eAU für Arbeitgeber

Wichtige Informationen zur eAU und zur Abfrage der Vorerkrankungen ab 2023

Was ist bezüglich der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für mich als Arbeitgeber zu beachten?

Ab dem 1. Januar 2023 können Sie die Arbeitsunfähigkeitszeiten elektronisch bei der jeweiligen Krankenkasse abfragen. Dies ist erforderlich, da Ihre Mitarbeitenden keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr als Nachweis für Ihren Arbeitgeber ausgehändigt bekommen. Somit gilt nur noch eine Anzeigepflicht und Sie können sich die entsprechende Zeit über die Abfrage bei der Krankenkasse bestätigen lassen.

Eine pauschale Abfrage ist nicht zulässig, sodass Sie dazu nur berechtigt sind, wenn Ihnen der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit von den Mitarbeitenden kundgetan wird. Dabei ist es in der Regel erst sinnvoll die Abfrage frühstens am 5. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu stellen, um der gesetzlichen Karenzzeit von drei Tagen sowie Verzögerungen im Meldeverfahren zwischen Krankenkasse und Vertragsarzt, Rechnung zu tragen. Schließlich muss die Meldung des Vertragsarztes zur Arbeitsunfähigkeit bereits im Datenbestand der Krankenkasse vorliegen.

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus auf die Abfrage der Vorerkrankungszeiten?

Zur Abfrage der Vorerkrankungen gilt weiterhin der elektronische Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL). Dieses Verfahren ist entweder über Ihre Entgeltabrechnungssoftware oder sv.net möglich.

Zudem wird das Meldeverfahren zum 01.01.2023 erweitert. In der Rückmeldung der Krankenkasse ist von da an auch das Datum, an dem für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit die maßgebliche Zwölf-Monats-Frist beginnt, enthalten. Hierdurch wird für Sie mehr Transparenz hinsichtlich der Berücksichtigung vorhergehender Fehlzeiten aufgrund derselben Erkrankung geschaffen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darum bitten von telefonischen Vorerkrankungsanfragen abzusehen. Bitte nutzen Sie das dafür vorgesehene elektronische Meldeverfahren. In Ausnahmefällen können Sie uns weiterhin schriftliche Anfragen stellen.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.