Familienversicherung: die jährliche Überprüfungsaktion
Ob die Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung auch weiterhin bestehen, wird jährlich bei Ihnen abgefragt. Hier finden Sie alle nötigen Informationen.
Ja, bitte melden Sie uns Änderungen, die Ihre Familienversicherung betreffen. So stellen wir sicher, dass Ihr Versicherungsschutz immer aktuell ist.
Wichtig sind vor allem Änderungen in diesen Bereichen:
- Familienstand
- Einkommen
- Schul- oder Hochschulausbildung
Das ist eine gesetzliche Vorgabe: Wir als Krankenkasse müssen regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen für die beitragsfreie Mitversicherung Ihrer Angehörigen noch bestehen. So stellen wir sicher, dass für Sie und Ihre Familie alles seine Richtigkeit hat und der Versicherungsschutz passt.
Für die Überprüfung Ihrer Familienversicherung erhalten Sie von uns Post. In dem Brief finden Sie einen Link zu unserem Online-Formular und Ihr persönliches Einmal-Kennwort. Damit melden Sie sich einfach mit Ihrem Smartphone oder Tablet an und schicken uns die nötigen Angaben direkt online.
Ja, bitte füllen Sie den Fragebogen aus. Der Grund dafür ist, dass wir die Familienversicherung immer für einen zurückliegenden Zeitraum prüfen. Konkret geht es um die Zeit von der letzten Prüfung bis zum Ende Ihrer Mitgliedschaft. Ihre Angaben sind für diesen abschließenden Schritt wichtig.
Ja, auch wenn sich bei Ihnen oder Ihren Angehörigen nichts verändert hat, benötigt die hkk zur Fortführung der Familienversicherung Ihre Angaben. Bitte füllen Sie den Bogen in diesem Fall mit denselben Daten aus.
Um die Voraussetzungen für die Familienversicherung Ihrer Kinder zu prüfen, ist die Angabe zur Krankenversicherung Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners eine gesetzliche Vorgabe.
Teilen Sie uns dafür bitte die persönlichen Daten Ihrer Partnerin oder Ihres Partners sowie den Namen der Krankenkasse mit.
Eine Besonderheit gibt es, wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner nicht gesetzlich krankenversichert ist. In diesem Fall darf ihr oder sein monatliches Einkommen in der Regel 6.450 Euro (Wert für 2026) nicht überschreiten. Um das zu prüfen, schicken Sie uns bitte entsprechende Nachweise für Sie beide, zum Beispiel eine Verdienstbescheinigung und den letzten Einkommensteuerbescheid.
Ab dem 23. Geburtstag: Bitte geben Sie an, ob Ihr Kind eine Schule besucht oder studiert. Bei einem Schulbesuch benötigen wir jährlich eine aktuelle Schulbescheinigung. Bei einem Studium erfolgt die Meldung in der Regel über das Hochschulmeldeverfahren. Studiert Ihr Kind jedoch an einer privaten oder ausländischen Hochschule, sind die Studiennachweise (Immatrikulationsbescheinigungen für jeder Semester) weiterhin notwendig.
Ja. Dafür muss die Tätigkeit versicherungsfrei sein und das monatliche Einkommen darf 565,00 Euro (Grenze für 2026) nicht überschreiten. Verdient Ihr Angehöriger mehr, endet die Familienversicherung. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über die Beschäftigung. So vermeiden Sie spätere Beitragsnachzahlungen.
Als Nachweis dient hierfür der Einkommensteuerbescheid. Dieser ist ab dem Folgemonat der Ausstellung gültig und dient solange als Grundlage, bis ein neuer Einkommenssteuerbescheid erlassen wird. Bitte reichen Sie für den Zeitraum der Überprüfung die jeweils gültigen Einkommenssteuerbescheide ein.
Unser Tipp: Schicken Sie uns den neuen Steuerbescheid bitte direkt zu, sobald Sie ihn vom Finanzamt erhalten. So vermeiden Sie ganz einfach rückwirkende Beitragszahlungen.
Erhalten wir den Fragebogen und die angeforderten Unterlagen nicht von Ihnen, müssen wir die Familienversicherung für Ihre Angehörigen leider rückwirkend beenden. Das schreibt uns das Gesetz vor. Für Sie bedeutet das, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nachträglich fällig werden. Lassen Sie es am besten nicht dazu kommen: Schicken Sie uns die Unterlagen für die Prüfung einfach zu.