Die Krankenversicherung für Arbeitnehmer bei der hkk
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie bei der hkk eine leistungsstarke Krankenversicherung. Das bedeutet für Sie: Wir unterstützen Ihre Gesundheit mit starken Extraleistungen – und das bei einem besonders günstigen Beitrag.
Das bietet die Krankenversicherung der hkk Arbeitnehmern
- Auch 2026 eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands: bis zu 627,72 € Beitragsvorteil
- Attraktives Bonusprogramm
- 24-Stunden-Medizinberatung & medizinische Videosprechstunde
- Professionelle Zahnreinigung (bei > 2.000 Zahnärzten)
- Homöopathie, Osteopathie und Natur-Arzneimittel
- Online-Kurse für mehr Fitness, bessere Ernährung & Stress-Vorsorge
- Ausgezeichnet von Focus Money als „Top Krankenkasse” (07/2026)
Ihre Krankenkassen-Beiträge als Arbeitnehmer
Die Höhe Ihrer Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung richtet sich grundsätzlich nach Ihrem Gehalt. Sie und Ihr Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zur Krankenversicherung – jeder zahlt die Hälfte.
Ihr Arbeitgeber zahlt 8,595 Prozent und Sie zahlen 8,595 Prozent. In diesem Satz ist der hkk-Zusatzbeitrag von 2,59 Prozent (2026) bereits enthalten.
Die Beitragsbemessungsgrenze: Ein Deckel für Ihre Beiträge
Damit Ihre Beiträge nicht unbegrenzt steigen, gibt es eine Obergrenze. Diese liegt bei einem monatlichen Gehalt von 5.812,50 Euro, also 69.750 Euro im Jahr. Ihr Beitrag wird nur bis zu diesem Betrag berechnet. Auch wenn Sie mehr verdienen, zahlen Sie nicht mehr.
Besonderheiten für geringfügig Beschäftigte (Minijobber, Auszubildende) und freiwillig versicherte Arbeitnehmer
Ein Mini-Job ist eine Beschäftigung, bei der Sie dauerhaft nicht mehr als 603,00 Euro im Monat verdienen. Für Sie bedeutet das: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Sie nicht pflichtversichert.
Gut zu wissen: In der Rentenversicherung besteht eine Versicherungspflicht. Sie haben aber die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen.
Die kurzfristige Beschäftigung
Anders ist es bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Diese dauert maximal drei Monate im Kalenderjahr und wird nicht berufsmäßig ausgeübt – das gilt zum Beispiel für Schülerinnen und Schüler oder Rentnerinnen und Rentner. Hier sind Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung frei, also auch in der Rentenversicherung.
Was gilt bei mehreren Mini-Jobs?
Haben Sie mehrere Mini-Jobs, aber keine Hauptbeschäftigung? Wenn Sie damit zusammen mehr als 603,00 Euro verdienen, werden Sie in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert.
Wenn Sie aber neben einer Hauptbeschäftigung mehrere Mini-Jobs haben, bleibt der erste davon versicherungsfrei. Eine Ausnahme ist die Rentenversicherung.
Verdienen Sie monatlich zwischen 603,01 und 2.000,00 Euro (Stand 2026)? Dann arbeiten Sie im Übergangsbereich. Das bedeutet für Sie: Sie sind als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer voll pflichtversichert, zahlen aber einen geringeren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.
Ihr Beitrag zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt innerhalb dieses Bereichs nur schrittweise an. So wird verhindert, dass Ihr Beitrag direkt über der Geringfügigkeitsgrenze von 603,00 Euro sprunghaft ansteigt.
Gut zu wissen: Für Auszubildende gilt diese Regelung nicht.
Wenden Sie sich an uns, wir ermitteln Ihre Beiträge im Übergangsbereich gerne für Sie. Oder Sie nutzen den Übergangsbereichs-Rechner der hkk online.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie entweder pflichtversichert oder freiwillig versichert. Das hängt von der Höhe Ihres regelmäßigen Jahresgehalts ab.
Wann sind Sie pflichtversichert?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie pflichtversichert, wenn zwei Dinge zutreffen:
- Sie verdienen monatlich regelmäßig mehr als 603,00 Euro.
- Ihr regelmäßiges Jahresgehalt liegt 2026 nicht über 77.400 Euro (2025: 73.800 Euro).
Wann sind Sie freiwillig versichert?
Wenn Ihr regelmäßiges Gehalt diese Grenze übersteigt, sind Sie freiwillig versichert. Hier unterscheiden wir zwei Fälle:
- Im aktuellen Job: Ihre Versicherungspflicht endet zum Jahresende. Voraussetzung ist, dass Ihr Gehalt die Grenze in diesem Jahr überschreitet und dies auch für das nächste Jahr erwartet wird.
- Bei einem neuen Job: Sie sind sofort freiwillig versichert, wenn Ihr voraussichtliches Jahresgehalt die Grenze für das laufende Jahr überschreitet. Dafür rechnen wir Ihr Gehalt aus der neuen Beschäftigung inklusive vertraglich vereinbarter Einmalzahlungen auf ein ganzes Jahr hoch.
Gut zu wissen: Ob Sie als versicherungspflichtig oder versicherungsfrei einzustufen sind, beurteilt Ihr Arbeitgeber. Mehr Information zur freiwilligen Versicherung finden Sie hier.
Sie beginnen eine Ausbildung und erhalten dafür eine Vergütung? Dann sind Sie automatisch in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert.
