Das eRezept – Alle Informationen zum digitalen Rezept

Die eRezept-App ermöglicht es Versicherten, Rezepte elektronisch zu empfangen und einzulösen. In der App können Versicherte z. B. Informationen wie Hinweise zur Einnahme und Dosierung einsehen. Seit Dezember 2021 läuft die Testphase des eRezepts für Nutzer*innen bundesweit. Apotheken und Arztpraxen können an der Testphase teilnehmen.

Was ist das eRezept?

eRezept ist die Abkürzung für „elektronisches Rezept“. Das eRezept wird von der gematik – der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte – entwickelt. Es befindet sich aktuell in der Testphase und soll das „rosafarbene“ Papierrezept in der Zukunft ablösen. Die eRezepte können in der eRezept-App bequem abgerufen werden und Medikamente können in einer Apotheke Ihrer Wahl bestellt werden.

Auf dem eRezept ist ein QR-Code enthalten, mit dem die wichtigsten Informationen zu der jeweiligen Verordnung gespeichert sind. Falls Sie die eRezept-App nicht nutzen können, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Arztpraxis Ihnen den QR-Code ausdruckt.

Was sind die Vorteile des eRezepts?

Sicher: Es besteht kein Informationsverlust zwischen Arztpraxis und Apotheke.  

Zeitgemäß: Rezepte sind auch per Videogespräch zu erhalten. 

Komfortabel: Folgerezepte bekommen Sie direkt in die App und erhalten Auskunft über die Verfügberkeit in Ihrer örtlichen Apotheke. Die Voraussetzung hiefür ist, dass Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte in dem jeweiligen Quartal schon in der Praxis vorgezeigt haben. 

Transparent: Alle Ihre Arzneimittel sind an einem Ort gebündelt. 

 

Welche Voraussetzungen gelten für die Nutzung des eRezepts?

1. NFC-fähiges Endgerät

Die meisten aktuellen Android-Modelle ab Android Version 7 sowie alle iOS-Geräte ab iPhone 7 verfügen über die NFC-Funktion. Hier finden sie eine Liste der NFC-fähigen Geräte.

2. NFC-fähige Versichertenkarte

Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) muss auf der Vorderseite über eine 6-stellige CAN-Nummer verfügen. Sie befindet sich oben rechts (siehe Darstellung).

Sollten Sie noch keine NFC-fähige Karte haben, bestellen Sie bitte zunächst über unsere Kontaktwege eine solche Karte.

Sobald Ihnen die Karte vorliegt, müssen Sie sich für die ePA-App registrieren, damit Sie im Nachgang die eRezept-App vollumfänglich nutzen können. Der Weg über die ePA-Anmeldung ist leider aktuell der einzige gesetzlich sichere Weg Ihnen den benötigten PIN/ PUK Brief zukommen zu lassen (siehe Punkt 3).

 

3. PIN / PUK

Prüfen Sie, ob Ihnen ein PIN / PUK Brief vorliegt.

Zu Ihrer NFC-fähigen eGK benötigen Sie einen passenden PIN / PUK zur Aktivierung der eRezept-App. 

Sofern Sie sich bereits für die elektronische Patientenakte (ePA) der hkk registriert haben, haben Sie nach der Registrierung  einen PIN / PUK-Brief erhalten.

Sollten Sie sich noch nicht für die ePA registriert haben, sollten Sie dies für die vollumfängliche Nutzung der eRezept-App tun. Die hkk ePA-App finden Sie in den bekannten App-Stores für Android und iOS

Sie werden von der ePA-App nach der Installation und Start durch den Registrierungsprozess mit PostIdent geführt (Online-Identifikation per VideoIdent momentan ausgenommen). Die PIN / PUK wird Ihnen automatisch nach erfolgreicher Authentifizierung über das PostIdent-Verfahren auf dem Postweg von uns zur Verfügung gestellt.

Aufgrund der hohen gesetzlichen Anforderungen an die Zustellung des PIN / PUK-Briefes besteht aktuell keine Möglichkeit Ihnen die PIN / PUK auf einem direkteren Weg und ohne vorgeschaltetes Post-Identverfahren zukommen zu lassen.

Ihr Vorteil: Sie können nach Erhalt der PIN / PUK sowohl die eRezept-App als auch die ePA-App der hkk Krankenkasse nutzen.

4. Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum eRezept, zur App und zum Download finden Sie hier.

Ihr Weg zur eRezept-App in Kürze

Häufig gestellte Fragen

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.