Freiwillige Krankenversicherung

Sie können sich bei der hkk Krankenkasse freiwillig versichern, wenn Sie z. B. als Arbeitnehmer Einkünfte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielen oder dem Personenkreis der nicht versicherungspflichtigen Rentner angehören.

Das bietet die Krankenversicherung der hkk freiwillig Versicherten

  • Eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands: bis zu 378 € Beitragsvorteil jährlich
  • Attraktives Bonusprogramm und professionelle Zahnreinigung (bei teilnehmenden Zahnärzten)
  • Virtuelle Gesundheits-Coaches & Reiseimpfungen
  • Homöopathie, Osteopathie und Natur-Arzneimittel
  • Umfangreiche Vorsorgeangebote & Gesundheitskurse
  • Ausgezeichnet von Focus Money als „Top Krankenkasse” (07/2023) 

Wer kann sich freiwillig versichern?

Freiwillig Versicherte sind zum Beispiel:

  • Arbeitnehmer, die Einkünfte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielen
  • Studierende nach dem Ausscheiden aus der Krankenversicherung als Student
  • Ehepartner eines nicht gesetzlich Krankenversicherten
  • Kinder (sofern die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht erfüllt sind bzw. auch keine anderweitige Versicherungspflicht z.B. als Azubi vorliegt)
  • als nicht versicherungspflichtige Rentner

Was zählt zum Einkommen bei einer freiwilligen Krankenversicherung?

Die Krankenkassenbeiträge zur freiwilligen Versicherung werden nach Ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen. Grundsätzlich werden alle Einnahmen und Geldmittel, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen könnten, bis zu einem Höchstbetrag zugrunde gelegt. Die steuerliche Behandlung der Einnahmen spielt dabei keine Rolle. Zu den Einnahmen gehören:

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Renten
  • Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten)
  • Sonstige Einnahmen (z. B. Unterhaltszahlungen)
  • Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft
  • Gewinne aus Gewerbetrieb
  • Gewinne aus selbstständiger Arbeit

Was kostet eine freiwillige Krankenversicherung?

Was eine freiwillige Krankenversicherung kostet, hängt von Ihrem Einkommen ab. Als freiwillig Versicherter zahlen Sie monatlich einen Beitragssatz auf Ihre Einnahmen, mindestens auf ein Einkommen von 1.178,33 Euro für 2024. Das ist die gesetzlich festgelegte Mindestgrenze.

Die Höchstgrenze der Einnahmen ist mit 5.175,00 Euro pro Monat für 2024 ebenfalls gesetzlich festgelegt. Dieser Betrag entspricht der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet, dass Sie von den Einnahmen oberhalb dieser Grenze keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen haben.

Wie wird der Beitrag für die freiwillige Versicherung berechnet? 

Für die verschiedenen Einnahmen gelten unterschiedliche Beitragssätze für die Beitragsberechnung (der günstige Zusatzbeitrag der hkk von nur 0,98 Prozent ist im angegebenen Beitragssatz bereits enthalten).

Wichtig: Die Berechnung hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Bitte kontaktieren Sie uns via Telefon oder Chat, damit wir Sie individuell beraten können.

Beitragssatz zur Krankenversicherung Einnahmen
15,58 Prozent Gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge (Pension, Betriebsrente)
Arbeitseinkommen neben Rente
14,98 Prozent Beamtenbezüge
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Kapitalerträge
Arbeitseinkommen bei hauptberuflich Selbstständigen ohne Anspruch auf Krankengeld oder bei freiwillig Versicherten, die nur nebenberuflich selbstständig tätig sind

Beitragssatz zur Pflegeversicherung

Bei der Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung werden grundsätzlich dieselben beitragspflichtigen Einnahmen wie bei der Beitragsberechnung zur Krankenversicherung berücksichtigt. Zusätzlich unterliegen in der Pflegeversicherung Einkünfte aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung der Beitragspflicht.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 %.

Ab Vollendung des 23. Lebensjahres ist zusätzlich ein Zuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 % zu zahlen.

Kinder*, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wirken sich beitragsreduzierend aus. Beginnend mit dem zweiten Kind bis zum fünften Kind reduziert sich der Pflegeversicherungsbeitrag um einen Abschlag von jeweils 0,25 %.

* Stiefkinder, Pflegekinder, leibliche Kinder, Adoptivkinder, bereits verstorbene Kinder

Krankenkassen-Beitritt als freiwilliges Mitglied

Mit dem Eingang der Wahlerklärung als freiwilliges Mitglied erklären Sie wirksam Ihren Beitritt zur hkk. Mit dem Beitritt stimmen Sie der Datenerhebung und -speicherung nach Art. 6 DS-GVO und § 284 SGB V für Zwecke der Kranken- und § 94 SGB XI für Zwecke der Pflegeversicherung zu. 

Die beitragspflichtigen Einnahmen sind von Ihnen durch amtliche Unterlagen nachzuweisen. Für die Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen besteht ein Unterschriftserfordernis. Erhalten wir von Ihnen keine Einkommenserklärung bzw. unvollständige Einkommensnachweise, sind die monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze zu berechnen.

Wenn Sie hkk Mitglied werden, entsteht eine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für jeden Tag der Mitgliedschaft sind von Ihnen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Über die Beitragshöhen werden Sie regelmäßig schriftlich informiert.

Der hkk-Beitragsvorteil

Einfach bisherige Krankenkasse und Gehalt eingeben, und der Rechner ermittelt Ihren Beitragsvorteil als Arbeitnehmer bei der hkk.

Jetzt Vorteil berechnen

Berechnung des Krankenkassen-Beitrags für freiwillige Versicherte

Einkommensnachweis

Damit wir die Beiträge korrekt berechnen können, benötigen wir Nachweise über die Höhe Ihrer Einnahmen. Als Nachweis kommen der aktuelle Einkommenssteuerbescheid und je nach Einnahmeart Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide und ähnliches infrage. Die Nachweise sind Ihrer Erklärung über die voraussichtlichen Einnahmen in den kommenden 12 Monaten beizufügen.

Änderung der Einnahmen

Bitte denken Sie daran, uns umgehend zu informieren, wenn sich Änderungen Ihrer Einnahmeverhältnisse ergeben. Sie können damit Beitragsnachforderung vermeiden.

Bequeme Zahlung mit SEPA-Lastschriftmandat

Sie wollen sich über die termingerechte Überweisung Ihrer Beiträge keine Gedanken mehr machen müssen? Wir nehmen Ihnen gern diese Arbeit ab! Nutzen Sie einfach und bequem unser SEPA-Lastschriftmandat.

Wichtig: Bitte senden Sie uns das SEPA-Mandat im Original oder als Fax zurück. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht ausreichend!

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für freiwillig Versicherte

Günstiger Beitrag - Starke Leistung - Bester Service

Jetzt zur hkk wechseln

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.