Elternzeit und Elterngeld

Auch über die Geburt Ihres Kindes hinaus ist die hkk für Sie da und bietet während der Elternzeit einen umfassenden Versicherungsschutz. Mithilfe des Elterngeldes haben Sie die Möglichkeit die finanzielle Lebensgrundlage Ihrer Familie zu sichern. Die hkk steht Ihnen auch in dieser Phase Ihres Lebens zur Seite.

Informationen rund um die Elternzeit

Während des Mutterschutzes und der Elternzeit ruht zwar die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers, doch Ihr Arbeitsverhältnis und somit die Kranken- und Pflegeversicherung bei der hkk bleiben bestehen – Voraussetzung hierfür ist die Zahlung von Mutterschafts- oder Elterngeld oder eine aktive Elternzeit. 

Wenn ein Anspruch auf Elternzeit besteht, können pro Kind drei Jahre Elternzeit genommen werden. Wenn die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen wird, müssen die Zeiträume der nächsten beiden Jahre bei der Anmeldung festgelegt werden und der Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn dem Arbeitgeber vorliegen. Diese beiden Jahre werden „Bindungszeitraum“ genannt. Die gesetzliche Grundlage für die Elternzeit bildet das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie in dem Artikel über die richtige Planung der Elternzeit.

Fristenrechner Mutterschutz

Mit dem Mutterschutzrechner berechnen Sie schnell und einfach, wann die Schutzfrist bei Mutterschaft beginnt.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Prinzipiell haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Elternzeit, sofern ein familienrechtliches Verhältnis zum Kind besteht, der Antragstellende mit dem Kind in einer häuslichen Gemeinschaft lebt und sich und für die Erziehung zuständig ist. Form und Umfang des Arbeitsverhältnisses beeinflussen den Anspruch auf Elternzeit nicht. Ob ein Anspruch auf Elternzeit besteht, ist im § 15 BEEG geregelt.

Wie bin ich während der Elternzeit versichert?

Pflichtversicherte Arbeitnehmer

  • Solange Sie in Elternzeit sind, sind die Kranken- und Pflegversicherung bei der hkk beitragsfrei. Voraussetzung hierfür ist der Fortbestand Ihres Arbeitsverhältnisses.
  • Führen Sie eine Teilzeitbeschäftigung aus, können je nach Höhe des Einkommens Beiträge anfallen. Hier gelten die allgemeinen Beitragssätze für Arbeitnehmer.

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer

Alle Informationen für freiwillig Versicherte Arbeitnehmer in Elternzeit finden Sie hier.

Fristenrechner Elternzeit

Mit dem Fristenrechner für Elternzeit sehen Sie auf einen Blick, welche Fristen bei der Beantragung von Elternzeit beachten werden müssen.

Wie beantrage ich Elternzeit?

Sie müssen die Elternzeit schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Ein offizieller Antrag existiert nicht. Ein Musterformular zur Mitteilung der Elternzeit finden Sie auf der Seite des Familienportals des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Wie informiere ich die hkk über meine Elternzeit?

Die hkk benötigt eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Elternzeit. Mütter erhalten dazu einen Fragebogen nach der zweiten Zahlung des Mutterschaftsgeldes. Alternativ kann eine formlose Bescheinigung über den Zeitraum der Elternzeit mit Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers eingereicht werden. Dies gilt ebenso für Väter, die in Elternzeit gehen. Die Dokumente können per hkk Service-App, E-Mail oder Post übermittelt werden.

Wie beantrage ich Elterngeld?

Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der Elterngeldstelle stellen, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist.

Wie hoch ist mein Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Dabei wird zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus unterschieden. Zur Höhe des Elterngeldes berät Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle. Die hkk kann hierzu keine Auskunft erteilen.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen rund um das Thema Elternzeit, Elterngeld und weitere Leistungen für Familien sowie die entsprechenden Anträge erhalten Sie auf der Seite des Familienportals des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Broschüren zum Thema werden vom BMFSFJ für die Zeiträume vor und nach der Elterngeldreform zur Verfügung gestellt:

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