Fitness-Tracker und Smartwatches
Für den Kauf eines Fitness-Trackers oder einer Smartwatch erhalten Sie im Rahmen des hkk bonusaktiv unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch der Zuschuss ist.
Sie haben noch Fragen zum Programm, den Prämien oder dem Ablauf? Kein Problem. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf der Seite zum hkk bonusaktiv.
Zuschuss für Fitness-Tracker: So geht's
Sie möchten sich den Zuschuss für einen Fitness-Tracker oder eine Smartwatch sichern? Dafür gibt es drei Voraussetzungen:
- Gesundheitszuschuss wählen
- Zwei Aktivitäten aus dem Vorsorgebonus
- Drei Aktivitäten aus dem Aktivbonus
Sind alle Punkte erfüllt, erhalten Sie von uns bis zu 280 Euro zurück, höchstens jedoch den Rechnungsbetrag.
Häufige Fragen zum Zuschuss
Das Gerät dient der Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus. Dazu gehören beispielsweise Funktionen wie Schrittzählung, Pulsmessung oder die Aufzeichnung von Aktivitäten.
Der Zuschuss für einen Fitness-Tracker oder eine Smartwatch beträgt maximal 280 Euro. Dieser Betrag erhöht sich nicht, auch wenn Sie mehr Gesundheitsaktivitäten nachweisen als erforderlich.
Der Zuschuss beträgt maximal die tatsächlichen Kosten des Geräts. Ein verbleibendes Restbudget kann nicht für andere Gesundheitsleistungen genutzt werden.
Nein. Entscheiden Sie sich für den erhöhten Zuschuss für einen Fitness-Tracker oder eine Smartwatch, können keine weiteren Gesundheitsleistungen über den Gesundheitszuschuss bezuschusst werden.
Es handelt sich dabei um einen einmaligen Zuschuss.
Nein. Der Zuschuss für Fitness-Tracker und Smartwatches kann unabhängig vom Alter in Anspruch genommen werden. Die Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche.