötigt.
Ja, auch wenn sich bei Ihnen oder Ihren Angehörigen nichts verändert hat, benötigt die hkk zur Fortführung der Familienversicherung den Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bitte füllen Sie den Bogen in diesem Fall mit denselben Daten aus.
Der Fragebogen ist grundsätzlich immer vom Mitglied zu unterschreiben. Bei Familienangehörigen, die getrennt vom Mitglied leben, kann die Unterschrift wahlweise vom Mitglied oder von den Familienangehörigen abgegeben werden. Kinder dürfen erst ab dem 15. Lebensjahr unterschreiben.
Sobald Ihre Kinder 23 Jahre alt sind muss jährlich einen Nachweis über die Schul- oder Berufsausbildung bzw. ein Studium erbracht werden.
Sofern das Praktikum oder die werkstudentische Tätigkeit versicherungsfrei sind, ist eine Familienversicherung grundsätzlich möglich. Allerdings darf das monatliche Einkommen 485,00 Euro (2023) nicht übersteigen. Sobald das Entgelt diese Grenze überschreitet, endet auch der Anspruch auf die Familienversicherung. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über die Beschäftigungen Ihrer Angehörigen, damit es nicht zu einer rückwirkenden Beitragszahlung kommt.
Da die Einkünfte im Voraus nicht exakt geschätzt werden können, wird immer auf den aktuell gültigen Steuerbescheid abgestellt. Dieser behält solange seine Gültigkeit, bis der Bescheid für das Folgejahr vorliegt. Bitte reichen Sie die Einkommensteuerbescheide nach der Ausstellung unaufgefordert bei der hkk ein, um ggf. eine rückwirkende Beitragszahlung zu vermeiden.
Sollte die hkk den Fragebogen bzw. die angeforderten Unterlagen nicht zurückerhalten, ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Familienversicherung rückwirkend zu beenden bzw. zu stornieren. Mit dem Folgetag müssten Sie dann ggf. für Ihre Angehörigen rückwirkend Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Bitte lassen Sie es nicht dazu kommen und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung der Familienversicherung ein.