Zahnersatz: Behandlungsmöglichkeiten und Kostenzuschuss
Wenn von Zahnersatz die Rede ist, geht es meist um Kronen, Brücken oder Implantate. Dabei gibt es festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz. Auch eine Behandlungskombination aus beidem ist möglich. Wir zeigen Ihnen, welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt und wie Sie dafür ganz einfach den Zuschuss der hkk beantragen.
Übernimmt die hkk Kosten für Zahnersatz?
Ja, die hkk beteiligt sich an den Kosten für Ihren Zahnersatz. Grundlage dafür sind die gesetzlichen Regelungen (§ 55 SGB V, § 56 SGB V und § 8 KVLG). Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten wir Ihnen sogar bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten.
Je nach Befund kommen verschiedene Arten von Zahnersatz infrage. Dazu gehören zum Beispiel:
- Kronen (etwa aus Vollkeramik, als Stift- oder Galvanokrone)
- Brücken und Teilprothesen (zum Beispiel als Schwebe- oder Klebebrücke)
- Vollprothesen
- Zahnersatz auf Implantaten
Wie hoch ist der Kostenzuschuss bei Zahnersatz?
Für Ihren Zahnersatz erhalten Sie von der hkk einen gesetzlich festgelegten Festzuschuss. Die Höhe richtet sich immer nach dem zahnärztlichen Befund – zum Beispiel einem fehlenden Zahn – und nicht nach der Art der Behandlung. Bei gleichem Befund ist der Zuschuss für alle Versicherten gleich und beträgt 60 Prozent.
Ihre Vorsorge zahlt sich aus: Wenn Sie regelmäßige Kontrollen in Ihrer Zahnarztpraxis wahrgenommen haben, steigt Ihr Zuschuss. Weisen Sie dies für die letzten fünf Jahre mit Ihrem Bonusheft nach, erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent. Nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge sind es sogar 75 Prozent.
Regelmäßige Vorsorge umfasst neben den Kontrollen auch die professionelle Zahnreinigung (PZR), die wichtig für Ihre Zahngesundheit ist. Informieren Sie sich hier über die Kostenübernahme durch die hkk.
Gut zu wissen: Seit dem 1. Januar 2023 übermittelt Ihre Zahnarztpraxis den Heil- und Kostenplan elektronisch an die hkk. Ihr Bonusheft schicken Sie uns bitte nur dann zu, wenn Sie noch keine zehn Jahre bei uns versichert sind.
Nutzen Sie den hkk-Zahnersatzrechner, um eine erste Einschätzung zu bekommen, mit welchem Zuschuss Sie rechnen und welcher Eigenanteil für Sie entsteht.
Was ist, wenn ich mehr Leistung möchte als die Regelversorgung?
Sie wünschen sich eine Behandlung, die von der Standardlösung, der sogenannten Regelversorgung, abweicht? Dann unterscheiden wir zwischen einer gleichartigen und einer andersartigen Versorgung.
- Eine gleichartige Versorgung liegt vor, wenn Sie zur Regelversorgung zusätzliche Elemente wählen, zum Beispiel Keramikverblendungen. Diese Mehrleistungen sind nicht im Festzuschuss enthalten. Die Kosten dafür übernehmen Sie daher selbst.
- Von einer andersartigen Versorgung sprechen wir, wenn Sie sich für eine komplett andere Behandlungsmethode entscheiden. Ein Beispiel dazu: Bei fünf fehlenden Zähnen im Oberkiefer sieht die Regelversorgung eine Teilprothese vor. Entscheiden Sie sich anstelle der Teilprothese für zwei Brücken, gilt das als andersartige Versorgung. Auch hierbei können Mehrkosten entstehen.
Wie beantrage ich den Kostenzuschuss bei Zahnersatz?
Stellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt fest, dass Sie einen Zahnersatz brauchen, berät Sie die Praxis zu den passenden Behandlungsmöglichkeiten. Anschließend erstellt sie einen Heil- und Kostenplan. Darin ist die Regelversorgung – also die Standardbehandlung für Ihren Befund – dokumentiert. Ihre Praxis sendet diesen Plan elektronisch an die hkk.
Nach unserer Genehmigung erhält Ihre Praxis eine elektronische Antwort. Sie bekommen von uns einen Brief, in dem die Höhe Ihres Festzuschusses steht.
Wünschen Sie besondere Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen? Dann weist Ihre Praxis diese als Mehrkosten für Sie aus und klärt Sie darüber auf.
Ihre Zahnarztpraxis teilt uns auch Ihren voraussichtlichen Bonus mit. Wir gleichen das mit unseren Daten ab. Sind Sie bereits seit mindestens fünf oder zehn Jahren hkk-Mitglied, ist für Sie alles erledigt.
Wichtig für Sie: Wurde Ihr Bonus aus einem regelmäßig geführten Bonusheft bei der Berechnung nicht berücksichtigt? Schicken Sie uns das Heft bitte zu. Wir legen Ihren Zuschuss dann neu fest.
Gut zu wissen: Sie haben nach unserer Zusage bis zu sechs Monate Zeit, um mit der Behandlung zu beginnen.
Wann übernimmt die hkk die vollen Kosten für Zahnersatz?
Wir übernehmen bis zu 100 Prozent Ihrer Behandlungskosten, wenn die Kosten für Sie aufgrund eines geringen Einkommens eine besondere Härte darstellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Standardbehandlung (Regelversorgung) wählen.
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für 2026?
Für 2026 gelten diese monatlichen Bruttogrenzen für Ihr Familieneinkommen:
- Alleinstehende: 1.582,00 Euro
- Mit einem Angehörigen: 2.175,25 Euro
- Für jeden weiteren Angehörigen: plus 395,50 Euro
Was ist, wenn ich eine andere Versorgung wähle?
Entscheiden Sie sich für eine Versorgung, die über den Standard hinausgeht, erhalten Sie von uns den doppelten Festzuschuss. Die Mehrkosten, zum Beispiel für Edelmetall-Legierungen, tragen Sie selbst. Wir erstatten Ihnen jedoch höchstens die Kosten, die tatsächlich für Ihre Behandlung entstanden sind.
Gut zu wissen: Auch wenn Ihr Einkommen etwas über der Grenze liegt, prüfen wir gerne, ob wir Sie mit einem höheren Zuschuss unterstützen können. Grundlage dafür ist Ihre individuelle Belastungsgrenze.
Mir liegt ein Heil- und Kostenplan für Zahnersatz vor. Wie ist das weitere Vorgehen?
Bitte reichen Sie uns den Heil- und Kostenplan zur Prüfung ein. Sie erhalten die Unterlagen anschließend per Post zurück. Sollten Sie ein Bonusheft führen, schicken Sie es bitte als Kopie mit.
Günstiger Zahnersatz mit der hkk und DentNet
Die hkk kooperiert unter anderem mit DentNet, einem Verbund von Zahnärzten und der Imex Dental und Technik GmbH. Rund 1.110 Zahnärzte des bundesweit agierenden Netzwerks bieten Qualitätszahnersatz aus dem Ausland zu besonders günstigen Konditionen an.