BGM: News

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Gesetzesänderungen für den Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement für Sie zusammengestellt:

Neuregelungen

BGM Auftrag:

  • Die GKV ist angehalten, das Betriebliche Gesundheitsmanagement zu unterstützen. Dabei ändert sich der Fokus für die Unterstützung der GKV: Es wird auf strukturellen Aufbau des BGM und interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und der Arbeitssicherheit des Betriebs gesetzt.

Vernetzung der Akteure:

  • Die Zusammenarbeit zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen und gesetzlichen Unfallversicherungsträgern soll verstärkt werden (§ 20b SGB V).

Strategischer Ansatz:

  • Zusätzlich gibt es insgesamt für die Prävention und Gesundheitsförderung (also sowohl für das Setting Betrieb als auch für Setting Lebenswelten und die individuelle Prävention) eine nationale Präventionsstrategie und Landesrahmenvereinbarungen (§ 20d und § 20f SGB V), worin Empfehlungen und Ziele für die Prävention festgelegt werden.

Verstärkte Einbindung von Betriebsärzten:

  • Die Betriebsärzte können künftig zum Beispiel auch Schutzimpfungen im Betrieb durchführen (§ 132e SGB V).

Nutzungshinweise

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