Fitness-Tracker und Smartwatches
Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus wie z. B. Fitness-Tracker, Ringe, Smartwatches mit entsprechender Funktionalität können mit Teilnahme am hkk Bonusprogramm bezuschusst werden.
- Ein Zuschuss von bis zu 280 € (jedoch maximal in Höhe des Rechnungsbetrages) ist möglich, wenn mindestens zwei Gesundheitsaktivitäten aus dem Vorsorgebonus und mindestens drei Aktivitäten aus dem Aktivbonus erfüllt sind.
- Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche, unabhängig vom Alter.
- Der Zuschuss erfolgt nur über den Gesundheitszuschuss, also mit Teilnahme am Bonusprogramm.
- Erstattungsfähig sind Geräte, die Schlaf, Puls und Fitnessaktivitäten messen.
- Geräte, die nur im Rahmen einer Mitgliedschaft genutzt werden können, sind nicht erstattungsfähig.
- Es handelt sich um einen Zuschuss der einmalig für die Teilnahme am Bonusprogramm der hkk gewährt wird.
Weitere Informationen sowie die Anmeldung zum Bonusprogramm finden Sie hier.