Freiwillige Krankenversicherung
Sie sind nicht pflichtversichert? Dann ist eine freiwillige Versicherung bei der hkk eine gute Möglichkeit. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen oder als Rentnerin oder Rentner nicht versicherungspflichtig sind.
Das bietet die Krankenversicherung der hkk freiwillig Versicherten
- Eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands: bis zu 627,72 € Beitragsvorteil jährlich
- Attraktives Bonusprogramm und professionelle Zahnreinigung (bei teilnehmenden Zahnärzten)
- Virtuelle Gesundheits-Coaches & Reiseimpfungen
- Homöopathie, Osteopathie und Natur-Arzneimittel
- Umfangreiche Vorsorgeangebote & Gesundheitskurse
- Ausgezeichnet von Focus Money als „Top Krankenkasse” (07/2026)
Wer kann sich freiwillig versichern?
In manchen Lebenssituationen besteht keine automatische Pflichtversicherung. Dann kann eine freiwillige Versicherung bei der hkk eine gute Lösung sein. Das gilt zum Beispiel für folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
- Studierende ab dem 30. Lebensjahr, deren Krankenversicherung für Studierende endet
- Ehepartnerinnen und Ehepartner von Personen, die nicht gesetzlich versichert sind
- Kinder, die nicht familienversichert werden können und für die keine andere Versicherungspflicht besteht, zum Beispiel durch eine Ausbildung
- Rentnerinnen und Rentner, die nicht versicherungspflichtig sind
Was zählt bei einer freiwilligen Krankenversicherung als Einkommen?
Für die Berechnung Ihrer Beiträge zur freiwilligen Versicherung sehen wir uns Ihre gesamte finanzielle Situation an. Das bedeutet: Wir berücksichtigen grundsätzlich alle Einnahmen, die Sie für Ihren Lebensunterhalt nutzen können, bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag. Ob diese Einnahmen versteuert werden, spielt dabei keine Rolle.
Folgende Einnahmearten gehören dazu:
Einkünfte aus Arbeit und Versorgung:
- Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit
- Gewinne aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft
- Renten
- Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten)
Weitere Einnahmen:
- Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einnahmen (z. B. Unterhaltszahlungen)
Was kostet eine freiwillige Krankenversicherung?
Ihr Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung hängt von Ihrem Einkommen ab. Für die Berechnung gibt es für das Jahr 2026 gesetzlich festgelegte Unter- und Obergrenzen.
- Mindestgrenze: Ihr Beitrag wird auf ein Einkommen von mindestens 1.318,33 Euro pro Monat berechnet.
- Höchstgrenze: Einnahmen werden bis zu 5.812,50 Euro pro Monat für den Beitrag berücksichtigt. Dieser Wert ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.
Das bedeutet für Sie: Verdienen Sie mehr, zahlen Sie für den Betrag darüber keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie wird der Beitrag für die freiwillige Versicherung berechnet?
Die Höhe Ihres Beitrags als freiwillig versichertes Mitglied hängt von Ihren Einnahmen ab. Für unterschiedliche Einnahmearten gelten verschiedene Beitragssätze.
Gut zu wissen: Der hkk-Zusatzbeitrag von 2,59 % ist in diesen Sätzen bereits enthalten.
Wichtig: Die genaue Berechnung ist nicht ganz einfach, da sie von vielen persönlichen Faktoren abhängt. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Beitrag schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
Sind Sie bereits freiwillig bei der hkk versichert? Dann teilen Sie uns neue oder geänderte Einnahmen einfach online mit. Wir melden uns dann bei Ihnen mit dem Ergebnis der Berechnung. Alle Details zur Beitragsberechnung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
| Beitragssatz zur Krankenversicherung | Einnahmen |
|---|---|
| 17,19 % | Gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge (Pension, Betriebsrente) Arbeitseinkommen neben Rente |
| 16,59 % | Beamtenbezüge Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Kapitalerträge Arbeitseinkommen bei hauptberuflich Selbstständigen ohne Anspruch auf Krankengeld oder bei freiwillig Versicherten, die nur nebenberuflich selbstständig tätig sind |
Pflegeversicherung: So setzt sich Ihr Beitrag zusammen
Für die Berechnung Ihres Beitrags zur Pflegeversicherung nutzen wir dieselben Einnahmen wie für die Krankenversicherung. Einkünfte aus einem Minijob zählen hier zusätzlich mit.
