Die Krankenversicherung für Arbeitnehmer bei der hkk

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie bei der hkk eine leistungsstarke Krankenversicherung. Das bedeutet für Sie: Wir unterstützen Ihre Gesundheit mit starken Extraleistungen – und das bei einem besonders günstigen Beitrag.

Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden ohne Unterschrift - in 3 einfachen Schritten!

Das bietet die Krankenversicherung der hkk Arbeitnehmern

  • Auch 2026 eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands: bis zu 627,72 € Beitragsvorteil
  • Attraktives Bonusprogramm
  • 24-Stunden-Medizinberatung & medizinische Videosprechstunde
  • Professionelle Zahnreinigung (bei > 2.000 Zahnärzten)
  • Homöopathie, Osteopathie und Natur-Arzneimittel
  • Online-Kurse für mehr Fitness, bessere Ernährung & Stress-Vorsorge
  • Ausgezeichnet von Focus Money als „Top Krankenkasse” (07/2026)

Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden ohne Unterschrift - in 3 einfachen Schritten!

Eine Frau und ein Mann schieben auf einem Steg am Wasser ihre Farräder.

Ihre Krankenkassen-Beiträge als Arbeitnehmer

Die Höhe Ihrer Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung richtet sich grundsätzlich nach Ihrem Gehalt. Sie und Ihr Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zur Krankenversicherung – jeder zahlt die Hälfte.

Ihr Arbeitgeber zahlt 8,595 Prozent und Sie zahlen 8,595 Prozent. In diesem Satz ist der hkk-Zusatzbeitrag von 2,59 Prozent (2026) bereits enthalten.

Die Beitragsbemessungsgrenze: Ein Deckel für Ihre Beiträge
Damit Ihre Beiträge nicht unbegrenzt steigen, gibt es eine Obergrenze. Diese liegt bei einem monatlichen Gehalt von 5.812,50 Euro, also 69.750 Euro im Jahr. Ihr Beitrag wird nur bis zu diesem Betrag berechnet. Auch wenn Sie mehr verdienen, zahlen Sie nicht mehr.

Besonderheiten für geringfügig Beschäftigte (Minijobber, Auszubildende) und freiwillig versicherte Arbeitnehmer

Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer

Als gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert:

  • Der allgemeine Beitragssatz beträgt 3,6 Prozent.
  • Für Mitglieder ohne Kinder kommt ab dem 23. Lebensjahr ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu. Der Beitrag liegt dann bei 4,2 Prozent.
  • Für Mitglieder mit mehreren Kindern unter 25 Jahren sinkt der Beitrag ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte.

Weitere Informationen zur Pflegereform finden Sie Seite zum Elternschaftsnachweis.

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung von Arbeitnehmern

Günstiger Beitrag - Starke Leistung - Bester Service

Jetzt zur hkk wechseln