Die Höhe Ihrer monatlichen Ausbildungsvergütung spielt dabei keine Rolle – die Versicherungspflicht besteht auch, wenn Sie unter 603,00 Euro verdienen. Das gilt für alle Berufsausbildungen mit Vergütung, auch für duale Studiengänge und praxisintegrierte Ausbildungen, zum Beispiel in Gesundheitsberufen.
Weitere Informationen für Auszubildende finden Sie hier.
Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer
Als gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert:
- Der allgemeine Beitragssatz beträgt 3,6 Prozent.
- Für Mitglieder ohne Kinder kommt ab dem 23. Lebensjahr ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu. Der Beitrag liegt dann bei 4,2 Prozent.
- Für Mitglieder mit mehreren Kindern unter 25 Jahren sinkt der Beitrag ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte.
Weitere Informationen zur Pflegereform finden Sie Seite zum Elternschaftsnachweis.
Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung von Arbeitnehmern
Sie überlegen, die Krankenkasse zu wechseln? Ein Vergleich hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen, denn die Kassen unterscheiden sich oft bei Beitrag, Service und Zusatzleistungen.
Gut zu wissen: Der Wechsel zur hkk ist einfach und ohne Risiko.
Schauen Sie sich gerne an, was die hkk Ihnen bietet:
- Günstiger Beitrag: Mit unserem niedrigen Zusatzbeitrag von nur 2,59 % im Jahr 2026 gehören wir zu den günstigsten Krankenkassen in Deutschland. So sparen Sie bis zu 627,72 Euro im Jahr. Dazu kommt ein attraktives Bonusprogramm.
- Umfangreiche Zusatzleistungen: Wir unterstützen Sie mit vielen Leistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen – von Auslandsimpfungen bis zur Zahnreinigung. Die hkk-Extraleistungen haben einen Gesamtwert mehr als 1.000 Euro pro Jahr je Versicherten.
- Verlässlicher Service: Sie erreichen uns, wie es für Sie am besten passt: rund um die Uhr am Telefon, per Service-App oder persönlich in unseren Geschäftsstellen. Informationen zum Wechsel erhalten Sie auch bei unserem Partner, der LVM Versicherung, in über 2.100 Servicepunkten.
Sie möchten zur hkk wechseln? Das ist einfach. Die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse übernehmen wir für Sie. Stellen Sie dazu nur Ihren Online-Mitgliedsantrag.
Der reguläre Wechsel
Normalerweise gelten für Ihren Wechsel zwei Fristen:
- Bindungsfrist: Sie sind mindestens zwölf Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert.
- Kündigungsfrist: Ihr Wechsel wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht Ihre jetzige Krankenkasse den Beitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dann entfällt die zwölfmonatige Bindungsfrist. Sie kündigen bis zum Ende des Monats, für den der erhöhte Beitrag erstmals gilt. Die Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats bleibt bestehen.
Sofortiger Wechsel bei Jobwechsel
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder eine Ausbildung beginnen, entfallen beide Fristen. Sie können direkt zur hkk wechseln. Stellen Sie Ihren Antrag dafür bitte innerhalb von 14 Tagen nach Beginn Ihrer Beschäftigung.
Haben Sie weitere Fragen? Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht, wir helfen Ihnen gerne.
Nachdem wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Mitgliedsbescheinigung. Bitte geben Sie diese an Ihren Arbeitgeber weiter.
Ihr Arbeitgeber meldet Sie damit bei der hkk an und erhält von uns eine elektronische Bestätigung.
Sie sind arbeitslos, beziehen aber kein Arbeitslosengeld? In diesem Fall zahlen Sie die Beiträge zur Krankenversicherung selbst. Das gilt, wenn Sie sich nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
Alle wichtigen Informationen zur freiwilligen Versicherung und zur Höhe der Beiträge haben wir für Sie zusammengestellt.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer endet die gesetzliche Versicherungspflicht, sobald ihr jährliches Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Für das Jahr 2026 liegt diese Grenze bei 77.400 Euro.
Gut zu wissen: Bestimmte Berufsgruppen sind grundsätzlich nicht versicherungspflichtig. Dazu gehören zum Beispiel:
- Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter
- Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
- hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler
Wenn Ihre Beschäftigung endet, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen noch für einen Monat bei uns versichert. Das ist der sogenannte „nachgehende Leistungsanspruch“.
Das bedeutet für Sie: Sie können in dieser Zeit weiterhin alle Leistungen der hkk nutzen.
Wichtig ist, dass Sie sich nach dem Ende Ihrer Beschäftigung schnell um eine Anschlussversicherung kümmern. Ihr Versicherungsschutz läuft zum Beispiel weiter, wenn Sie eine neue versicherungspflichtige Arbeit aufnehmen, Arbeitslosengeld beziehen oder der Freiwilligen Versicherung bei der hkk beitreten.
Meldet Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit an, übernimmt er weiterhin die vollen Beiträge für Ihre Sozialversicherung. Das umfasst die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Sie sind also auch während der Kurzarbeit vollständig abgesichert.
Nachdem Sie Ihren Mitgliedsantrag bei uns gestellt haben, prüfen wir ihn. Anschließend erhalten Sie von uns Ihre Mitgliedsbescheinigung. Bitte geben Sie diese Bescheinigung an Ihren Arbeitgeber weiter. Ihr Arbeitgeber meldet Sie dann bei der hkk an und bekommt dafür eine elektronische Bestätigung von uns.