Ihr Beitragssatz richtet sich nach Ihrer Familiensituation:
- Allgemeiner Beitragssatz: 3,6 %
- Zuschlag für Kinderlose: Zusätzlich 0,6 %, wenn Sie 23 Jahre oder älter und kinderlos sind.
- Beitragsabschlag für Kinder: Ab dem zweiten bis zum fünften Kind sinkt Ihr Beitrag um jeweils 0,25 %. Dieser Abschlag gilt für jedes Kind unter 25 Jahren.
Gut zu wissen: Als Kinder zählen leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder. Auch bereits verstorbene Kinder berücksichtigen wir bei der Berechnung.
Diese Unterlagen benötigen wir für die Berechnung Ihres Beitrages
Grundlage für einen fairen und korrekten Beitrag ist Ihr Einkommen. Schicken Sie uns bitte Nachweise über die Höhe Ihrer Einnahmen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- der aktuelle Einkommenssteuerbescheid
- Kontoauszüge
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Rentenbescheide
Fügen Sie diese Nachweise bitte Ihrer Erklärung über die voraussichtlichen Einnahmen für die kommenden zwölf Monate bei.
Hat sich Ihr Einkommen geändert?
Informieren Sie uns bitte umgehend, wenn sich bei Ihren Einnahmen etwas ändert. So vermeiden Sie unerwartete Nachzahlungen.
Ihr Beitritt als freiwilliges Mitglied der Krankenkasse
Ihr Beitritt wird wirksam, sobald wir Ihre Wahlerklärung erhalten. Damit wir alles für Sie regeln können, verarbeiten wir Ihre Daten. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind Art. 6 DS-GVO und § 284 SGB V für die Krankenversicherung sowie § 94 SGB XI für die Pflegeversicherung.
Um Ihre Beiträge fair und korrekt zu berechnen, schicken Sie uns bitte Ihre unterschriebene Einkommenserklärung zusammen mit den amtlichen Nachweisen. Ein wichtiger Hinweis: Liegen uns Ihre Einkommensnachweise nicht oder nur unvollständig vor, sind wir gesetzlich verpflichtet, den Höchstbeitrag anzusetzen. Als hkk-Mitglied zahlen Sie für jeden Tag Ihrer Mitgliedschaft Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Über die genaue Höhe informieren wir Sie selbstverständlich regelmäßig schriftlich.
Bequeme Zahlung mit SEPA-Lastschriftmandat
Sie wollen sich über die termingerechte Überweisung Ihrer Beiträge keine Gedanken mehr machen müssen? Wir nehmen Ihnen gern diese Arbeit ab! Nutzen Sie einfach und bequem unser SEPA-Lastschriftmandat.
Wichtig: Bitte senden Sie uns das SEPA-Mandat im Original oder als Fax zurück. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht ausreichend!
Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für freiwillig Versicherte
Als Rentnerin oder Rentner sind Sie entweder pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder freiwillig versichert. Das hängt von Ihrer persönlichen Vorversicherungszeit ab. Erfüllen Sie diese Zeit nicht, können Sie sich in den meisten Fällen freiwillig bei der hkk versichern.
Wann ist eine freiwillige Versicherung nicht möglich?
Eine freiwillige Versicherung ist für Sie ausgeschlossen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Sie sind weiterhin als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer angestellt.
- Sie haben sich früher von der Versicherungspflicht befreien lassen, weil Sie privat versichert sind.
Hier erfahren Sie mehr zur Versicherung für Rentnerinnen und Rentner.
Auch wenn Sie keine Einnahmen haben, berechnen wir Ihren Beitrag auf Grundlage einer gesetzlichen Mindestgrenze. Diese beträgt für das Jahr 2026 1.318,33 Euro.
