Das eRezept – Alle Informationen zum digitalen Rezept

Seit dem 01.01.2024 löst das eRezept das bisher genutzte rosa Kassenrezept in Papierform weitestgehend ab. Das elektronisch ausgestellte Rezept kann über verschiedene Wege durch Versicherte eingelöst werden. Welche das sind und viele weitere Informationen rund um das eRezept finden Sie hier.

Wie kann das elektronische Rezept eingelöst werden?

Was ist das eRezept?

eRezept ist die Abkürzung für „elektronisches Rezept“. Das eRezept wird von der gematik – der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte – entwickelt und löst das "rosafarbene" Papierrezept schrittweise ab.

Was sind die Vorteile des eRezepts?

Sicher: Es besteht kein Informationsverlust zwischen Arztpraxis und Apotheke.  

Zeitgemäß: Rezepte sind auch per Videogespräch zu erhalten. 

Komfortabel: Folgerezepte bekommen Sie digital - es ist kein Praxisbesuch notwendig. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte in dem jeweiligen Quartal schon in der Praxis vorgezeigt haben.

 

Welche Voraussetzungen gelten für die Nutzung des eRezepts?

Die Voraussetzungen sind je nach gewähltem Einlöseweg unterschiedlich.

Für die Nutzung des eRezepts über die eGK oder über einen Papierausdruck bestehen keinerlei Voraussetzungen. Die eGK muss lediglich in der Apotheke eingelesen bzw. der Papierausdruck in der Apotheke abgescannt werden.

Für die Nutzung des eRezepts über die eRezept-App benötigen Sie: 

  1. NFC-fähiges mobiles Endgerät (Handy oder Tablet)
  2. NFC-fähige Versichertenkarte (eGK)
  3. PIN/PUK-Brief

1. NFC-fähiges Endgerät

Die meisten aktuellen Android-Modelle ab Android Version 7 sowie alle iOS-Geräte ab iPhone 7 verfügen über die NFC-Funktion. Hier finden sie eine Liste der NFC-fähigen Geräte.

2. NFC-fähige Versichertenkarte

Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) muss auf der Vorderseite über eine 6-stellige CAN-Nummer verfügen. Sie befindet sich oben rechts (siehe Darstellung).

Sollten Sie noch keine NFC-fähige Karte haben, bestellen Sie bitte zunächst über unsere Kontaktwege eine solche Karte.

 

3. PIN und PUK

Prüfen Sie, ob Ihnen ein PIN / PUK Brief vorliegt.

Damit Sie die eRezept-App vollumfänglich nutzen können, benötigen Sie eine PIN.

Sofern Sie sich bereits für die elektronische Patientenakte (ePA) der hkk registriert haben, haben Sie nach der Registrierung einen PIN/PUK-Brief erhalten.

Sollten Sie sich noch nicht für die ePA registriert haben, dann finden Sie diese in den bekannten App-Stores für Android und iOS. Der Weg über die ePA-Anmeldung ist leider aktuell der einzig gesetzlich sichere Weg, Ihnen den benötigten PIN/PUK-Brief zukommen zu lassen.

Sie werden von der ePA-App nach der Installation und Start durch den Registrierungsprozess mit PostIdent geführt (Online-Identifikation per VideoIdent momentan ausgenommen). PIN und PUK werden Ihnen automatisch nach erfolgreicher Authentifizierung über das PostIdent-Verfahren auf dem Postweg innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen von uns zur Verfügung gestellt.

Aufgrund der hohen gesetzlichen Anforderungen an die Zustellung des PIN/PUK-Briefs besteht aktuell keine Möglichkeit, Ihnen die PIN und PUK auf einem direkteren Weg und ohne vorgeschaltetes Post-Identverfahren zukommen zu lassen.

Ihr Vorteil: Sie können nach Erhalt des PIN/PUK-Briefs sowohl die eRezept-App als auch die ePA-App der hkk Krankenkasse nutzen.

Ihr Weg zur eRezept-App in Kürze

4. Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum eRezept, zur App und zum Download finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Nutzungshinweise

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