Freiwillige Krankenversicherung

Sie sind nicht pflichtversichert? Dann ist eine freiwillige Versicherung bei der hkk eine gute Möglichkeit. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen oder als Rentnerin oder Rentner nicht versicherungspflichtig sind.

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Das bietet die Krankenversicherung der hkk freiwillig Versicherten

  • Eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands: bis zu 627,72 € Beitragsvorteil jährlich
  • Attraktives Bonusprogramm und professionelle Zahnreinigung (bei teilnehmenden Zahnärzten)
  • Virtuelle Gesundheits-Coaches & Reiseimpfungen
  • Homöopathie, Osteopathie und Natur-Arzneimittel
  • Umfangreiche Vorsorgeangebote & Gesundheitskurse
  • Ausgezeichnet von Focus Money als „Top Krankenkasse” (07/2026)

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Wer kann sich freiwillig versichern?

In manchen Lebenssituationen besteht keine automatische Pflichtversicherung. Dann kann eine freiwillige Versicherung bei der hkk eine gute Lösung sein. Das gilt zum Beispiel für folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
  • Studierende ab dem 30. Lebensjahr, deren Krankenversicherung für Studierende endet
  • Ehepartnerinnen und Ehepartner von Personen, die nicht gesetzlich versichert sind
  • Kinder, die nicht familienversichert werden können und für die keine andere Versicherungspflicht besteht, zum Beispiel durch eine Ausbildung
  • Rentnerinnen und Rentner, die nicht versicherungspflichtig sind

Was zählt bei einer freiwilligen Krankenversicherung als Einkommen?

Für die Berechnung Ihrer Beiträge zur freiwilligen Versicherung sehen wir uns Ihre gesamte finanzielle Situation an. Das bedeutet: Wir berücksichtigen grundsätzlich alle Einnahmen, die Sie für Ihren Lebensunterhalt nutzen können, bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag. Ob diese Einnahmen versteuert werden, spielt dabei keine Rolle.

Folgende Einnahmearten gehören dazu:

Einkünfte aus Arbeit und Versorgung:

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Gewinne aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft
  • Renten
  • Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten)

Weitere Einnahmen:

  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einnahmen (z. B. Unterhaltszahlungen)

Was kostet eine freiwillige Krankenversicherung?

Ihr Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung hängt von Ihrem Einkommen ab. Für die Berechnung gibt es für das Jahr 2026 gesetzlich festgelegte Unter- und Obergrenzen.

  • Mindestgrenze: Ihr Beitrag wird auf ein Einkommen von mindestens 1.318,33 Euro pro Monat berechnet.
  • Höchstgrenze: Einnahmen werden bis zu 5.812,50 Euro pro Monat für den Beitrag berücksichtigt. Dieser Wert ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.

Das bedeutet für Sie: Verdienen Sie mehr, zahlen Sie für den Betrag darüber keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie wird der Beitrag für die freiwillige Versicherung berechnet?

Die Höhe Ihres Beitrags als freiwillig versichertes Mitglied hängt von Ihren Einnahmen ab. Für unterschiedliche Einnahmearten gelten verschiedene Beitragssätze. 

Gut zu wissen: Der hkk-Zusatzbeitrag von 2,59 % ist in diesen Sätzen bereits enthalten.

Wichtig: Die genaue Berechnung ist nicht ganz einfach, da sie von vielen persönlichen Faktoren abhängt. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Beitrag schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Sind Sie bereits freiwillig bei der hkk versichert? Dann teilen Sie uns neue oder geänderte Einnahmen einfach online mit. Wir melden uns dann bei Ihnen mit dem Ergebnis der Berechnung. Alle Details zur Beitragsberechnung haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Beitragssatz zur Krankenversicherung Einnahmen
17,19 % Gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge (Pension, Betriebsrente)
Arbeitseinkommen neben Rente
16,59 % Beamtenbezüge
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Kapitalerträge
Arbeitseinkommen bei hauptberuflich Selbstständigen ohne Anspruch auf Krankengeld oder bei freiwillig Versicherten, die nur nebenberuflich selbstständig tätig sind

Pflegeversicherung: So setzt sich Ihr Beitrag zusammen

Für die Berechnung Ihres Beitrags zur Pflegeversicherung nutzen wir dieselben Einnahmen wie für die Krankenversicherung. Einkünfte aus einem Minijob zählen hier zusätzlich mit.

Ihr Beitragssatz richtet sich nach Ihrer Familiensituation:

  • Allgemeiner Beitragssatz: 3,6 %
  • Zuschlag für Kinderlose: Zusätzlich 0,6 %, wenn Sie 23 Jahre oder älter und kinderlos sind.
  • Beitragsabschlag für Kinder: Ab dem zweiten bis zum fünften Kind sinkt Ihr Beitrag um jeweils 0,25 %. Dieser Abschlag gilt für jedes Kind unter 25 Jahren.

Gut zu wissen: Als Kinder zählen leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder. Auch bereits verstorbene Kinder berücksichtigen wir bei der Berechnung.

Diese Unterlagen benötigen wir für die Berechnung Ihres Beitrages

Grundlage für einen fairen und korrekten Beitrag ist Ihr Einkommen. Schicken Sie uns bitte Nachweise über die Höhe Ihrer Einnahmen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • der aktuelle Einkommenssteuerbescheid
  • Kontoauszüge
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Rentenbescheide

Fügen Sie diese Nachweise bitte Ihrer Erklärung über die voraussichtlichen Einnahmen für die kommenden zwölf Monate bei.

Hat sich Ihr Einkommen geändert?
Informieren Sie uns bitte umgehend, wenn sich bei Ihren Einnahmen etwas ändert. So vermeiden Sie unerwartete Nachzahlungen.

Ihr Beitritt als freiwilliges Mitglied der Krankenkasse

Ihr Beitritt wird wirksam, sobald wir Ihre Wahlerklärung erhalten. Damit wir alles für Sie regeln können, verarbeiten wir Ihre Daten. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind Art. 6 DS-GVO und § 284 SGB V für die Krankenversicherung sowie § 94 SGB XI für die Pflegeversicherung. 

Um Ihre Beiträge fair und korrekt zu berechnen, schicken Sie uns bitte Ihre unterschriebene Einkommenserklärung zusammen mit den amtlichen Nachweisen. Ein wichtiger Hinweis: Liegen uns Ihre Einkommensnachweise nicht oder nur unvollständig vor, sind wir gesetzlich verpflichtet, den Höchstbeitrag anzusetzen. Als hkk-Mitglied zahlen Sie für jeden Tag Ihrer Mitgliedschaft Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Über die genaue Höhe informieren wir Sie selbstverständlich regelmäßig schriftlich.

Bequeme Zahlung mit SEPA-Lastschriftmandat

Sie wollen sich über die termingerechte Überweisung Ihrer Beiträge keine Gedanken mehr machen müssen? Wir nehmen Ihnen gern diese Arbeit ab! Nutzen Sie einfach und bequem unser SEPA-Lastschriftmandat.

Wichtig: Bitte senden Sie uns das SEPA-Mandat im Original oder als Fax zurück. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht ausreichend!

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für freiwillig Versicherte

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