Familienversicherung für Ihr Neugeborenes

Mit der hkk ist Ihr Baby von Anfang an optimal versichert. Melden Sie Ihr Kind dafür einfach innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt bei uns an. Die Versicherung ist für Ihr Kind selbstverständlich beitragsfrei.

Was bietet die hkk für Neugeborene?

Ihr Nachwuchs ist bei uns von Anfang an in guten Händen und profitiert bereits ab dem ersten Tag von unseren kostenfreien Leistungen, wie:

Weiter Extraleistungen sowie hilfreiche Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu "Schwangerschaft und Geburt".

Antrag: Familienversicherung Neugeborene

Sie haben ein Baby bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Wir bieten umfassenden Versicherungsschutz für Ihren Nachwuchs - selbstverständlich beitragsfrei.

Ist ein Neugeborenes automatisch krankenversichert?

Nein, Ihr Kind ist nicht automatisch versichert. Die Anmeldung ist aber einfach und wir helfen Ihnen gerne.

Melden Sie Ihr Kind dafür bitte innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei uns an. Dann ist es rückwirkend ab dem Geburtstag kostenfrei in der hkk Familienversicherung versichert. Schicken Sie uns hierfür bitte den Antrag aus dem Infokasten und die Geburtsurkunde vom Standesamt.

Gut zu wissen: Die ersten Vorsorgeuntersuchungen rechnet die Arztpraxis zunächst über die Versichertenkarte der Mutter ab. Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, entscheiden Sie, bei wem Ihr Kind mitversichert wird.

Antrag: Familienversicherung Neugeborene

Sie haben ein Baby bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Wir bieten umfassenden Versicherungsschutz für Ihren Nachwuchs - selbstverständlich beitragsfrei.

Sind Neugeborene immer durch die gesetzliche Familienversicherung abgesichert?

Wenn beide Elternteile bei einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, wird auch das Neugeborene über die beitragsfreie Familienversicherung gesetzlich mitversichert.

Wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert ist kommt es auf Ihren Familienstand und das Einkommen an:

  • Wenn Sie nicht verheiratet sind: Sie haben die Wahl. Sie entscheiden, ob Ihr Kind gesetzlich oder privat versichert wird.
  • Wenn Sie verheiratet sind: Hier entscheidet das Einkommen.
    • Verdient der gesetzlich versicherte Elternteil mehr, kann Ihr Kind beitragsfrei familienversichert werden.
    • Ist der privat versicherte Elternteil der Hauptverdiener und sein Einkommen liegt über 6.450,00 Euro im Monat (Versicherungspflichtgrenze), ist eine beitragsfreie Familienversicherung nicht möglich. Eine freiwillige gesetzliche Versicherung ist zwar eine Option, aber oft teurer als ein privater Vertrag.

Gut zu wissen: Ändert sich Ihr Einkommen oder heiraten Sie, kann sich auch der Versicherungsstatus Ihres Kindes ändern. Wir prüfen das dann gerne für Sie.

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