Sozialwahl 2029: Ersatzkassen gründen Arbeitsgemeinschaft „Online-Wahlen“

- Wählen per Mausklick
- Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die wichtigsten Entscheidungsgremien der Krankenkassen
- 52 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben

Bremen, 08.04.2026: Wählen per Mausklick? Das soll bei der nächsten Sozialwahl bei den Ersatzkassen erneut möglich sein. Nach der erfolgreichen Durchführung des Modellprojektes „Online-Wahlen 2023“ bereiten die hkk, TK, Barmer, DAK-Gesundheit und KKH alles für eine digitale Stimmabgabe neben der bewährten Briefwahl bei den Sozialwahlen 2029 vor. „Die zusätzliche Abstimmungsmöglichkeit bedeutet eine Modernisierung der demokratischen Beteiligungsprozesse und wird die Soziale Selbstverwaltung stärken“, ist Jörg Ide (TK), Sprecher der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) „Online-Wahlen“ überzeugt. 

Ende März ist die Gesellschafterversammlung erstmals in einer konstituierenden Sitzung zusammengekommen und hat Dieter F. Märtens (TK Verwaltungsratsvorsitzender) zum Sitzungsleiter und Sylvi Krisch (Verwaltungsratsvorsitzende Barmer) zur Stellvertreterin ernannt. Nun gehen die Vorbereitungen in die nächste Phase: „Die Durchführung einer sicheren und funktionsfähigen Online-Wahl haben wir bereits einmal unter Beweis gestellt. Auch dieses Mal werden wir alles daransetzen, einen reibungslosen Ablauf der zusätzlichen Stimmabgabe gewährleisten zu können“, sagt Holger Schlicht (DAK), ebenfalls Sprecher der ARGE. 

Die am Online-Wahlverfahren teilnehmenden Krankenkassen werden alle notwendigen organisatorischen und technischen Vorbereitungen intern auf den Weg bringen, um den Versicherten diese Wahloption anzubieten. Möglich ist die Online-Wahl durch eine Regelung im zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz, das der Bundestag Ende 2025 verabschiedet hat. Die Verwaltungsräte der beteiligten Krankenkassen müssen in diesem Zusammenhang einen Satzungsnachtrag beschließen, der die Online-Wahl-Option bei ihnen zukünftig ermöglicht. Zudem wird der Bundesrat voraussichtlich im Juni 2026 die dafür benötigte Wahlverordnung verabschieden. 

Hintergrund

Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt. Sie ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. 2023 waren rund 52 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Bei den Sozialwahlen werden ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter für die wichtigsten Entscheidungsgremien der Krankenkassen, die Verwaltungsräte, bestimmt.  

Ansprechpartner für die Presse: 

Maren Teichmann (KKH)
Projektleitung Kommunikation 
ARGE „Online-Wahlen“
Telefon 0511 2802-1680
maren.teichmann@kkh.de

Gabriele Nottelmann (hkk)
Pressesprecherin
Telefon 0421 3655-1006
gabriele.nottelmann@hkk.de 

Über die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse):

Die hkk zählt mit mehr als einer Million Versicherten zu den großen gesetzlichen Krankenkassen und ist in den vergangenen Jahren um mehrere hunderttausend Kunden gewachsen. Mit ihrem Zusatzbeitrag von 2,59 Prozent ist sie eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands. Der jährliche Beitragsvorteil für Beschäftigte beträgt jährlich bis zu 627 Euro; für Selbstständige, die ihre Beiträge selbst zahlen, bis zu 1.255 Euro. Zu den überdurchschnittlichen Leistungen zählen unter anderem mehr als 1.000 Euro Kostenübernahme je Versicherten und Jahr für Naturmedizin, Schutzimpfungen und Vorsorge sowie für Schwangerschaftsleistungen. Das vorteilhafte Preis-Leistungs-Verhältnis wird durch eine über Jahrzehnte gewachsene Finanzstärke und Verwaltungskosten ermöglicht, die mehr als 30 Prozent unter dem Branchendurchschnitt liegen. Mehr als 1.600 Mitarbeitende, davon über 50 Auszubildende, bearbeiten jährlich über 3 Millionen Kundenanliegen und betreuen 2026 ein Haushaltsvolumen von rund 5 Milliarden Euro.