Verhinderungspflege: Unterstützung, wenn die Pflegeperson ausfällt
Eine Pflegeperson fällt wegen Urlaub oder Krankheit aus? Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege. Wir unterstützen Sie dabei, damit die pflegebedürftige Person auch in dieser Zeit gut versorgt ist. Die Vertretung kann dann zum Beispiel ein Familienmitglied oder ein ambulanter Pflegedienst übernehmen. Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu den Möglichkeiten und wie wir uns an den Kosten beteiligen.
Wie stelle ich den Antrag auf Kostenerstattung für Verhinderungspflege?
Sie möchten eine Kostenerstattung für die Verhinderungspflege erhalten? Reichen Sie Ihren Antrag einfach bei der hkk-Pflegekasse ein. Das geht auf vier Wegen:
- bequem über unser Online-Formular
- über unsere hkk Service-App
- persönlich in einer unserer Geschäftsstellen
- per Post
Für die Erstattung Ihrer Kosten reichen Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag ein. Am einfachsten geht das für Sie über unser Online-Formular. Wir prüfen Ihre Unterlagen nach Eingang sorgfältig und überweisen den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto. Falls eine Erstattung nicht möglich ist oder wir eine Frage haben, melden wir uns bei Ihnen.
Gut zu wissen: Die Verhinderungspflege wird in Form einer Kostenerstattung übernommen. Die Auszahlung erfolgt, sobald die Verhinderungspflege abgeschlossen ist – eine Vorauszahlung ist leider nicht möglich. Für die Bearbeitung Ihrer Erstattungsanträge benötigt die hkk etwa drei Wochen.
Wann habe ich Anspruch auf Verhinderungspflege?
Sie erhalten Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI, wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt, sind:
- Sie haben Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5.
- Ihre Vertretung kann die Pflege im notwendigen Umfang leisten.
Gut zu wissen: Sie können die Verhinderungspflege stunden- oder tageweise nutzen. Der Gesamtanspruch beträgt hierbei 56 Tage pro Kalenderjahr. Ob wir die Zeit der Verhinderungspflege auf Ihren Gesamtanspruch anrechnen, hängt von der Dauer des Ausfalls Ihrer Pflegeperson ab.
Dabei gilt:
- Ist Ihre Pflegeperson weniger als acht Stunden verhindert, rechnen wir diese Zeit nicht auf Ihren Anspruch an.
- Ist Ihre Pflegeperson länger als acht Stunden verhindert, gilt dies als tageweise Verhinderungspflege und wir rechnen den Tag auf Ihren Anspruch an.
Übernimmt die hkk Pflegekasse die Kosten für Verhinderungspflege?
Ja, die hkk erstattet die Kosten für die Verhinderungspflege. Die Höhe der Erstattung hängt davon ab, wer die Pflege übernimmt:
Pflege durch nahe Angehörige
Wenn ein Familienmitglied (bis zum zweiten Grad verwandt) oder eine Person aus Ihrem Haushalt die Pflege leistet, erstatten wir Ihnen Kosten bis zur zweifachen Höhe des Pflegegeldes:
- Pflegegrad 2: bis zu 694 Euro
- Pflegegrad 3: bis zu 1.198 Euro
- Pflegegrad 4: bis zu 1.600 Euro
- Pflegegrad 5: bis zu 1.980 Euro
Pflege durch Pflegedienste oder andere Personen
Übernimmt eine andere Person, ein Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung die Verhinderungspflege, erstatten wir Ihnen bis zu 3.539 Euro.
Gut zu wissen: Entstehen Ihren pflegenden Angehörigen durch die Pflege zusätzliche Kosten, zum Beispiel für Fahrten oder wegen eines Verdienstausfalls? Reichen Sie uns dafür bitte die Nachweise ein. Dann erhöhen wir den Erstattungsbetrag auf bis zu 3.539 Euro.
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?
Ja, auch während der Verhinderungspflege zahlen wir das volle Pflegegeld, wenn Ihre Pflegeperson weniger als acht Stunden verhindert ist. Ist Ihre Pflegeperson länger als acht Stunden verhindert, wird das Pflegegeld für die Zeit in der die Ersatzpflegeperson oder der Pflegedienst tätig ist, um die Hälfte gekürzt.
Haben Sie dazu noch Fragen? Die Expertinnen und Experten unserer hkk-Pflegekasse oder anerkannte Beratungsstellen wie die Pflegestützpunkte helfen Ihnen gerne weiter.
Pflegesuche
Sie suchen eine passende ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung? Sie möchten sich über Kosten, Lage und Qualität der Einrichtung informieren? Die hkk Pflegesuche hilft Ihnen bei der Suche in ganz Deutschland.