Elternzeit für Arbeitnehmer über der Jahresentgeltgrenze
Für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen bestehen laut Sozialgesetzbuch besondere Bedingungen während der Elternzeit. Erfahre Sie hier, wie Sie während der Elternzeit versichert sind.
Bei freiwillig versicherte Arbeitnehmer besteht während der Elternzeit nicht zwangsläufig der Anspruch auf eine beitragsfreie Versicherung.
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer sind während der Elternzeit beitragsfrei weiterversichert, wenn ohne die freiwillige Mitgliedschaft grundsätzlich ein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht.
Eine schriftliche Information darüber, dass Ihr Ehegatte gesetzlich versichert ist, ist ausreichend.
Häufig gestellte Fragen
- Wann besteht grundsätzlich ein Anspruch auf eine Familienversicherung für Sie?
- Wann besteht kein Anspruch auf eine Familienversicherung für Sie?
- Wer hat Anspruch, wenn ein/-e Ehe- oder Lebenspartner*in nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ebenfalls freiwillig versicherter Arbeitnehmer*in ist und sich aktuell in Elternzeit befindet?
- Wie werde ich während der Elternzeit versichert, wenn kein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht?