Gut zu wissen: Lohnsteuer- und Sozialabgabenfreiheit
Betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen sind mit einem Freibetrag von 600 Euro pro Beschäftigten pro Jahr lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.
Die Reglung findet sich im §3 Nr. 34 EStG.
Darin heißt es: Steuerfrei sind…
Nr. 34: …zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Damit sind zusätzliche Leistungen zum Arbeitsentgelt für Gesundheitsförderungsmaßnahmen insbesondere individuelle Präventionskurse als auch betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen bis zur Grenze befreit.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Kosten Gesundheitsförderungsmaßnahmen auf die teilnehmenden Beschäftigten umzulegen und zu dokumentieren sind.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Nähere Informationen finden Sie vom Bundesministerium für Finanzen in diesem PDF zur Umsetzungshilfe.