: Minijobs / Minijob-Zentrale
Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen. Nachstehend finden Sie die Kontaktadresse der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See).
Aufgaben der Minijob-Zentrale
Die Minijob-Zentrale ist der zentrale Ansprechpartner für die Arbeitgeber und die Minijobber mit folgenden Aufgaben:
Beratung und Information zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht für geringfügig entlohnt und kurzfristig Beschäftigte,
Annehmen von Meldungen zur Sozialversicherung,
Einzug der Abgaben für Minijobs,
Durchführung des Haushaltsscheck-Verfahrens für Minijobs in Privathaushalten
Anmeldung der Minijobber in Privathaushalten zur gesetzlichen Unfallversicherung
Minijob-Zentrale
Anschrift:
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Service-Telefon: 0355 2902-70799 von montags bis freitrags von 7:00 bis 17:00 Uhr
Fax: 0201 384 97 97 97
Internet: www.minijob-zentrale.de
Informationsportal:
Umfangreiche Informationen zu den geringfügigen Beschäftigungen erhält auch das Informationsportal mit umfangreichen Steckbriefen zu:
450-Euro-Minijobber
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für 450-Euro-Minijobber
Kurzfristiger Minijobber
Berufsmäßigkeit
Haushaltsscheckverfahren
In dem Portal ist auch ein Frage-Antwort-Katalog für Minijobber, kurzfristige Minijobber, Aushilfen und Haushaltshilfen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung enthalten. Anhand der gemachten Angaben wird das Ergebnis ausdruckbar erstellt. Zusätzlich kann eine Übersicht über alle vom Minijobber erforderlichen Angaben zur Dokumentation in den Entgeltunterlagen ausgedruckt werden.