Ihr genauer Beitrag wird prozentual von diesem Wert berechnet und hängt zusätzlich von diesen Faktoren ab:
- ob Sie einen Anspruch auf Krankengeld mitversichern
- ob Sie Kinder haben
In der Regel sind Sie gesetzlich pflichtversichert, sobald Sie eine Arbeit beginnen. Steigt Ihr Einkommen über die Versicherungspflichtgrenze, endet diese Pflicht. Dann haben Sie die Wahl: Sie wechseln in die private Krankenversicherung oder bleiben als freiwilliges Mitglied bei uns in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für folgende Personen ist eine freiwillige Versicherung ebenfalls möglich:
- Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie Pensionärinnen und Pensionäre
- Studierende ab 30 Jahren
- Rentnerinnen und Rentner, die die nötige Vorversicherungszeit nicht erfüllen
- Kinder, die nicht familienversichert sein können
- Menschen ohne Erwerbstätigkeit und ohne Einkommen
Ein Krankenkassen-Vergleich lohnt sich immer, denn gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich teilweise erheblich im Zusatzbeitrag, im Serviceangebot und in den Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen. Gleichzeitig ist der Wechsel einfach und praktisch ohne Risiko.
Prüfen Sie die hkk und profitieren Sie dreifach:
1. Besonders günstige Beiträge
Der niedrige Zusatzbeitrag von nur 2,59 % macht die hkk 2026 zu einer der günstigsten Krankenkassen Deutschlands. Sie sparen bis zu 627,72 Euro Beitrag pro Jahr. Dazu kommt ein attraktives Bonusprogramm.
2. Umfangreiche Zusatzleistungen
Die hkk übernimmt umfangreiche Zusatzleistungen von A wie Auslandsimpfung bis Z wie Zahnreinigung. Dieses hkk Leistungsplus entspricht einem Gesamtwert von mehr als 1.000 Euro je Versicherten und Jahr.
3. Ausgezeichneter Service
Wir bei der hkk sind für Sie da – telefonisch rund um die Uhr, in der Service-App sowie persönlich in einer unserer hkk-Geschäftsstellen. Infos zum Wechsel gibt´s auch in mehr als 2.100 Servicepunkten unseres Kooperationspartners LVM Versicherung.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie leicht und problemlos wechseln:
Stellen Sie einfach einen Aufnahmeantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse – bei der hkk am einfachsten als Online-Mitgliedsantrag. Falls noch nötige Informationen fehlen, holt die hkk diese bei Ihnen ein.
Beachten müssen Sie dabei nur die Bindungsfrist (Sie müssen mindestens 12 Monate bei der alten Krankenkasse versichert sein) und die Kündigungsfrist (Sie können frühestens zum Ende des übernächsten Monats kündigen).
Wenn Ihre Krankenkasse den Beitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, für den der erhöhte Beitrag zum ersten Mal gilt. Dabei entfällt die Bindungsfrist von 12 Monaten, nicht aber die Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats.
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder zum ersten Mal eine Beschäftigung oder Berufsausbildung aufnehmen, können Sie direkt mit Ihrem Antritt auch die Krankenkasse wechseln – Bindungs- und Kündigungsfrist entfallen. Allerdings muss Ihr Aufnahmeantrag innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsbeginn bei der neuen Krankenkasse eingegangen sein.
Wenn Sie noch Fragen haben, schicken Sie uns einfach eine Nachricht – wir informieren Sie gerne.
Wer Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an das Finanzamt meldet, hängt davon ab, wie Sie bei uns versichert sind. In den meisten Fällen müssen Sie nichts weiter tun.
- Sie zahlen Ihre Beiträge direkt an die hkk: Dann kümmern wir uns darum. Wir melden Ihre Daten automatisch an das Finanzamt. Eine Bescheinigung über Ihre Beiträge aus dem Vorjahr erhalten Sie von uns immer im Februar.
- Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer: Ihr Arbeitgeber meldet Ihre Beiträge. Das geschieht automatisch zusammen mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Das gilt auch, wenn Sie freiwillig versichert sind und Ihr Arbeitgeber die Beiträge für Sie abführt.
- Sie beziehen eine gesetzliche Rente: Der Rentenversicherungsträger meldet Ihre Beiträge direkt an das Finanzamt.
- Sie beziehen Versorgungsbezüge (z. B. eine Betriebsrente): Die Stelle, die Ihre Bezüge auszahlt, behält die Beiträge ein und meldet sie ebenfalls an das Finanzamt.