Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Was für Erwachsene wichtig ist, gilt erst recht für Kinder und Jugendliche: Vorbeugen ist besser als heilen. Besonders in den ersten Lebensjahren ist es wichtig, dass ein Kinderarzt die Gesundheit und Entwicklung des Kindes regelmäßig prüft. Wir informieren Sie über die umfassende Vorsorgeuntersuchungen der hkk.
Übernimmt die hkk Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen?
Ja, die hkk übernimmt die Kosten für die Untersuchungen in dem Alter der Kinder und Jugendlichen, das für die Untersuchung vorgesehen ist.
Neben den U- und J-Untersuchungen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog bietet die hkk darüber hinaus auch die Kostenübernahme für weitere Vorsorgeuntersuchungen an.
Was muss ich tun, damit die hkk die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche übernimmt?
Die umfassenden Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche werden ganz einfach von der hkk übernommen: Gegen Vorlage der hkk-Versichertenkarte.
U1 bis J2 im Überblick
- U1 - Neugeborenen Erstuntersuchung
- U2 - 3.-10. Lebenstag
- U3 - 4.-6. Lebenswoche
- U4 - 3.-4. Lebensmonat
- U5 - 6.-7. Lebensmonat
- U6 - 10.-12. Lebensmonat
- U7 - 21.-24. Lebensmonat
- U7a - 34.-36. Lebensmonat
- U8 - 43.-48. Lebensmonat
- U9 - 60.-64. Lebensmonat
- hkk plus: U10, U11, J1 & J2
Wozu dienen die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche?
Die Vorsorgeuntersuchungen sollen Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig erkennen und Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung einleiten.
Von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr sorgen insgesamt neun Untersuchungen dafür, dass Ihr Nachwuchs unbeschwert aufwachsen kann. Für 7-8-/ sowie 9-10-Jährige gibt es darüber hinaus die Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11. Diese Untersuchungen sind Zusatzleistungen der hkk, die unsere Kunden in Anspruch nehmen können.
Nach dem 13. Geburtstag steht ein umfassender Gesundheits-Check - die J1 an. Abschließend übernimmt die hkk zusätzlich die Kosten für die J2: eine Untersuchung, die im Alter von 16-17 Jahren ansteht und von der hkk als Zusatzleistung über den gesetzlichen Rahmen hinaus angeboten wird.
Grundsätzlich hat der Kinderarzt bzw. die Kinderärztin bei den Vorsorgeuntersuchungen nicht nur die Gesundheit des Kindes im Blick, sondern steht den Eltern auch als Ratgeber zur Seite. Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich umfassend - beispielsweise zu den Themen Ernährung, Entwicklung des Kindes, Schlafverhalten oder Plflege des Kindes - zu informieren.