Die Macht der Paragraphen

Für das Betriebliche Gesundheitsmanagement existiert eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben, die es zu beachten gilt. Wir haben Ihnen zusammengestellt, worauf es ankommt:

  • § 20 SGB V: Betriebliche Gesundheitsförderung, Primärprävention und Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen; Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Unfallversicherung
  • § 1 und § 14 SGB VII: Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren durch die gesetzliche Unfallversicherung; Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dieser Regelung sowie mit dem Arbeitsschutzgesetz hat der Gesetzgeber 1996 das Verständnis von Arbeitsschutz erweitert.
  • § 167 Abs. 2 SGB IX: Betriebliches Eingliederungsmanagement: Dieses Gesetz bildet den Rahmen für eine (verpflichtende) Eingliederung von Beschäftigten mit einer  ununterbrochenen oder wiederholten sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten unter Einbezug der betrieblichen Interessenvertretung wie auch bei schwerbehinderten Menschen mit der Schwerbehindertenvertretung, um eine erneute Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden.
  • Arbeitsschutzgesetz: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit - regelt die Pflichten der Arbeitgeber sowie Pflichten und Rechte der Arbeitnehmer
  • Arbeitssicherheitsgesetz: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Enthält sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und Hygiene-Regeln für die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten, und dem Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung sind die Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen enthalten.

    Quellen: http://www.gesetze-im-internet.de/

Nutzungshinweise

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